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Hochschultag

Fachbereich Sozialwesen

Liebe Studieninteressierten!

Einmal im Jahr, jeweils zu Beginn des Wintersemesters, findet am Standort Köln der Hochschultag statt. An diesem Tag der offenen Tür laden die beiden Fachbereiche Sozial- und Gesundheitswesen Schüler_innen und andere Studieninteressierte herzlich ein, die Hochschule und ihre verschiedenen Studiengänge in einem vielfältigen Veranstaltungs-, Beratungs- und Informationsprogramm besser kennenzulernen.

Hier finden Sie exemplarisch das Programm des Fachbereichs Sozialwesen des letzen Hochschultags am 14.11.2023.

Sie waren am Hochschultag bei uns oder möchten sich gern grundsätzlich näher über den Studiengang Soziale Arbeit in Köln informieren? Darüber freuen wir uns sehr und haben hier neben hilfreichen Links rund um Studium ein FAQ zum Bewerbungsverfahren für Sie zusammengestellt.

Bei weiteren Fragen sind wir gerne für Sie da!  

Nächste Online-Infoveranstaltung zum B.A. Soziale Arbeit am 04.12.2023!

Wenn Sie sich noch konkreter informieren oder die Gelegenheit zum Stellen von Fragen nutzen möchten: Schalten Sie sich gern zu unserer nächsten Online-Infoveranstaltung.

Informationen zur Studienplatzbewerbung

Was ist ein_e Sozialarbeiter_in? (Kurzfilm der Masterstudierenden Soziale Arbeit)

FAQ Bewerbungsverfahren

Vorpraktikum

Weitere Voraussetzung ist ein Vorpraktikum (mindestens 3 Monate) im Bereich sozialarbeiterischer, sozialpädagogischer Tätigkeiten.

 

Wurde bereits die Fachhochschulreife im sozialen Bereich absolviert und damit ein Praktikum während der Schulzeit absolviert, ist kein weiteres Vorpraktikum notwendig.

 

Ein FSJ oder ein BFD werden als Vorpraktikum anerkannt, sofern die Voraussetzungen des Vorpraktikums erfüllt sind.

 

Wenn Sie eine Ausbildung als Erzieher_in, Heilerziehungspfleger_in, Pfleger_in oder einem ähnlichen Beruf abgeschlossen haben, können wir diese anrechnen. Kaufmännische Ausbildungen können als Vorpraktika nicht angerechnet werden.

 

Nein, das Vorpraktikum kann nicht gesplittet werden und muss in einer Einrichtung absolviert werden.

 

Sofern die grundlegenden Voraussetzungen für das Vorpraktikum erfüllt werden, kann das Vorpraktikum auch im Ausland absolviert werden. Es muss in diesem Fall eine übersetzte Kopie der Bescheinigung beigefügt werden.

 

Das Vorpraktikum muss spätestens zur Immatrikulation (01.09.) abgeschlossen sein.

 

 

Nein, das Vorpraktikum muss vor Studienbeginn abgeschlossen sein und kann somit nicht parallel zum Studium absolviert oder nachgeholt werden.

 

Ja, Sie können sich auch ohne abgeleistetes Vorpraktikum bewerben. Dieses muss jedoch spätestens zur Immatrikulation (01.09.) abgeschlossen sein. Von Vorteil ist es immer, wenn schon ein Praktikumsplatz gefunden wurde und die Bestätigung hierüber der Bewerbung beigefügt wird.

 

Zugangsvoraussetzungen Fachhochschulreife / Abitur

Die Bewerbung erfolgt mit dem letzten erhaltenen Zeugnis (in der Regel ein Zwischenzeugnis).

 

 

Zusätzlich zu den allgemein benötigten Unterlagen zur Bewerbung wird eine beglaubigte übersetze Kopie benötigt sowie ein Sprachzertifikat über mindestens C1 Sprachniveau.

 

Allgemeine Fragen zu Bewerbung und Rückmeldung

Ja. Die katho heißt Studierende aller Glaubens- und Weltanschauungen willkommen, der katholische Glaube ist also keine Voraussetzung für eine Bewerbung.

 

 

Nein, seit der Umstellung auf das Online-Bewerbungsverfahren müssen keine Papierunterlagen mehr eingereicht werden.

 

Der Semesterbeitrag liegt aktuell (Stand November 2022) bei € 301,40.

 

 

 

Nein, es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. 

 

 

Es sollten bei der Bewerbung die bereits absolvierten Hochschulsemester angegeben werden, ansonsten gibt es keine Unterschiede zur Bewerbung für Bewerber_innen ohne Hochschulsemester.

 

Die Bewerbung für Bewerber_innen, die bereits „Soziale Arbeit B.A.“ studiert haben und das Studium bei uns fortführen möchten, erfolgt wie für das 1. Fachsemester. Nach der Immatrikulation wird geprüft, welche Module übernommen werden können.

 

 

 

Rückmeldefristen für das Sommersemester: 01.01. – 31.01. des jeweiligen Jahres, Nachfrist im Februar gegen eine Gebühr von € 20,00. (Stand November 2022)

Rückmeldefristen für das Wintersemester: 01.06. – 30.06. des jeweiligen Jahres, Nachfrist im Juli gegen eine Gebühr von € 20,00. (Stand November 2022)

 

 

Nächste Online-Infoveranstaltung zum Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit am 04.12.2023

Schalten Sie sich gerne bei unserer nächsten Online-Infoveranstaltung hinzu – für noch mehr Infos oder zur Klärung offener Fragen.

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