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Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen Bachelor-Studiengänge

Um sich erfolgreich für einen unserer Bachelor-Studiengänge zu bewerben, gilt die Hochschulzugangsberechtigung als allgemeine Voraussetzung. Diese besteht in der Regel mit Ihrer Fachhochschulreife oder Ihrer Allgemeinen beziehungsweise fachgebundenen Hochschulreife. Sie erfüllen diese Voraussetzung aber auch mit einer Zugangsberechtigung, die von den zuständigen staatlichen Stellen als gleichwertig anerkannt wurde. Näheres dazu sowie Informationen zu den weiteren Zugangsvoraussetzungen und den erforderlichen Unterlagen für die jeweiligen Studiengänge finden Sie in der Übersicht auf dieser Seite.

Die katholische Konfession ist keine Voraussetzung für ein Studium an der katho. Studierende aller Glaubens- und Weltanschauungen sind willkommen.

Allgemeine Voraussetzung

Voraussetzung für alle Bachelorstudiengänge ist die Hochschulzugangsberechtigung. Diese besteht in der Regel mit Ihrer Fachhochschulreife oder Ihrer Allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife. Sie erfüllen diese Voraussetzung aber auch mit einer Zugangsberechtigung, die von den zuständigen staatlichen Stellen als gleichwertig anerkannt wurde.

Weitere Voraussetzung

Weitere Voraussetzung ist ein Vorpraktikum (mindestens 3 Monate) im Bereich sozialarbeiterischer, sozialpädagogischer Tätigkeiten. Das Vorpraktikum gilt als erbracht, wenn Sie die Fachhochschulreife einer Fachoberschule für Gesundheit und Soziales erworben haben. Sofern das Praktikum zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht oder nicht vollständig absolviert ist, legen Sie bitte eine Vorabbescheinigung vor. Die Erfüllung ist bis zum Semesterbeginn (jeweils 1. September) möglich.

Bewerber_innen ohne Hoch- oder Fachhochschulreife, aber mit beruflicher Qualifikation

Die katho bietet auch Bewerber_innen ohne Fach-/Hochschulreife die Möglichkeit, sich um einen Studienplatz zu bewerben, wenn sie eine berufliche Bildung durchlaufen haben. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Dekanatsbüro oder das Studierendensekretariat des Standortes, an dem Sie studieren möchten.

Hier erzählen zwei katho-Studentinnen, warum sie sich für den Weg zum Studium nach der Ausbildung entschieden haben und was die katho so besonders macht.

 

Der Bewerbungszeitraum geht vom 1. Dezember bis zum 30. April. Sie können sich nur an einem Standort für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit bewerben, Mehrfachbewerbung sind nicht möglich.

Sie bewerben sich online, indem Sie sich registrieren und Ihre Unterlagen im Bewerbungsportal hochladen. Nähere Informationen finden Sie in dem Informationsblatt zur Studienplatzbewerbung des Studiengangs. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des jeweiligen Standorts.

Allgemeine Voraussetzung

Voraussetzung für alle Bachelorstudiengänge ist die Hochschulzugangsberechtigung. Diese besteht in der Regel mit Ihrer Fachhochschulreife oder Ihrer Allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife. Sie erfüllen diese Voraussetzung aber auch mit einer Zugangsberechtigung, die von den zuständigen staatlichen Stellen als gleichwertig anerkannt wurde.

Weitere Voraussetzung

Weitere Voraussetzung ist ein Vorpraktikum (mindestens drei Monate) im Bereich sozialarbeiterischer, sozialpädagogischer Tätigkeiten. Das Vorpraktikum gilt als erbracht, wenn Sie die Fachhochschulreife einer Fachoberschule für Gesundheit und Soziales erworben haben. Sofern das Praktikum zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht oder nicht vollständig absolviert ist, legen Sie bitte eine Vorabbescheinigung vor. Die Erfüllung ist bis zum Semesterbeginn (jeweils erstes September) möglich.

Falls Sie Ihren Schulabschluss im nicht deutschsprachigen Ausland erworben haben, benötigen Sie außerdem ein Sprachzertifikat Deutsch in der Stufe C1.

Bewerber_innen ohne Hoch- oder Fachhochschulreife, aber mit beruflicher Qualifikation

Die katho bietet auch Bewerber_innen ohne Fach-/Hochschulreife die Möglichkeit, sich um einen Studienplatz zu bewerben, wenn sie eine berufliche Bildung durchlaufen haben. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Dekanatsbüro oder das Studierendensekretariat in Paderborn.

Hier erzählen zwei katho-Studentinnen, warum sie sich für den Weg zum Studium nach der Ausbildung entschieden haben und was die katho so besonders macht.

Eine Praxisstelle muss nicht nachgewiesen werden. Bei Zulassung erteilt die katho den Studierenden Zugriff auf den Pool kooperierender Praxiseinrichtungen. 
 

Der Bewerbungszeitraum läuft bis zum 31.03.2024.

Eine Zusage erfolgt zeitnah, sodass Studierende sich auf Grundlage eines Beratungsangebots seitens der Hochschule anschließend bei künftigen kooperierenden Praxisstellen bewerben können.

Sie bewerben sich online, indem Sie sich registrieren und Ihre Unterlagen im Bewerbungsportal hochladen. Nähere Informationen finden Sie in dem Informationsblatt zur Studienplatzbewerbung des Studiengangs. 

Nach erfolgter Zulassung zum dualen Studium der Sozialen Arbeit (BA), aufbauend auf der Bewerbung über das Bewerbungsportal der katho, werden die Studierenden bei der Suche nach einem für sie geeigneten Praxispartner unterstützt. Im Rahmen der bestehenden Kooperation zwischen Hochschule und Praxis werden qualitative Standards garantiert. Zugleich steht ein breites Spektrum an Einrichtungen aus verschiedenen Handlungsfeldern zur Verfügung. Die kooperierenden Praxiseinrichtungen sind auf der Website einsehbar.

Allgemeine Voraussetzung

Voraussetzung für alle Bachelorstudiengänge ist die Hochschulzugangsberechtigung. Diese besteht in der Regel mit Ihrer Fachhochschulreife oder Ihrer Allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife. Sie erfüllen diese Voraussetzung aber auch mit einer Zugangsberechtigung, die von den zuständigen staatlichen Stellen als gleichwertig anerkannt wurde.

Weitere Voraussetzung

Weitere Voraussetzung ist der Nachweis über im eigenen Haushalt zu betreuende Kinder und/oder der Nachweis über die Pflege von Angehörigen und/oder über Berufstätigkeit (maximal 75%) im Sozialwesen bzw. der Nachweis über eine Berufstätigkeit und zusätzliches soziales oder zivilgesellschaftliches Engagement.
Falls Sie Ihren Schulabschluss im nicht deutschsprachigen Ausland erworben haben, benötigen Sie außerdem ein Sprachzertifikat Deutsch in der Stufe C1.

Bewerber_innen ohne Hoch- oder Fachhochschulreife, aber mit beruflicher Qualifikation

Die katho bietet auch Bewerber_innen ohne Fach-/Hochschulreife die Möglichkeit, sich um einen Studienplatz zu bewerben, wenn sie eine berufliche Bildung durchlaufen haben. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Dekanatsbüro oder das Studierendensekretariat des Standortes, an dem Sie studieren möchten.

Hier erzählen zwei katho-Studentinnen, warum sie sich für den Weg zum Studium nach der Ausbildung entschieden haben und was die katho so besonders macht.

 

Der Bewerbungszeitraum läuft vom 1. Dezember bis zum 31. Mai. Da es sich beim BASA kompakt um einen eigenständigen Studiengang handelt, ist es möglich, sich zeitgleich auch für ein reguläres Studium der Sozialen Arbeit an einem der vier Standorte der katho zu bewerben. 

Studienbewerber_innen mit (Fach-)Hochschulreife durchlaufen ein zweistufiges Auswahlverfahren. Nach einer Bepunktung der Bewerbungsunterlagen und einer Vorauswahl werden Bewerber_innen zu Gruppendiskussionen eingeladen. Studienbewerber_innen mit beruflicher Qualifikation werden nach einer internen Vorauswahl zum Einzelgespräch und im Anschluss gegebenenfalls zu einer Einstufungsklausur eingeladen.

Sie bewerben sich online, indem Sie sich registrieren und Ihre Unterlagen im Bewerbungsportal hochladen. Nähere Informationen finden Sie in dem Informationsblatt zum Kompaktstudiengang. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des Standort Aachen.

Zusagen werden von uns bis zum Beginn der Schulferien im Sommer verschickt.

 

Allgemeine Voraussetzung

Voraussetzung für alle Bachelorstudiengänge ist die Hochschulzugangsberechtigung. Diese besteht in der Regel mit Ihrer Fachhochschulreife oder Ihrer Allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife. Sie erfüllen diese Voraussetzung aber auch mit einer Zugangsberechtigung, die von den zuständigen staatlichen Stellen als gleichwertig anerkannt wurde.

Weitere Voraussetzung

Weitere Voraussetzung ist ein Vorpraktikum (mind. 3 Monate) in einem heilpädagogischen bzw. heilpädagogisch relevanten Praxisfeld. Das Vorpraktikum gilt als erbracht, wenn Sie die Fachhochschulreife einer Fachoberschule für Gesundheit und Soziales erworben haben. Sofern das Praktikum zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht oder nicht vollständig absolviert ist, legen Sie bitte eine Vorabbescheinigung vor. Die Erfüllung ist bis zum Semesterbeginn (jeweils 1. September) möglich.

Bewerber_innen ohne Hoch- oder Fachhochschulreife, aber mit beruflicher Qualifikation

Die katho bietet auch Bewerber_innen ohne Fach-/Hochschulreife die Möglichkeit, sich um einen Studienplatz zu bewerben, wenn sie eine berufliche Bildung durchlaufen haben. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Dekanatsbüro oder das Studierendensekretariat in Münster.

Hier erzählen zwei katho-Studentinnen, warum sie sich für den Weg zum Studium nach der Ausbildung entschieden haben und was die katho so besonders macht.

Der Bewerbungszeitraum geht vom 1. Dezember bis zum 31. Mai. Die Bewerbungen werden im Anschluss gesichtet und Sie erhalten bis Anfang Juli eine Rückmeldung.

Sie bewerben sich online, indem Sie sich registrieren und Ihre Unterlagen im Bewerbungsportal hochladen. Nähere Informationen finden Sie in dem Informationsblatt zur Studienplatzbewerbung des Studiengangs. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des Standortes Münster.

Allgemeine Voraussetzung

Voraussetzung für den Bachelorstudiengang ist die Hochschulzugangsberechtigung. Diese besteht in der Regel mit Ihrer Fachhochschulreife oder Ihrer Allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife. Sie erfüllen diese Voraussetzung aber auch mit einer Zugangsberechtigung, die von den zuständigen staatlichen Stellen als gleichwertig anerkannt wurde.

Sie bewerben sich zunächst an einer kooperierenden Fachschule für Sozialpädagogik (siehe oben).

Bewerber_innen ohne Hoch- oder Fachhochschulreife, aber mit beruflicher Qualifikation

Die katho bietet auch Bewerber_innen ohne Fach-/Hochschulreife die Möglichkeit, sich um einen Studienplatz zu bewerben, wenn sie eine berufliche Bildung durchlaufen haben. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Dekanatsbüro oder die Studierendensekretariate der Standorte.

Hier erzählen zwei katho-Studentinnen, warum sie sich für den Weg zum Studium nach der Ausbildung entschieden haben und was die katho so besonders macht.

Der Bewerbungszeitraum geht vom 1. Oktober bis zum 30. April.

Der erste Schritt ist die Bewerbung an einer der kooperierenden Fachschulen für Sozialpädagogik und die Zusage für einen Ausbildungsplatz. Nach Erhalt der Zusage können Sie sich an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Köln/Paderborn, bewerben. Die Fachschulzusage garantiert keinen Studienplatz; an der Hochschule müssen Sie ein erneutes Bewerbungsverfahren durchlaufen. Erst danach erfolgt eine endgültige Zu- oder Absage für einen Studienplatz. Die Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht an eine der kooperierenden Fachschulen für Sozialpädagogik (Kontaktdaten siehe oben) einzureichen. Die hierzu nötigen Informationen erhalten Sie auf der Homepage der jeweiligen Fachschule.

Nach der Zusage einer Fachschule bewerben Sie sich online an der katho, indem Sie sich registrieren und Ihre Unterlagen im Bewerbungsportal hochladen. Nähere Informationen finden Sie in dem Informationsblatt zur Studienplatzbewerbung des Studiengangs. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der Standorte Köln/Paderborn.

Allgemeine Voraussetzung

Voraussetzung für alle Bachelorstudiengänge ist die Hochschulzugangsberechtigung. Diese besteht in der Regel mit Ihrer Fachhochschulreife oder Ihrer Allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife. Sie erfüllen diese Voraussetzung aber auch mit einer Zugangsberechtigung, die von den zuständigen staatlichen Stellen als gleichwertig anerkannt wurde.

Weitere Voraussetzungen für das Vollzeitstudium

  • abgeschlossene Ausbildung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege, Altenpflege oder als Pflegefachfrau/-mann
  • gültige Erlaubnis zur Berufsausübung

Studierende, die ihre Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben, können nach dem ersten Ausbildungsjahr in das sogenannte Kontaktstudium einsteigen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsträger.

Weitere Voraussetzungen für das Kontaktstudium

  • erstes Ausbildungsjahr zum Semesterbeginn abgeschlossen
  • die Zusammenarbeit mit einem Ausbildungsträger ist gegeben

Nach dem Kontaktstudium: Ein Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung sowie die erfolgreiche Teilnahme am Kontaktstudium sind vor Eintritt in das 4. Semester erforderlich. Sie gelten als Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme der weiteren Module im Studienprozess.

Bewerber_innen ohne Hoch- oder Fachhochschulreife, aber mit beruflicher Qualifikation

Bewerber_innen ohne eine der genannten Hochschulzugangsberechtigungen können ebenfalls zum Studium zugelassen werden, wenn sie eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit im erlernten Beruf nachweisen.

Hier erzählen zwei katho-Studentinnen, warum sie sich für den Weg zum Studium nach der Ausbildung entschieden haben und was die katho so besonders macht.

Die Bewerbungszeiträume gehen für das Vollzeitstudium vom 1. September bis zum 15. November, für das Kontaktstudium vom 1. April bis zum 31. Mai.

Sie bewerben sich online, indem Sie sich registrieren und Ihre Unterlagen im Bewerbungsportal hochladen. 

Genaue Informationen zu den Bewerbungsunterlagen und zum Auswahlverfahren finden Sie im Informationsblatt zur Studienplatzbewerbung - Vollzeitstudium oder im Informationsblatt zur Studienplatzbewerbung - Kontaktstudium. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des Standortes Köln.

 

Allgemeine Voraussetzung

Voraussetzung für alle Bachelorstudiengänge ist die Hochschulzugangsberechtigung. Diese besteht in der Regel mit Ihrer Fachhochschulreife oder Ihrer Allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife. Sie erfüllen diese Voraussetzung aber auch mit einer Zugangsberechtigung, die von den zuständigen staatlichen Stellen als gleichwertig anerkannt wurde.

Weitere Voraussetzungen

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege oder Altenpflege bzw. als Pflegefachfrau_mann oder als Hebamme
  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  • eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung nach dem Pflegeexamen

Bewerber_innen ohne Hoch- oder Fachhochschulreife, aber mit beruflicher Qualifikation

Bewerber_innen ohne eine der genannten Hochschulzugangsberechtigungen können ebenfalls zum Studium zugelassen werden, wenn sie eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit im erlernten Beruf nachweisen.

Hier erzählen zwei katho-Studentinnen, warum sie sich für den Weg zum Studium nach der Ausbildung entschieden haben und was die katho so besonders macht.

Der Bewerbungszeitraum geht vom 1. Januar bis zum 31. März.

Sie bewerben sich online, indem Sie sich registrieren und Ihre Unterlagen im Bewerbungsportal hochladen. Nähere Informationen finden Sie in dem Informationsblatt zur Studienplatzbewerbung des Studiengangs. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des Standortes Köln.

Allgemeine Voraussetzung

Voraussetzung für alle Bachelorstudiengänge ist die Hochschulzugangsberechtigung. Diese besteht in der Regel mit Ihrer Fachhochschulreife oder Ihrer Allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife. Sie erfüllen diese Voraussetzung aber auch mit einer Zugangsberechtigung, die von den zuständigen staatlichen Stellen als gleichwertig anerkannt wurde.

Weitere Voraussetzungen

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege, Altenpflege bzw. Pflegefachfrau_mann oder als Hebamme
  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  • eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung nach dem Pflegeexamen

Bewerber_innen ohne Hoch- oder Fachhochschulreife, aber mit beruflicher Qualifikation

Bewerber_innen ohne eine der genannten Hochschulzugangsberechtigungen können ebenfalls zum Studium zugelassen werden, wenn sie eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit im erlernten Beruf nachweisen.

Hier erzählen zwei katho-Studentinnen, warum sie sich für den Weg zum Studium nach der Ausbildung entschieden haben und was die katho so besonders macht.

Der Bewerbungszeitraum geht vom 1. Januar bis zum 31. März.

Sie bewerben sich online, indem Sie sich registrieren und Ihre Unterlagen im Bewerbungsportal hochladen. Nähere Informationen finden Sie in dem Informationsblatt zur Studienplatzbewerbung des Studiengangs. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des Standortes Köln.

Allgemeine Voraussetzung

Voraussetzung für alle Bachelorstudiengänge ist die Hochschulzugangsberechtigung. Diese besteht in der Regel mit Ihrer Fachhochschulreife oder Ihrer Allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife. Sie erfüllen diese Voraussetzung aber auch mit einer Zugangsberechtigung, die von den zuständigen staatlichen Stellen als gleichwertig anerkannt wurde.

Weitere Voraussetzungen

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Hebamme (w / m / d)
  • eine gültige Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Bewerber_innen ohne Hoch- oder Fachhochschulreife, aber mit beruflicher Qualifikation

Bewerber_innen ohne eine der genannten Hochschulzugangsberechtigungen können ebenfalls zum Studium zugelassen werden, wenn sie eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit im erlernten Beruf nachweisen.

Hier erzählen zwei katho-Studentinnen, warum sie sich für den Weg zum Studium nach der Ausbildung entschieden haben und was die katho so besonders macht.

Der Bewerbungszeitraum geht vom 1. Januar bis zum 31. März.

Sie bewerben sich online, indem Sie sich registrieren und Ihre Unterlagen im Bewerbungsportal hochladen. Nähere Informationen finden Sie in dem Informationsblatt zur Studienplatzbewerbung des Studiengangs. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des Standortes Köln.

Allgemeine Voraussetzung

Voraussetzung für alle Bachelorstudiengänge ist die Hochschulzugangsberechtigung. Diese besteht in der Regel mit Ihrer Fachhochschulreife oder Ihrer Allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife. Sie erfüllen diese Voraussetzung aber auch mit einer Zugangsberechtigung, die von den zuständigen staatlichen Stellen als gleichwertig anerkannt wurde.

Weitere Voraussetzungen

  • ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens C1-Niveau)
  • ärztliches Attest über gesundheitliche Eignung (erst nach Studienplatzzusage)
  • erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE, erst nach Studienplatzzusage)
  • Vertrag über praktisches Studium mit kooperierender Praxiseinrichtung

Bewerber_innen ohne Hoch- oder Fachhochschulreife, aber mit beruflicher Qualifikation

Die katho bietet auch Bewerber_innen ohne Fach-/Hochschulreife die Möglichkeit, sich um einen Studienplatz zu bewerben, wenn sie eine dreijährige pflegerische Ausbildung nachweisen. Da nur eine geringe Anzahl von Studienplätzen für diesen Personenkreis zur Verfügung gestellt werden kann, werden die eingehenden Bewerbungen von einer Kommission einem Auswahlverfahren unterzogen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat in Köln.

Der Bewerbungszeitraum geht vom 1. Januar bis zum 29. Februar.

Sie bewerben sich online, indem Sie sich registrieren und Ihre Unterlagen im Bewerbungsportal hochladen. Nähere Informationen finden Sie in dem Informationsblatt zur Studienplatzbewerbung des Studiengangs. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des Standortes Köln.

Eine zusätzliche Bewerbung bei einem der Kooperationspartner für das praktische Studium ist nicht erforderlich. 

Es gibt mehrere Möglichkeiten, mit denen Sie die Voraussetzung für eine Hochschulzugangsberechtigung im Fachbereich Theologie erfüllen:

  • Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder
  • Zeugnis der Fachhochschulreife der „Nichtschüler_innenprüfung“ (nähere Auskunft hierzu erteilt das zuständige Regierungspräsidium) oder
  • Abschluss einer Fachoberschule für Sozialpädagogik/Sozialarbeit oder
  • Abschlusszeugnis einer deutschen öffentlichen oder gleichgestellten zweijährigen höheren Handelsschule in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum oder
  • Zeugnis über den Abschluss eines Bildungsganges, der einen aufsteigenden Unterricht von mindestens 12 Jahren an deutschen weiterführenden allgemeinbildenden öffentlichen oder ihnen gleichgestellten Schulen umfasst (Versetzung nach Klasse 13) und der Nachweis über ein einjähriges gelenktes Praktikum oder
  • Zeugnis über den Abschluss der Jahrgangsstufe 12 der neu gestalteten gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II und der Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum oder
  • ein sonstiges vom Wissenschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als Fachhochschulreife anerkanntes Zeugnis oder - der Abschluss eines Bildungsganges, der einen aufsteigenden Unterricht von 13 Jahren umfasst (Abschluss der Klasse 13 an weiterführenden allgemeinbildenden öffentlichen ihnen gleichgestellten Schulen: oder
  • eine Eignungsprüfung und ein Probestudium entsprechend der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung NRW vom 8. März 2010).

Der Bewerbungszeitraum geht in der Regel vom 1. Dezember bis zum 31. Juli.

  • Sie bewerben sich Online, indem Sie sich registrieren und Ihre Unterlagen im Bewerbungsportal hochladen.
  • Eine Aufstellung der Unterlagen finden Sie auf dem Informationsblatt zur Studienplatzbewerbung.
  • Die Studienplatzbewerber_innen werden vom Fachbereich Theologie zu einem (Online-) Gespräch eingeladen. Nach diesem Gespräch wird entschieden, ob dem Antrag auf Immatrikulation stattgegeben wird.
  • Da der Studiengang für einen pastoralen Beruf qualifiziert, empfiehlt es sich, frühzeitig den Kontakt zu dem kirchlichen Anstellungsträger (in der Regel einem Bistum) aufzunehmen, in dessen Dienst man nach erfolgreichem Abschluss zu treten beabsichtigt. Dort finden in der Regel auch die Praktika statt. Die Adressen finden Sie etwas weiter unten unter Kontaktdaten der (Erz) Bistümer.

 

Zugangsvoraussetzungen Master-Studiengänge

Als Voraussetzung für die erfolgreiche Bewerbung in allen Master-Studiengängen gilt eine akademische Qualifikation, die Sie in der Regel durch einen Bachelor- oder Diplom-Abschluss in der entsprechenden Fachrichtung nachweisen. In der Übersicht auf dieser Seite erfahren Sie, welche zusätzlichen Zugangsvoraussetzungen für die jeweiligen Studiengänge zu erfüllen und welche Unterlagen erforderlich sind.

Die katholische Konfession ist keine Voraussetzung für ein Studium an der katho. Studierende aller Glaubens- und Weltanschauungen sind willkommen.

Zugangsvoraussetzungen Master-Studiengänge (konsekutiv)

Voraussetzungen für diesen Masterstudiengang sind:

  • eine akademische Qualifikation (Bachelor- oder Diplomabschluss) in der Fachrichtung Soziale Arbeit oder vergleichbare Studienrichtungen
  • eine Durchschnittsnote von in der Regel mindestens 2,0
  • die Darstellung der Studienmotivation anhand eines Profilbogens

Der Bewerbungszeitraum geht vom 1. Dezember bis zum 31. Mai. Ausnahme: Klinisch-therapeutische Soziale Arbeit (Standort Aachen): bis 30.04.

Sie bewerben sich online, indem Sie sich registrieren und Ihre Unterlagen im Bewerbungsportal hochladen. Nähere Informationen finden Sie in dem Informationsblatt zur Studienplatzbewerbung des Studiengangs. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des jeweiligen Standorts.

Für den Schwerpunkt Innovationsmanagement in der Sozialen Arbeit (Standort Köln) berücksichtigen Sie bitte auch den Profilbogen, der im Download-Bereich auf der Unterseite des Schwerpunkts zu finden ist. 

Voraussetzungen für diesen Masterstudiengang sind:

  • eine akademische Qualifikation (Bachelor- oder Diplomabschluss) in der Fachrichtung Heilpädagogik und benachbarter Disziplinen (Rehabilitationswissenschaften, Rehabilitationspädagogik, Sonderpädagogik, Behindertenpädagogik, Inklusive Pädagogik) oder der Sozialen Arbeit / Sozialpädagogik, der Frühpädagogik und Allgemeinen Erziehungswissenschaft, der Pflege und anderer benachbarter Disziplinen
  • eine gute Durchschnittsnote
  • die Darstellung der Studienmotivation anhand eines Profilbogens

Ein erster Bewerbungszeitraum geht vom 1. Dezember bis zum 31. Mai. Die Bewerbungen werden im Anschluss gesichtet und Sie erhalten bis Anfang Juli eine Rückmeldung.

Der Bewerbungszeitraum geht vom 1. Dezember bis zum 31. Mai. Die Bewerbungen werden im Anschluss gesichtet und Sie erhalten bis Anfang Juli eine Rückmeldung.

Sie bewerben sich online, indem Sie sich registrieren und Ihre Unterlagen im Bewerbungsportal hochladen. Nähere Informationen finden Sie in dem Informationsblatt zur Studienplatzbewerbung des Studiengangs. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des Standortes Münster.

Voraussetzungen für diesen Masterstudiengang sind:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege, Altenpflege oder als Hebamme / Entbindungspfleger
  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  • eine akademische Qualifikation durch ein einschlägiges Bachelor- oder Diplomstudium mit entsprechendem Schwerpunkt Pflegemanagement oder Diplom-Pflegewirt

Der Bewerbungszeitraum geht vom 1. Januar bis zum 31. März.

Sie bewerben sich online, indem Sie sich registrieren und Ihre Unterlagen im Bewerbungsportal hochladen. Nähere Informationen finden Sie in dem Informationsblatt zur Studienplatzbewerbung des Studiengangs. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des Standortes Köln.

Voraussetzungen für diesen Masterstudiengang sind:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege, Altenpflege bzw. Pflegefachfrau_mann oder als Hebamme
  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  • eine akademische Qualifikation durch ein einschlägiges Bachelor- oder Diplomstudium mit entsprechendem Schwerpunkt (Berufliche Fachrichtung Pflege einschließlich Pflegedidaktik, Wirtschaft/Politik einschließlich Fachdidaktik, Bildungswissenschaften)

Für Personen, die einen Bachelorstudiengang mit pflegewissenschaftlichem oder hebammenwissenschaftlichen Schwerpunkt absolviert haben, stehen spezielle Möglichkeiten offen. Informationen dazu finden Sie in den „Informationen zum Zugang in den Masterstudiengang Pflegepädagogik" – im Download (siehe unten).

Der Bewerbungszeitraum geht vom 1. Januar bis zum 31. März.

Sie bewerben sich online, indem Sie sich registrieren und Ihre Unterlagen im Bewerbungsportal hochladen. Nähere Informationen finden Sie in dem Informationsblatt zur Studienplatzbewerbung des Studiengangs. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des Standortes Köln.

Zugangsvoraussetzungen Master-Studiengänge (Weiterbildung)

Voraussetzung für das Studium ist der erfolgreiche Abschluss eines berufsqualifizierenden Hochschulstudiums (Bachelor, Diplom oder Magister) vorrangig in einem Fach der Human-, Sozial- oder Geisteswissenschaften, zum Beispiel Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften, Theologie, Religionswissenschaft, Politik, Verwaltungswissenschaft, Pflegewissenschaft, Psychologie, Philosophie. Außerdem benötigen Bewerber_innen in der Regel eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung.

Für nähere Informationen: www.interreligioeser-master.de/Bewerbung/

Die Bewerbungsfrist für den vierten Durchgang (Start im März 2024) ist der 15. Dezember 2023.

Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an den Studiengangsleiter seitens des Erzbistums Köln, Herrn Prof. Dr. Lemmen.

Für nähere Informationen: www.interreligioeser-master.de/Bewerbung/

Der postgraduale Masterstudiengang Kooperationsmanagement richtet sich an professionelle Fachkräfte, die bereits im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind, und sich für Managementaufgaben qualifizieren möchten. Vorausgesetzt wird ein Fachhochschul- oder Universitätsabschluss.

Für nähere Informationen: www.kooperationsmanagement-aachen.de

Für Ihre Anmeldung nutzen Sie bitte den Kursanmeldebogen im Downloadbereich des Studiengangs und senden ihn per E-Mail, Post oder Fax an das Sekretariat des Masterstudiengangs:

Katholische Hochschule Nordrhein-WestfalenSekretariat Kooperationsmanagement
Robert-Schumann-Str. 25 52066 Aachen 
Fax: 0241 60003-88
master.aachen(at)katho-nrw.de

Für nähere Informationen: www.kooperationsmanagement-aachen.de

Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Master-Studiengang, wenn Sie:

  • über einen (Fach-)Hochschulabschluss (Bachelor oder Diplom) an einer Hochschule in den Studiengängen Soziale Arbeit (Sozialpädagogik, Sozialarbeit), Heilpädagogik, Religionspädagogik verfügen,
  • bei Studienbeginn in der Regel mindestens eine dreijährige Praxis nach dem Hochschulabschluss in der Sozialen Arbeit nachweisen können und
  • sich in einer Leitungsfunktion befinden bzw. eine derartige Funktion anstreben.

Sie können auch zum Studium zugelassen werden, wenn Sie einen anderen Hochschulabschluss haben und bei Studienbeginn in der Regel mindestens eine dreijährige Praxis nach dem Hochschulabschluss im Bereich der Sozialen Arbeit nachweisen und Sie sich in einer Leitungsfunktion befinden bzw. eine derartige Funktion anstreben.

Die Bewerbungsphase für den Start im Sommersemester 2024 geht vom 01.04. bis 30.11.2023.

Für die Bewerbung im Studiengang Sozialmanagement sind folgende Unterlagen einzureichen bzw. im Bewerberportal hochzuladen:

  • Bewerbungsschreiben mit Studienmotivation
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Lichtbild (freiwillig)
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Nachweis des akademischen Abschlusses / Studium BA/Diplom
  • Nachweis(e) über Berufstätigkeit (Dauer, Umfang, Verantwortungs- und Aufgabenbereich)
  • ggf. Nachweis der Berufsausbildung (Abschlusszeugnis und Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung)
  • ggf. Nachweis über (berufliche) Fortbildungen
  • ggf. Nachweis über soziales und/oder kirchliches Engagement
  • ggf. Nachweis über berufliche Auslandserfahrung

  • Als Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums werden neben der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife oder einer durch die zuständigen staatlichen Stellen als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung ein abgeschlossenes Studium der Humanwissenschaften – Medizin, Psychologie (Diplom oder Master), Sozialarbeit (Bachelor), Sozialpädagogik – gefordert.
  • Sie benötigen während der gesamten Dauer der Weiterbildung eine Arbeitsstelle (mindestens 50 % Beschäftigungsumfang) in einer von der DRV oder GKV anerkannten stationären, ganztägig ambulanten oder ambulanten Einrichtung der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker.

Die Bewerbung für den im Sommersemester 2024 startenden Durchgang ist bis Ende Februar möglich.

 

Bewerbungen für den Master 25 (Start Sommersemester 2025) – Bewerbungsschluss 31. Oktober 2024

Die postalischen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse:

Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
Frau Schwegler, Masterstudiengang Suchthilfe
Wörthstraße 10
50668 Köln

Nach Bewerbungseingang folgt ein ca. einstündiges Interview (Kosten: 50 Euro). Es sollte eine ausreichende persönliche Belastbarkeit und die Bereitschaft zur Selbstreflexion und persönlichen Weiterentwicklung vorhanden sein.

Voraussetzungen für den Master-Studiengang sind:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Bachelor, Master)
  • eine mindestens dreijährige Berufserfahrung
  • Teilnahme an mindestens 30 Sitzungen Supervision / Coaching in zwei verschiedenen Supervisions- oder Coachingformen bei zumindest teilweise von der DGSv anerkannten Supervisor_innen / Coaches
  • Nachweis über methodische Kenntnisse durch Zusatzausbildung bzw. Fortbildungsveranstaltungen, die Person – Rolle – Adressatenkreis – Organisation zum Gegenstand haben im Mindestumfang von 400 Unterrichtsstunden. (Sie können beratungsrelevante Lehrveranstaltungen aus einem bereits absolvierten Masterstudiengang anrechnen lassen – auf schriftlichen Antrag bei der Studiengangsleitung.)

Die Bewerbungsfrist für den 13. Kurs (2025-2027) beginnt am 15.01.2024 und endet am 15.08.2024.

Bewerbungen um einen Studienplatz für den 13. Kurs senden Sie bitte per E-mail an: mastersupervision(at)bistum-muenster.de

Den Bewerbungsunterlagen sind beizufügen:

  1. Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes.
  2. Übersicht über die Zulassungsvoraussetzungen.
  3. Tabellarischer Lebenslauf
  4. Lichtbild
  5. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
  6. Nachweis der erreichten Hochschulabschlüsse
  7. Nachweis einer zumindest dreijährigen Berufstätigkeit (mit genauer Angabe der Tätigkeitsfelder)
  8. Nachweise über erworbene Zusatzqualifikationen (Zertifikate, Fort- und Weiterbildungen von mindestens 400 Unterrichtsstunden etc.)
  9. Nachweise über 30 Stunden Supervision in zwei unterschiedlichen Settings

Voraussetzungen für den Master-Studiengang sind:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Bachelor, Master) im Bereich Pflegepädagogik oder vergleichbare Abschlüsse
  • Berufserfahrung in der Lehre der Pflege- oder des Gesundheitswesens

Der Bewerbungszeitraum für das im Zweijahresrhythmus jeweils im September (2023, 2025, …) beginnende Studium, geht vom 1. Januar bis 31. Juli. In diesem Zeitraum können Sie Ihre Bewerbung per Post einreichen an:

Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
Fachbereich Gesundheitswesen
Wörthstraße 10
50668 Köln

Eine Aufstellung der notwendigen Bewerbungsunterlagen sowie weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsblatt zur Studienplatzbewerbung in den PDF-Downloads des Studiengangs.

Pro Studienort und Kursbeginn können 30 Interessierte mit Fachhochschul- oder Universitätsabschluss, Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss teilnehmen.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind:

  • ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik, Theologie, Medizin, Jura oder in einem gleichwertigen Studiengang
  • mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung
  • ein Praktikumsplatz an einer entsprechenden Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensberatung (oder einer vergleichbaren Beratungsstelle)

Hinzu kommt ein Auswahlverfahren in Einzel- und Gruppeninterviews, das auf Kriterien der Selbstreflexivität, der Kommunikation, Interaktion und Kontaktfähigkeit sowie der Belastbarkeit abzielt.

Bei Interesse bewerben Sie sich schriftlich bei den durchführenden (Erz-)Bistümern.

Für den Start neuer Kurse und die zugehörigen Bewerbungsverfahren erkundigen Sie sich bitte auf den Homepages der (Erz-)Bistümer – siehe weiterführende Links auf Studiengangsseite (unten).

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