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Kooperierende Praxiseinrichtungen im Studiengang Soziale Arbeit (B.A.)

Professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit erwächst aus einer gelungenen Verbindung von Theorie und Praxis. Für eine erfolgreiche Professionalisierung in der Praxisphase sind daher verschiedene fachliche Standards wichtig, die von den beiden Lern- und Bildungsorten Hochschule und Praxis zu berücksichtigen sind und ein zentrales Kriterium für die Vergabe der Staatlichen Anerkennung darstellen.

Kooperierende Praxiseinrichtungen verpflichten sich, diese Qualitätsstandards einzuhalten. Diese sind insbesondere:

  • Durchführung professioneller Arbeit auf Basis ständig weiterentwickelten Konzepten und geltenden fachlichen Standards
  • Sicherstellung einer qualifizierten Praxisanleitung durch staatlich anerkannte Sozialarbeiter_innen/-pädagog_innen mit entsprechender Berufserfahrung
  • Verlässliche Gewährleistung regelmäßiger und kontinuierlicher Anleitungsgespräche
  • Beteiligungsorientierte Heranführung der Studierenden an eine weitgehende selbständige, theoriegeleitete und reflektierte Tätigkeit in der Sozialen Arbeit

Diese Qualitätsstandards betreffen nicht nur die kooperierenden Einrichtungen. Auch die Hochschule verpflichtet sich, die Praxisphase der Studierenden inhaltlich zu begleiten und den Theorie-Praxis-Austausch im Rahmen der Kooperation weiterzuentwickeln. Dies erfolgt durch einen Einbezug der Praxis in die Lehre, durch die Organisation von Fachtagungen und die Durchführung von weiteren Veranstaltungen.

Weitere Informationen zur formalen Kooperation finden Sie im Bereich Downloads auf der Praxis-Seite des Fachbereichs Sozialwesen (Köln)

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei Ihrer Ansprechperson im Praxisreferat.

Liste der kooperierenden Praxiseinrichtungen

Einrichtungen

K

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