Hochschule trifft Praxis - Kooperationsprogramm für Praxiseinrichtungen
Lassen Sie Ihre Praxiseinrichtung offiziell als Kooperationspartner des Standortes Aachen zertifizieren!
Herzlich willkommen!
Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für das im Jahr 2023 gestartete Kooperationsprogramm „Hochschule trifft Praxis“ der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho), Standort Aachen interessieren.
Praxiseinrichtungen, die Studierenden die Durchführung des Praxissemesters (Studienprojekt 2) ermöglichen, können von der katho, Standort Aachen den Status einer anerkannten kooperierenden Praxiseinrichtung zugesprochen bekommen. Das Kooperationsprogramm bietet den Praxiseinrichtungen zahlreiche Möglichkeiten der Vernetzung mit und an der Hochschule sowie bspw. vorrangigen Zugang zu unserem Praxis- und Begegnungstag. Hierzu können sich interessierte Praxiseinrichtungen jederzeit an das Praxisreferat des Standortes wenden.
Alle Informationen zu den Aufnahmekriterien, dem Anerkennungsprozess sowie die benötigten Antrags- und Datenschutzunterlagen finden Sie in unserem Downloadbereich.
Unter dem Reiter „FAQ“ haben wir Ihnen außerdem noch weitere Informationen rund um unser Kooperationsprogramm zusammengestellt.
Sollten Sie weitere Fragen zu unserm Kooperationsprogramm haben, melden Sie sich gerne beim Praxisreferat am Standort Aachen!
Liste der kooperierenden Praxiseinrichtungen
H - R
FAQs zu „Hochschule trifft Praxis: Kooperierende Praxiseinrichtung der katho in Aachen“
Müssen Praxiseinrichtungen als kooperierende Praxiseinrichtungen zertifiziert sein, um Studierende der katho im Praxissemester (Studienprojekt 2) anzunehmen?
Nein. „Hochschule trifft Praxis: Kooperierende Praxiseinrichtung der katho in Aachen“ ist ein neues Angebot der katho am Standort Aachen zur Stärkung des Hochschul-Praxis-Transfers für interessierte Praxiseinrichtungen, die eine engere Zusammenarbeit mit der katho am Standort Aachen wünschen.
Welche Praxiseinrichtungen können sich um eine Kooperation bewerben?
Praxiseinrichtungen, die Studierenden die Durchführung des Praxissemesters (Studienprojekt 2) ermöglichen, können sich bewerben. Alle weiteren Kriterien können Sie dem Flyer in unserem Downloadbereich entnehmen.
Wie lange dauert ein Zertifizierungsverfahren als kooperierende Praxisstelle?
Neue Zertifizierungen erfolgen jeweils zum Semesterbeginn (April bzw. Oktober). Da zuvor die zur Anerkennung notwendigen Dokumente durch das Praxisreferat geprüft werden und ein persönlicher Besuch in der Praxiseinrichtung erfolgen muss, kann das Anerkennungsverfahren bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen.
Wer entscheidet über die Aufnahme der Kooperation?
Sollten die von der Praxiseinrichtung eingereichten Dokumente sowie der persönliche Besuch durch das Praxisreferat zu einer positiven Bewertung durch das Praxisreferat führen, spricht dieses dem Dekanat gegenüber eine Empfehlung zur Aufnahme der Kooperation aus. Das Dekanat entscheidet final über die Aufnahme der Kooperation. Außerdem wird der Fachbereichsrat (FBR) am Standort Aachen über die angestrebte Aufnahme der Kooperation informiert.
Wie lange bleibt die Kooperation zwischen der Praxiseinrichtung und der katho Standort Aachen bestehen?
Die Kooperationszeit beläuft sich nach erfolgreicher Anerkennung zunächst auf vier Jahre. Eine Verlängerung ist möglich.
Wird die Kooperation nach Ablauf der vier Jahre automatisch verlängert?
Nein. Zum Ende des jeweiligen Zertifizierungszeitraums erhält die Praxiseinrichtung durch das Praxisreferat einen Evaluationsbogen, welcher im Vorfeld eines erneuten persönlichen Besuchs durch das Praxisreferat ausgefüllt werden muss. Auf Grundlage des ausgefüllten Evaluationsbogens findet dann der erneute Besuch in der Praxiseinrichtung durch das Praxisreferat statt. Sofern alle Kriterien der Kooperation in beidseitigem Sinne weiterhin erfüllt werden, kann die Kooperation fortgesetzt werden. Hierzu erhält die Praxiseinrichtung ein aktualisiertes Kooperationszertifikat über weitere vier Jahre.
Gilt die Aufnahme in das Kooperationsverfahren für alle Standorte der katho?
Nein. Es handelt sich ausschließlich um ein Projekt am Standort Aachen. Die etwaige Zusammenarbeit mit den anderen Standorten ist hiervon unberührt.
Verpflichtet sich die kooperierende Praxiseinrichtung dazu in jedem Jahr Studierende im Praxissemester (Studienprojekt 2) anzunehmen?
Nein. Auch wenn sich die kooperierende Praxiseinrichtung dazu verpflichtet, in jedem Jahr die Annahme von Studierenden für das Praxissemester (Studienprojekt 2) zu ermöglichen, gibt es keine Verpflichtung dazu, grundsätzlich alle Bewerber_innen anzunehmen. Gleichzeitig unterstützt das Praxisreferat die Praxiseinrichtung gerne dabei, geeignete Studierende zu finden (z.B. durch die Veröffentlichung von Stellenausschreibungen an der Hochschule oder eine direkte Vermittlung von Studierenden).