Fachberatung im inklusiven Kinderschutz
Als „insoweit erfahrene Fachkraft“ (§ 8a/8b SGB VIII und § 4 KKG) tragen Sie Verantwortung – besonders für Kinder mit Behinderung. In dieser Weiterbildung stärken Sie Ihre Kompetenz, spezifische Gefährdungen zu erkennen, einzuordnen und inklusive Schutzkonzepte umzusetzen. Werden Sie zur gefragten Expert_in!
Auf einen Blick
| Abschluss | Teilnahmebestätigung |
|---|---|
| Ort |
katho am Standort Köln |
| Termine |
20.11.2026 - 12.02.2027 |
| Max. Teilnehmerzahl | 20 |
| Anmeldeschluss | 16.10.2026 |
| Bewerbung erforderlich? |
Nein |
| Teilnahmegebühr |
680 Euro |
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) im Juni 2021 ist die Qualifikation der insoweit erfahrenen Fachkraft auch daran zu bemessen, inwiefern sie den spezifischen Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung Rechnung tragen kann (§ 8a Absatz 4 und § 8b Abs. 1 SGB VIII). Im Rahmen der Weiterbildung werden das Wissen und die Kompetenzen vermittelt, Gefährdungspotentiale für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu erkennen, einzuschätzen und zu handeln. Die Weiterbildung zielt auf die Stärkung und Erweiterung der spezifischen Kompetenzen und Anforderungen der Fachberatung im inklusiven Kinderschutz sowie auf die Entwicklung von Netzwerkkompetenzen und den Ausbau des Gestaltungsspielraums im interdisziplinären Feld.
Das Angebot der Weiterbildung richtet sich an Personen, die als insoweit erfahrene Fachkräfte nach § 8a/8b SGB VIII und § 4 KKG tätig sind.
Lehreinheit 1: Gesellschaftliche Perspektive – Behinderung und Kinderschutz (8 UE)
Diese Lehreinheit setzt sich mit dem Behinderungsbegriff auseinander, vermittelt einführende Informationen über Behinderungsbilder und Behinderungsformen und zielt auf die Sensibilisierung für den gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung allgemein und in der Praxis des Kinderschutzes im Besonderen. In den Blick genommen wird die Situation von Familien mit behinderten Kindern und Jugendlichen und Implikationen für die Beratung und Begleitung.
Lehreinheit 2: Rechtliche Perspektive – Inklusion als Anforderung zur Ausgestaltung des Kinderschutzes (8UE)
In dieser Lehreinheit werden Akteur_innen der Kinder- und Jugendhilfe und der Behindertenhilfe hinsichtlich ihrer spezifischen Aufgaben und Verantwortung im Kinderschutz in den Blick genommen. Ausgehend von der Verpflichtung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe werden die Neuregelungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes vermittelt und hinsichtlich ihrer Herausforderungen für die Kinderschutzpraxis eingeordnet. Im Vordergrund steht, bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags und damit insbesondere auch bei der Einschätzung und der Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen den besonderen Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung Rechnung zu tragen.
Lehreinheit 3: Kindbezogene Perspektive - Sensibilisierung für spezifische Schutzbedürfnisse (8 UE)
Lehreinheit 3 beschäftigt sich mit konkreten Risikofaktoren bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Dazu wird ihre spezifische Vulnerabilität in den Blick genommen und die daran gekoppelten Stressoren und Belastungen ausgeleuchtet. Thematisiert werden die Anforderungen an entwicklungsgerechte Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sowie an Beteiligungsformen für junge Menschen mit Behinderung sowie deren Eltern/Bezugspersonen im Beratungskontext.
Lerneinheit 4: Fallwerkstatt (8UE)
Fallverstehen bietet eine wichtige Grundlage für eine Analyse von Fällen im Kinderschutz. In der Lerneinheit 4 werden Fallverläufe aus unterschiedlichen Perspektiven analysiert und es wird eine tiefergehende Auseinandersetzung mit Risikofaktoren bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sowie Gefährdungseinschätzungen geboten.
Lehreinheit 5: Präventionsperspektive - Inklusive Schutzkonzepte und interdisziplinäre Kinderschutznetzwerke (8 UE)
Die Lehreinheit 5 stellt die Prävention im Kinderschutz in den Mittelpunkt. Ausgehend von essentiellen Inhalten inklusiver Schutzkonzepte soll verdeutlicht werden, dass und inwiefern Organisationen durch Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zu sicheren Orten werden. Es werden Herausforderungen für die Arbeit der insoweit erfahrenen Fachkraft im inklusiven Kinderschutz sowie Barrieren im Hilfesystem auf unterschiedlichen Präventionsebenen in den Blick genommen und die Bedeutung von interdisziplinärer Kooperation und Netzwerkarbeit beleuchtet.
Prof.in Dr.in Heike Wiemert (Kursleitung)
- Professorin für Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt inklusiver Kinderschutz, katho am Standort Köln
- langjährige Leitungstätigkeit in Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe
- Forschung und Weiterbildungen im Bereich Inklusion und Kinderschutz
Prof.in Dr.in Karla Verlinden
- Professorin für Erziehungswissenschaften mit dem Schwerpunkt Resilienz, katho am Standort Köln
- approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
- Weiterbildungen im Bereich Traumatherapie, sexueller Bildung und Prävention sexualisierter Gewalt
- Entwicklung verschiedener Präventionsangebote sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Victoria Heßeler
Prof.in Dr.in Ursula Böing
- Professorin für Heilpädagogik und Teilhabe, katho am Standort Münster
- Promotion an der Universität zu Köln im Fach Pädagogik und Rehabilitation bei Menschen mit geistiger und schwerer Behinderung
- Mitglied im Institut für Teilhabeforschung
- Forschung und Referentin für Weiterbildungsangebote im Bereich Behinderung
Prof.in Dr.in theol. Sabine Schäper
- Professorin für das Lehrgebiet "Heilpädagogische Methodik und Intervention" im Studiengang Heilpädagogik, katho am Standort Münster
- Mitglied im Institut für Teilhabeforschung
- Forschungsschwerpunkte u.a. in der Inklusions- und Partizipationsforschung
Freitag, 20.11.2026 von 14 - 20 Uhr
Samstag, 21.11.2026 von 09 - 16 Uhr
Freitag, 11.12.2026 von 14 - 20 Uhr
Samstag, 23.01.2027 von 09 - 16 Uhr
Freitag, 12.02.2027 von 09 - 16 Uhr
Die Teilnehmer_innen erhalten eine Teilnahmebestätigung. Voraussetzung ist eine Mindestanwesenheit von 75 Prozent an den Veranstaltungen der Weiterbildung.
Bitte melden Sie sich ausschließlich über das Online-Formular zum Kurs an.
Die Kosten für die Weiterbildung betragen 680 Euro
Informationen dazu haben wir hier für Sie zusammengestellt: Fördermöglichkeiten.
Bitte lesen Sie vor einer Anmeldung unsere Geschäftsbedingungen. Sie enthalten Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen, Anmeldung, Teilnahmegebühr und Rücktrittsoptionen.