Fachberatung im inklusiven Kinderschutz
Die Weiterbildung ist ausgebucht, es existiert eine Warteliste.
Die Weiterbildung zu den spezifischen (Schutz-)Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung richtet sich an Personen, die als insoweit erfahrene Fachkräfte nach § 8a/8b SGB VIII und § 4 KKG tätig sind.
Auf einen Blick
Zertifikat | Teilnahmebestätigung |
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Ort |
katho am Standort Köln |
Termine |
Freitag, 10.01.2025 14.00 bis 20.00 Uhr Samstag, 11.01.2025 09.00 bis 16.00 Uhr Freitag, 07.03.2025 14.00 bis 20.00 Uhr Samstag, 08.03.2025 09.00 bis 16.00 Uhr Samstag, 22.03.2025 09.00 bis 16.00 Uhr |
Max. Teilnehmerzahl | 20 |
Anmeldeschluss | 01.12.2024 |
Bewerbung erforderlich? |
Nein |
Teilnahmegebühr |
560 Euro |
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) im Juni 2021 ist die Qualifikation der insoweit erfahrenen Fachkraft auch daran zu bemessen, inwiefern sie den spezifischen Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung Rechnung tragen kann (§ 8a Absatz 4 und § 8b Abs. 1 SGB VIII). Im Rahmen der Weiterbildung werden das Wissen und die Kompetenzen vermittelt, Gefährdungspotentiale für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu erkennen, einzuschätzen und zu handeln. Die Weiterbildung zielt auf die Stärkung und Erweiterung der spezifischen Kompetenzen und Anforderungen der Fachberatung im inklusiven Kinderschutz sowie auf die Entwicklung von Netzwerkkompetenzen und den Ausbau des Gestaltungsspielraums im interdisziplinären Feld.
Die Teilnehmer_innen erhalten eine Teilnahmebestätigung. Voraussetzung ist eine Mindestanwesenheit von 75 Prozent an den Veranstaltungen der Weiterbildung.
Bitte lesen Sie vor einer Anmeldung unsere Geschäftsbedingungen. Sie enthalten Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen, Anmeldung, Teilnahmegebühr und Rücktrittsoptionen.
Bitte melden Sie sich ausschließlich über das Online-Formular zum Kurs an.
Die Kosten für die Weiterbildung betragen 560 Euro.
Informationen dazu haben wir hier für Sie zusammengestellt: Fördermöglichkeiten.
Die Weiterbildung ist als Präsenzveranstaltung konzipiert, kann aber auch im Online-Format durchgeführt werden.
Die Veranstaltungen finden samstags von 9 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 14 bis 20 Uhr statt.
Veranstaltungsort ist die katho, Standort Köln.
Lehreinheit 1: Rechtliche Perspektive – Inklusion als Anforderung zur Ausgestaltung des Kinderschutzes (8UE)
In dieser Lehreinheit werden Akteur_innen der Kinder- und Jugendhilfe und der Behindertenhilfe hinsichtlich ihrer spezifischen Aufgaben und Verantwortung im Kinderschutz in den Blick genommen. Ausgehend von der Verpflichtung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe werden die Neuregelungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes vermittelt und hinsichtlich ihrer Herausforderungen für die Kinderschutzpraxis eingeordnet. Im Vordergrund steht, bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags und damit insbesondere auch bei der Einschätzung und der Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen den besonderen Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung Rechnung zu tragen.
Lehreinheit 2: Gesellschaftliche Perspektive – Behinderung und Kinderschutz (8 UE)
Diese Lehreinheit setzt sich mit dem Behinderungsbegriff auseinander, vermittelt einführende Informationen über Behinderungsbilder und Behinderungsformen und zielt auf die Sensibilisierung für den gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung allgemein und in der Praxis des Kinderschutzes im Besonderen. In den Blick genommen wird die Situation von Familien mit behinderten Kindern und Jugendlichen und Implikationen für die Beratung und Begleitung.
Lehreinheit 3: Kindbezogene Perspektive - Sensibilisierung für spezifische Schutzbedürfnisse (8 UE)
Lehreinheit 3 beschäftigt sich mit konkreten Risikofaktoren bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Dazu wird ihre spezifische Vulnerabilität in den Blick genommen und die daran gekoppelten Stressoren und Belastungen ausgeleuchtet. Thematisiert werden die Anforderungen an entwicklungsgerechte Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sowie an Beteiligungsformen für junge Menschen mit Behinderung sowie deren Eltern/Bezugspersonen im Beratungskontext.
Lerneinheit 4: Fallwerkstatt (8UE)
Fallverstehen bietet eine wichtige Grundlage für eine Analyse von Fällen im Kinderschutz. In der Lerneinheit 4 werden Fallverläufe aus unterschiedlichen Perspektiven analysiert und es wird eine tiefergehende Auseinandersetzung mit Risikofaktoren bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sowie Gefährdungseinschätzungen geboten.
Lehreinheit 5: Präventionsperspektive - Inklusive Schutzkonzepte und interdisziplinäre Kinderschutznetzwerke (8 UE)
Die Lehreinheit 4 stellt die Prävention im Kinderschutz in den Mittelpunkt. Ausgehend von essentiellen Inhalten inklusiver Schutzkonzepte soll verdeutlicht werden, dass und inwiefern Organisationen durch Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zu sicheren Orten werden. Es werden Herausforderungen für die Arbeit der insoweit erfahrenen Fachkraft im inklusiven Kinderschutz sowie Barrieren im Hilfesystem auf unterschiedlichen Präventionsebenen in den Blick genommen und die Bedeutung von interdisziplinärer Kooperation und Netzwerkarbeit beleuchtet.
Das Angebot der Weiterbildung richtet sich an Personen, die als insoweit erfahrene Fachkräfte nach § 8a/8b SGB VIII und § 4 KKG tätig sind.