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Hochschulbibliothek

Die Hochschulbibliothek versorgt Lehrende, Lernende und Forschende an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho) mit Literatur und Information. An den vier Standorten in Aachen, Köln, Münster und Paderborn bieten wir in den Standortbibliotheken attraktive Lernorte mit konzentrationsfördernder Atmosphäre und Möglichkeiten für Gruppenarbeit.

Zusätzlich zu unserem gedruckten Bestand, frei zugänglich aufgestellt, ermöglichen wir einen Zugriff auf über 450.000 E-Books, E-Journals und Datenbanken.

Die Hochschulbibliothek berät zu Themen von Recherche über Literaturverwaltung bis zu Publizieren / Open Access.

News der Bibliothek

Fernleihe ab dem 1. März 2024 wieder vollständig und komfortabler möglich

Ab dem 01.03.2024 steht für alle Nutzer_innen der Hochschulbibliothek wieder die Fernleihe vollständig für Zeitschriftenaufsätze und Bücher zur Verfügung. Die Bestellung wird komfortabler. Bestellungen sind im Bibliothekskonto einsehbar.

Veranstaltungen der Bibliothek

Wissenschaftliches Publizieren im Wandel. Eine praktische Einführung in Open Access für Forschende

Das wissenschaftliche Publikationswesen befindet sich in einem tiefgreifenden Transformationsprozess hin zu Open Access, dem Veröffentlichen von Forschungsergebnissen in einer für alle frei zugänglichen Form. Der Workshop gibt einen praktisch ausgerichteten Überblick über das Thema Open Access für Publizierende.

Wissenswertes zur Hochschulbibliothek

  • Ausleihe von Medien: Bücher können in der Regel für vier Wochen ausgeliehen werden. Wenn keine Vormerkung vorliegt, können die ausgeliehenen Medien sechsmal verlängert werden. Eine Ausleihe ist nur gegen Vorlage des Benutzerausweises möglich.
  • Zugang zu elektronischen Medien: E-Books und E-Journals sind, wie die gedruckten Medien, in unserem KatalogPlus zu finden. Außerhalb des Campus ist ein Zugang zum Volltext via VPN möglich. Die Anleitung finden Sie in ILIAS.
  • Zugang zu Datenbanken: Das Datenbankangebot der Bibliothek ist im DBIS zu finden. Außerhalb des Campus ist ein Zugang via VPN möglich. Die Anleitung finden Sie im Campusportal.
  • Ausleihe von Laptops: An allen Standorten können Laptops gegen ein Pfand (z. B. EC-Karte) ausgeliehen werden. Die Leihfrist ist auf einen Tag beschränkt. Der Laptop kann auf dem gesamten Campusgelände genutzt werden.
  • Ausleihe von Ladekabeln: An allen Standorten können Ladekabel für Smartphones ausgeliehen werden (Anschlüsse: Lightning, Micro-B, USB-C etc.). Die Leihfrist ist auf einen Tag beschränkt.
  • Mahngebühren: Mahngebühren können vor Ort bar bezahlt oder überwiesen werden. 
  • Bankverbindung zur Überweisung von Gebühren:

    Als Verwendungszweck geben Sie bitte ein: Bibliothek / Name, Vorname / Standort / Benutzernummer (finden Sie auf der Rückseite Ihrer Bibliothekskarte unter dem Strichcode). 
    Wichtig: Bei der Überweisung von Gebühren muss der Verwendungszweck korrekt angegeben werden, damit Ihr Konto entlastet werden kann (zum Beispiel „Mahngebühren Hochschulbibliothek").

               Kontoinhaber: Katholische Hochschule NRW
               IBAN: DE39 3706 0193 0010 773016
               BIC: GENODED1PAX 
               Kreditinstitut: Pax-Bank Köln 

 

  • Anschaffungsvorschlag: Über unser Formular können Sie uns Beschaffungswünsche für den Bibliotheksbestand übermitteln.
  • Fernleihe: Bücher und Aufsätze, die vor Ort nicht im Bestand sind, können gegen Gebühr (1,50 € pro Buch/Aufsatz) aus anderen deutschen Bibliotheken bestellt werden.
  • Interner Lieferdienst: Bücher können kostenlos im KatalogPlus von einem katho-Standort zum anderen bestellt werden. Katho-Mitglieder haben die Möglichkeit, sich Aufsätze aus Zeitschriften, die in anderen katho-Standorten vorhanden sind, scannen und zuschicken zu lassen. Auch die Aufsatzbestellung ist über den KatalogPlus möglich. 
  • Literaturverwaltungsprogramm CITAVI: Alle Angehörigen der Hochschule haben die Möglichkeit CITAVI Desktop (für Windows) und CITAVI Web (für jedes Betriebssystem) mit der Campuslizenz kostenfrei zu nutzen. Legen Sie sich dazu einen CITAVI-Account an.
  • Publizieren auf dem Hochschulschriftenserver KiDokS: Die Hochschulbibliothek unterstützt Angehörige der katho beim Publizieren auf KiDokS. Auf dem Hochschulschriften-Server können hervorragende Qualifikationsarbeiten sowie wissenschaftliche Publikationen Open Access publiziert werden. Ausführliche Informationen zum Thema bietet die Unterseite Open Access / Publizieren.
  • Schulungsangebot: Die Hochschulbibliothek bietet auf Anfrage Schulungen zu verschiedenen Themen an. Kontakt: schulung.bibliothek(at)katho-nrw.de
    • Bibliothekseinführung: Um einen ersten Einblick in die Medien und Services der Bibliothek zu erhalten, bieten wir eine Einführungsschulung an, in welcher die Grundlagen der Bibliotheksnutzung vorgestellt werden.
    • Recherche: Um einen tieferen Einblick in die Recherche zu erhalten, bietet die Rechercheschulung eine Einführung in Recherchetipps und -tricks, Datenbanken, Suchmaschinen und den Bibliothekskatalog.
    • Citavi: Die Citavi-Schulung verschafft Ihnen einen Einblick in die grundlegenden Funktionen und deren Anwendung für den effektiven Umgang mit dem Programm.
    • Open Access: Workshops und Schulungen geben entweder einen Überblick über das Themenfeld Open Access oder sind auf individuell gewünschte Themen wie z. B. Veröffentlichen auf KiDokS, Finanzierung von Open Access oder ORCID zugeschnitten - in Präsenz oder digital.

 

Die Hochschulbibliothek ist ein zentrales System, bestehend aus den Bibliotheken an den vier Hochschulstandorten Aachen, Köln, Münster und Paderborn. In Köln sind außerdem die Bibliotheksleitung und standortübergreifende Dienste angesiedelt.

Kontakt: bibliothek(at)katho-nrw.de 
Öffnungszeiten: siehe Standorte 
Anfahrt: siehe Standorte 

Bibliotheksteam A-Z:

Sie haben Fragen zu unseren Beständen und Services oder eine Anregung für uns? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an bibliothek(at)katho-nrw.de.

 

Die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho) hat auf Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GV.NRW. S. 780b) und nach § 5, Absatz 1, Satz 2 ihrer Grundordnung folgende Benutzungsordnung für ihre Hochschulbibliothek erlassen:

§ 1 Allgemeines und Aufgaben

  1. Die Hochschulbibliothek ist eine Betriebseinheit der katho im Sinne von § 29 Absatz 2 des HG. Sie ist eine zentral verwaltete, öffentlich-wissenschaftliche Bibliothek und gliedert sich in mehrere Zweigbibliotheken an den verschiedenen Standorten der katho.
  2. Die Hochschulbibliothek dient in erster Linie der Lehre, der Forschung und dem Studium an der katho, steht aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch anderen Benutzer_innen mit wissenschaftlichen und beruflichen Interessen offen.
  3. Bei der rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die Hochschulbibliothek mit anderen Bibliotheken, bibliothekarischen und sonstigen Einrichtungen innerhalb und außerhalb der katho zusammen.
  4. Die Bibliothek berät und unterstützt die Mitglieder und Angehörigen der katho sowie die sonstigen zugelassenen Benutzer_innen bei der Beschaffung wissenschaftlicher Information sowie bei der Nutzung von Medien und Informationsdiensten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben erbringt sie insbesondere folgende Dienstleistungen:
    1. Beschaffung, Erschließung und Vermittlung von Fachinformationen in gedruckter und elektronischer Form,
    2. Bereitstellung von Online- und Informationsdiensten, insbesondere Online-Zugriff auf lokale und überregionale Kataloge, elektronische Publikationen, Datenbanken und Multimediaprodukte im Rahmen der dafür geltenden Lizenzrechte,
    3. Teilnahme am nationalen und internationalen Leihverkehr (Fernleihe),
    4. Bereitstellung von Lern- und Arbeitsmöglichkeiten,
    5. Angebot und kontinuierlicher Ausbau digitaler Informationsdienstleistungen,
    6. Beratung und Unterstützung der Mitglieder und Angehörigen der katho im Umgang mit wissenschaftlicher Information und Medien sowie Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz,
    7. Angebote im Bereich forschungsnahe Dienste (wissenschaftliches Publizieren, Forschungsdatenmanagement) für Hochschulmitglieder und -angehörige.

§ 2 Bibliotheksleitung

  1. Die Leitung der Hochschulbibliothek ist zuständig für die Planung und Entwicklung der Literatur-, Medien- und Informationsversorgung der katho. Sie führt in Abstimmung mit der Hochschulleitung in eigener Zuständigkeit die laufenden Geschäfte der Bibliothek und ist für deren Aufgabenerfüllung sowie den zweckentsprechenden Einsatz des Personals verantwortlich.
  2. Die Bibliotheksleitung oder von ihr beauftragte Personen üben in den Bibliotheksräumen das Hausrecht aus.

§ 3 Zulassung zur Benutzung der Hochschulbibliothek

  1. Wer Bibliotheksgut entleihen will, bedarf einer Zulassung.
  2. Zur Benutzung der Hochschulbibliothek werden auf persönlichen Antrag zugelassen:
    1. Mitglieder und Angehörige der katho unter Vorlage des Studierendenausweises oder Nachweises ihres Status,
    2. weitere natürliche Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses mit aktueller Meldebestätigung. Über den Antrag entscheidet die Bibliothek.
  3. Die Zulassung von Minderjährigen wird von der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertretung abhängig gemacht.
  4. Zwischen der Hochschulbibliothek und ihren Benutzer_innen wird ein rechtliches Benutzungsverhältnis (Rechtsverhältnis) begründet, dessen Inhalt durch diese Benutzungsordnung in der jeweils gültigen Fassung geregelt ist.
  5. Die Anerkennung der Benutzungsordnung erfolgt durch Betreten der Räume der Hochschulbibliothek oder durch Nutzung ihrer Dienstleistungen.

§ 4 Bibliotheksausweis

  1. Der_Die zugelassene Benutzer_in erhält einen befristet geltenden Bibliotheksausweis.
  2. Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar. Im Ausnahmefall können Benutzer_innen einer Person ihres Vertrauens eine schriftliche Vollmacht erteilen.
  3. Der Bibliotheksausweis ist sorgfältig aufzubewahren und bei jedem Ausleihvorgang vorzulegen.
  4. Ein Ausweisverlust muss unverzüglich der Hochschulbibliothek angezeigt werden. Die Person, auf deren Namen der Bibliotheksausweis ausgestellt ist, haftet bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung für eine missbräuchliche Verwendung.

§ 5 Rechte und Pflichten der Benutzer_innen

  1. Die Benutzer_innen haben sich so zu verhalten, dass andere in ihren berechtigten Ansprüchen nicht beeinträchtigt werden, der Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird und Bibliotheksbestände, Einrichtungen, Geräte und Gebäude keinen Schaden leiden.
  2. Die Medien, Leihgeräte sowie Einrichtungsgegenstände der Hochschulbibliothek sind sorgfältig zu behandeln. Insbesondere sind Hineinschreiben, An- und Unterstreichen in Büchern sowie sonstige Veränderungen nicht gestattet.
  3. In allen der Benutzung dienenden Räumen ist entsprechend der ausgewiesenen Nutzung größtmögliche Ruhe einzuhalten.
  4. Essen und Rauchen ist in den Bibliotheksräumen nicht gestattet. Getränke dürfen nur in geschlossenen Behältnissen mitgeführt werden.
  5. Das Personal der Bibliothek ist berechtigt, die Benutzung von mobilen Arbeitsgeräten (Laptops, Tablets, Smartphones etc.) zu untersagen oder auf besondere Arbeitsbereiche zu beschränken.
  6. Den zum Zwecke der Einhaltung der Benutzungsordnung erteilten Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.
  7. Das Bibliothekspersonal kann innerhalb der Bibliotheksräume Kontrollen zur Einhaltung der Benutzungsordnung durchführen. Dies schließt die Berechtigung zur Kontrolle von Taschen oder anderen Behältnissen ein.
  8. Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen ist jede_r Benutzer_in verantwortlich.
  9. Bei der Benutzung elektronischer Medien, die die Hochschulbibliothek aufgrund eines mit dem Anbieter geschlossenen Lizenzvertrages zugänglich macht, haben die Nutzer_innen die Lizenzbestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Jede Nutzung, die nicht durch Lizenzbestimmungen gedeckt ist, ist rechtswidrig und folglich zu unterlassen.

§ 6 Ausleihbestimmungen

  1. Die als ausleihbar gekennzeichneten Bibliotheksbestände können zur Benutzung außerhalb der Bibliothek ausgeliehen werden.
  2. Von der Benutzung außerhalb der Bibliotheksräume ausgenommen sind Präsenzbestände, Medien aus Semesterapparaten für die Dauer ihrer Aufstellung im Apparat, Leihgeräte, Schließfachschlüssel sowie Werke, die wegen ihres Wertes oder ihres Erhaltungszustandes besonders schutzbedürftig sind. Die Bibliothek kann weitere Werke oder Gegenstände von der Ausleihe ausnehmen oder ihre Ausleihe einschränken.
  3. Für Präsenzbestände sowie Medien und Geräte nach § 6, Absatz 2 kann die Bibliothek besondere Bedingungen für eine Kurzausleihe festlegen.
  4. Für die Benutzung außerhalb der Bibliothek ist das Leihgut zur Ausleihe zu verbuchen. Die maschinelle Erfassung des Ausleihvorgangs gilt als Nachweis für die Aushändigung von Bibliotheksgut. Die entleihende Person haftet von diesem Zeitpunkt bis zur Rückgabe für das Leihgut. Es ist nicht gestattet, Medien ohne Verbuchung aus der Bibliothek mitzunehmen, auf den Namen einer anderen Person zu entleihen oder an Dritte weiterzugeben.
  5. Benutzer_innen haben jedes zur Ausleihe vorgesehene Werk oder Gerät vor der Ausleihe auf dessen Zustand und Vollständigkeit zu prüfen und vorhandene Schäden dem Bibliothekspersonal unverzüglich mitzuteilen.
  6. Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden, sofern sie nicht im Rahmen einer Kurzausleihe entliehen wurden. Sobald das gewünschte Werk bereitliegt, wird der_die Vorbesteller_in benachrichtigt. Wird ein vorgemerktes Medium nicht innerhalb von 10 Öffnungstagen ab Versendung der Benachrichtigung abgeholt, so kann die Bibliothek anderweitig darüber verfügen.

§ 7 Leihfristen

  1. Die Leihfrist für entleihbare Medien nach § 6, Absatz 1 beträgt vier Wochen und kann sechsmal verlängert werden, sofern keine Vormerkung auf das Medium vorliegt. Kurzausleihen von Medien und Geräten nach § 6, Absatz 2 können ermöglicht werden.
  2. Eine Verlängerung der Leihfrist über die Gültigkeitsdauer des Bibliotheksausweises hinaus ist unwirksam. In jedem Fall endet die Leihfrist mit der Beendigung des Benutzungsverhältnisses.
  3. Menschen mit Behinderung und dadurch bedingten erheblichen Beeinträchtigungen können gesonderte Ausleihbedingungen eingeräumt werden.
  4. Jede_r Entleihende ist für die Einhaltung der Leihfrist ihrer_seiner entliehenen Werke und Geräte selbst verantwortlich. Bei Überschreitung der Leihfrist werden Gebühren aufgrund der Gebührenordnung der katho in der jeweils gültigen Fassung erhoben. Die Gebühren fallen unabhängig von Mahn- oder Erinnerungsschreiben an. Ist erfolglos gemahnt worden, kann gegen den_die säumige_n Benutzer_in zur Durchsetzung der Ansprüche das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.

§ 8 Sondernutzung

  1. Lehrende der katho können Literatur für die Dauer eines Semesters in den Räumen der Bibliothek zu Semesterapparaten zusammenstellen. Diese dienen den Studierenden als Präsenzbestand zum Wiederholen und Vertiefen des Stoffes von Lehrveranstaltungen. Semesterapparate werden auf Antrag der Lehrenden, die rechtzeitig vor Beginn des Lehrbetriebs eine Titelliste einreichen, durch die Bibliothek zusammengestellt. Sie werden am Ende des jeweiligen Semesters aufgelöst, können aber auf Antrag um ein weiteres Semester verlängert werden.
  2. Hauptamtlich Lehrende haben innerhalb der Dauer ihres Dienstverhältnisses die Möglichkeit, maximal 100 Medien im Rahmen einer längerfristigen Ausleihe als persönlichen Handapparat auszuleihen. Die Leihfrist beträgt zwei Jahre, eine Verlängerung um die gleiche Frist ist nach Vorlage aller Medien möglich. Die Bücher eines Handapparats bilden einen Präsenzbestand und sind am dienstlichen Arbeitsplatz des_der Berechtigten aufzubewahren. Die persönlichen Handapparate bleiben Eigentum der katho, sind Bestandteil der Hochschulbibliothek und in deren Katalog verzeichnet. Die Medien in einem Handapparat müssen für die Benutzung im Hochschulbereich grundsätzlich zugänglich bleiben. Handelt es sich bei dem Medium um singulären Bestand der Hochschulbibliothek, so hat die Bibliothek das Recht, Auskunft zu geben, in welchem Handapparat sich das Medium befindet. Der_dem nachfragenden Benutzer_in muss dann kurzfristige Einsichtnahme gewährt werden.

§ 9 Fernleihe

  1. Medien, die zu wissenschaftlichen Zwecken benötigt werden und in der Hochschulbibliothek der katho nicht vorhanden sind, können durch Vermittlung der Bibliothek auf dem Wege des deutschen oder internationalen Leihverkehrs bei einer auswärtigen Bibliothek bestellt werden (Fernleihbestellung). Die Bereitstellung von Medien erfolgt nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Leihverkehrsordnung der deutschen Bibliotheken und entsprechenden internationalen Vereinbarungen.
  2.  Für die Benutzung der im Leihverkehr beschafften Medien gelten die besonderen Auflagen der gebenden Bibliothek sowie ergänzend die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung.
  3. Die Fernleihe ist kostenpflichtig. Fernleihkosten sind Bestellgebühr, die auch dann anfallen, wenn ein bestelltes Medium nicht zur Verfügung gestellt oder abgeholt werden kann. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Hochschulbibliothek der katho in der jeweils geltenden Fassung. Kosten und Auslagen, die nicht durch das pauschale Bestellgebühr abgegolten sind, z.B. für Versicherungen und besondere Versendungsformen, sind zusätzlich zu erstatten.

§ 10 Gebühren und Auslagen

  1. Die Benutzung der Hochschulbibliothek ist grundsätzlich kostenlos. Anfallende Kosten (Porto, Druckkosten, Versicherung von Fernleihobjekten u.a.) sind zu erstatten.
  2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Gebührenordnung der katho.

§11 Haftung

  1. Die Bibliothek oder ihr Träger haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstanden sind, sofern die Schäden nicht vorsätzlich verursacht wurden. Dasselbe gilt für Schäden, die durch Nutzung von Datenträgern, Datenbanken oder elektronischen Netzen entstehen.
  2. Mit der Ausleihverbuchung und der Aushändigung des Bibliotheksguts an den_die Benutzer_in ist der Ausleihvorgang vollzogen. Der_Die Entleiher_in haftet von diesem Zeitpunkt bis zur Rückgabe. Für verloren gegangene oder beschädigte Werke oder Geräte hat der_die Benutzer_in Ersatz zu leisten. Art und Höhe des Ersatzes regelt die Gebührenrordnung der Hochschulbibliothek.
  3. Die Bibliothek haftet nicht für den Verlust bzw. die Beschädigung von Gegenständen, die ein_e Benutzer_in mitgebracht oder in den Räumen der Bibliothek abgelegt hat.

§ 12 Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

  1. Die Hochschulbibliothek erhebt, nutzt und verarbeitet für den Betrieb ihres Bibliotheksmanagementsystems und für das angeschlossene Discoverysystem nachfolgende personenbezogene Daten, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist:
    1. Personenstammdaten,
    2. Kontaktdaten,
    3. Informationen zum Bibliothekskonto.
  2. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Hochschulbibliothek erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden gelöscht, sobald sie von der Hochschulbibliothek nicht mehr benötigt werden.

§ 13 Ausschluss von der Benutzung

Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann durch die Geschäftsführung auf begründeten Antrag der Bibliotheksleitung zeitweise oder dauernd, teilweise oder vollständig von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden. Alle aus der Benutzungsordnung erwachsenen Verpflichtungen bleiben auch nach dem Ausschluss bestehen.

§ 14 Beendigung des Benutzungsverhältnisses

  1. Das Benutzungsverhältnis endet mit Ausscheiden der Benutzerin oder des Benutzers aus der katho, im Falle hochschulfremder Benutzer_innen mit Ablauf der Zulassungsfrist oder mit dem Entfall des Zulassungsgrundes.
  2. Mit Beendigung des Benutzungsverhältnisses sind die Benutzer_innen verpflichtet, alle aus der Bibliothek entliehenen Medien zurückzugeben und alle sonstigen aus der Benutzungs- sowie der Gebührenordnung entstandenen Verpflichtungen gegenüber der Bibliothek zu erfüllen. Diese Verpflichtungen werden durch die Beendigung des Benutzungsverhältnisses nicht hinfällig.

§ 15 In-Kraft-Treten

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.03.2024 in Kraft.

 

Auf Grundlage der §§ 2 und 29, Absatz 4, Satz 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GV.NRW. S. 780b) sowie auf Grundlage der §§ 1 und 19 des Gesetzes zur Erhebung von Hochschulabgaben (HAbgG NRW) vom 21. März 2006 (GV.NRW S. 119), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2019 (GV.NRW. S. 425) i. V. m. § 2 Absatz 1 der Verordnung über die Erhebung von Hochschulabgaben (HAbg-VO) vom 13. August 2015 (GV.NRW. S. 569), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. März 2021 (GV.NRW. S. 331), i. V. m. §§ 3 bis 5 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit § 2 der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bereich Information, Kommunikation, Medien (GebO-IKM NRW) vom 18. August 2005 (GV.NRW. 2005 S. 738) hat die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho) für ihre Hochschulbibliothek folgende Gebührenordnung erlassen:

§ 1 Grundsatz

  1. Die Benutzung der Hochschulbibliothek ist grundsätzlich gebührenfrei.
  2. Für Verwaltungstätigkeiten und Arten der Benutzung werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben. Besondere Gebühren und Auslagen sind zu erstatten.
  3. Bei Überschreitung der in der Benutzungsordnung geregelten Leihfristen werden Säumnisgebühren erhoben.

§ 2 Leihfristüberschreitung

  1. Die bei Leihfristüberschreitung zu berechnende Säumnisgebühr je ausgeliehener Einheit wird mit Überschreitung der Leihfrist fällig und beträgt bei:

bis zu 10 Kalendertagen: 2,00 €,

bis zu 20 Kalendertagen: 5,00 €,

bis zu 30 Kalendertagen: 10,00 €,

bis zu 40 Kalendertagen: 20,00 €.

  1. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe einer im Rahmen der Kurzausleihe entliehenen Einheit beträgt die Gebühr je entliehener Einheit und Kalendertag 2,00 €. Unter Kurzausleihe ist der ausnahmsweise Verleih von Medien oder anderem Bibliotheksgut (z.B. Geräte, Schlüssel) zu verstehen, die an sich nicht für die Ausleihe bestimmt sind und bei denen die Dauer der Ausleihe stark begrenzt ist.
  2. Die Überschreitung der Leihfrist von mehr als 40 Kalendertagen oder die Überschreitung der Frist für die Rückgabe einer im Rahmen der Kurzausleihe entliehenen Einheit von 10 Kalendertagen gilt als Nichtrückgabe.
  3. Eine Einheit im Sinne dieser Gebührenordnung ist jeder einzelne Band oder jede physische Einheit weiterer Bibliotheksgüter (z.B. Geräte, Schlüssel).
  4. Wenn der_die Benutzer_in mit der Bezahlung der Gebühren in Verzug geraten ist, kann die Bibliothek ihr_ihm das Bibliothekskonto sperren.

§ 3 Nichtrückgabe, Verlust, Beschädigung

Bei Verlust, Beschädigung oder Nichtrückgabe von Einheiten oder Teilen von Einheiten ist durch den_die Entleihende_n zusätzlich zu den in § 2, Absatz 1 geregelten Säumnisgebühren Schadenersatz in Form der tatsächlichen Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten oder Wertersatz zu leisten. Daneben wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 € pro Einheit erhoben.

§ 4 Fernleihe

  1. Für die Bestellung von Medien im Rahmen der Fernleihe wird eine Auslagenpauschale erhoben. Ihre Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Leihverkehrsordnung und den entsprechenden Regelungen der Landesregierung.
  2. Lehrende der katho sind von der Zahlung einer Fernleihgebühr befreit.

§ 5 Ausstellung eines Ersatz-Bibliotheksausweises

Für die Ausstellung eines Ersatzausweises des Bibliotheksausweises wird eine Gebühr in Höhe von € 10,00 erhoben

§ 6 Stundung, Ermäßigung und Erlass von Gebühren und Kosten

Entstandene Gebühren können auf Antrag ausnahmsweise gestundet, ermäßigt oder ganz erlassen werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falles eine besondere Härte bedeuten würde. Die Entscheidung hierüber trifft die Leitung der Bibliothek.

§ 7 Zahlungsverzug und Nichtrückgabe von Medien

Bei Zahlungsverzug, fehlender Rückgabe der Medien oder Nichtzahlung der Säumnisgebühr können die Ansprüche auf dem ordentlichen Gerichtsweg durchgesetzt werden. Gleichzeitig erfolgt eine Sperrung des Benutzerkontos.

§ 8 In-Kraft-Treten

Diese Gebührenordnung tritt am 01.03.2024 in Kraft.

 

Start und einfache Suche

Im Video wird die Startoberfläche und die einfache Suche des KatalogPlus vorgestellt.

 

Erweiterte Suche und Filtermöglichkeiten

Im Video werden die Erweiterte Suche und die Filtermöglichkeiten des KatalogPlus vorgestellt.

Vormerkung und interner Lieferdienst für Bücher

Im Video werden die Vormerkung und der interne Lieferdienst des KatalogPlus für Bücher vorgestellt. 

Bibliothekskonto

Im Video wird das neue Bibliothekskonto vorgestellt und seine Bedienelemente. Externe Nutzende müssen sich für einen ersten Login an die Ausleihtheke wenden, um Zugangsdaten zu erhalten.

Concept map

Im Video wird die Concept map des KatalogPlus vorgestellt.

Fernleih-Bestellung

In der Anleitung wird gezeigt, wie Bücher oder Aufsätze, die in der Bibliothek der katho nicht vorhanden sind, über die Fernleihe aus anderen Bibliotheken bestellt werden können. 

 

Aufsatzbestellung (interner Lieferdienst)

In der Anleitung wird gezeigt, wie Hochschulmitglieder einzelne Artikel aus unseren Print-Zeitschriften aus anderen katho-Standortbibliotheken bestellen und sich diese per Mail zustellen lassen können.

 

A

  • Abschlussarbeiten: Hervorragende Abschlussarbeiten können auf dem Hochschulschriften-Server KiDokS veröffentlicht werden. Mehr Informationen und eine ausführliche Anleitung sind auf der Unterseite Open Access / Publizieren zu finden.
  • Abteilungen: siehe Standorte
  • Adressen: siehe Standorte
  • Adressänderung: Bitte geben Sie Adressänderungen sofort an das Studierendensekretariat weiter. Lehrende und Mitarbeitende melden Änderungen an das Personaldezernat. Externe Nutzer_innen teilen der Bibliothek die Änderungen mit.
  • Aktuelles: Aktuelle Informationen sind unter „News der Bibliothek“ oben auf der Seite verlinkt. Veränderte Öffnungszeiten sind auf den Unterseiten der Standortbibliotheken unten auf der Seite zu finden. Über Aktuelles wird außerdem über den Instagram-Account der Bibliothek informiert.
  • Anmeldung: Mitglieder und Angehörige der katho müssen vor der ersten Ausleihe unter Vorlage ihres Personalausweises (Studierende zusätzlich mit ihrem Studierendenausweis) ihr Bibliothekskonto freischalten lassen. Externe Nutzer_innen melden sich unter Vorlage ihres Personalausweises beziehungsweise Reisepasses mit gültiger Meldebestätigung an.
  • Anschaffungsvorschlag: Über unser Formular können Sie uns Anschaffungswünsche für den Bibliotheksbestand übermittel.
  • Aufstellungssystematik: Die Medien sind in den Standortbibliotheken systematisch nach Fächern frei zugänglich aufgestellt:

  • Ausleihe: Medien können für die Dauer von vier Wochen entliehen werden, eine sechsmalige Verlängerung ist möglich, sofern keine Vormerkung vorliegt. Medien, die zum Präsenzbestand gehören (Nachschlagewerke, Loseblattausgaben, Zeitschriften, Bücher aus Semesterapparaten), sind von der Ausleihe ausgenommen.
  • Ausweis: siehe Bibliotheksausweis

B

  • Bankverbindung: Säumnisgebühren und Buchersatz können an folgende Bankverbindung überwiesen werden: Als Verwendungszweck geben Sie bitte ein: Bibliothek / Name, Vorname / Standort / Benutzernummer (finden Sie auf der Rückseite Ihrer Bibliothekskarte unter dem Strichcode). Wichtig: Bei der Überweisung von Gebühren muss der Verwendungszweck korrekt angegeben werden, damit Ihr Konto entlastet werden kann (zum Beispiel „Mahngebühren Hochschulbibliothek").

           Kontoinhaber: Katholische Hochschule NRW
           IBAN: DE39 3706 0193 0010 773016
           BIC: GENODED1PAX 
           Kreditinstitut: Pax-Bank Köln 

  • Buchverlust: Verloren gegangene oder beschädigte Medien müssen von dem entsprechenden Entleihenden nach der Gebührenordnung der Bibliothek ersetzt werden.

C

  • CITAVI (Literaturverwaltung): Alle Angehörigen der Hochschule haben die Möglichkeit CITAVI Desktop (für Windows) und CITAVI Web (für jedes Betriebssystem) mit der Campuslizenz kostenfrei zu nutzen. Legen Sie sich dazu einen CITAVI-Account an.

D

  • Datenbanken: Das Datenbankangebot der Bibliothek ist im DBIS zu finden. Außerhalb des Campus ist ein Zugang via VPN möglich. Die Anleitung finden Sie im Campusportal.

E

  • Elektronische Medien: E-Books und E-Journals sind, wie die gedruckten Medien, in unserem KatalogPlus zu finden. Der Zugriff auf den Volltext kann über VPN oder an den PCs in der Bibliothek erfolgen. 

F

  • Feedback: Sie haben Fragen zu unseren Beständen und Services oder eine Anregung für uns? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an bibliothek(at)katho-nrw.de.
  • Fernleihe: Bücher oder Aufsätze, die in der Bibliothek der katho nicht vorhanden sind, können über die Fernleihe aus anderen Bibliotheken bestellt werden. Die Kosten betragen 1,50 Euro pro Bestellung.

G

  • Gebühren: Bei Überschreitung der Leihfrist fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der Bibliothek an.

I

  • Interner Lieferdienst: Bücher aus katho-Bibliotheken können über den KatalogPlus kostenfrei zu einem anderen katho-Standort bestellt werden. Zeitschriftenaufsätze, die in katho-Bibliotheken in anderen Standorten verfügbar sind, können für katho-Mitglieder gescannt und kostenfrei ausgeliefert werden.

K

  • KatalogPlus: Der Gesamtkatalog aller Bibliotheksstandorte sowie zahlreiche zusätzliche Quellen können hier aufgerufen werden. Dort kann auch auf das persönliche Bibliothekskonto zugegriffen werden.
  • Kopieren: Eine Kopiermöglichkeit ist an allen Standorten gegeben.

L

  • Laptops: Eine Tagesausleihe von Hochschullaptops ist für Mitglieder und Angehörige der katho in der Bibliothek möglich.
  • Leihfristen: siehe Ausleihe
  • Literaturverwaltung: siehe Citavi

M

  • Mitarbeitende von A-Z: siehe Bibliotheksteam A-Z

O

P

  • Publizieren: Möglichkeiten zur Publikation im Open Access von wissenschaftlichen Veröffentlichungen:
    • auf dem Publikationsserver der Bibliothek (KiDokS)
    • in Hybrid- und reinen Open-Access-Zeitschriften der Verlage Springer Nature, Wiley und Elsevier (im Rahmen des DEAL-Vertrages), Hogrefe PsyJournals, SAGE Journals und KOALA
    • Ansprechperson zum Publizieren an der katho: Sarah Dudek - openaccess(at)katho-nrw.de

R

  • Rückgabe (außerhalb der Bibliotheksöffnungszeiten): An jedem Standort steht eine externe Rückgabemöglichkeit (Rückgabekasten) zur Verfügung.

S

  • Scannen: In jeder Standortbibliothek steht ein Aufsichtsscanner zur Verfügung.
  • Schulungen: Schulungen werden an jedem Standort angeboten. Bitte wenden Sie sich an Adresse schulung.bibliothek(at)katho-nrw.de
  • Semesterapparate: In Semesterapparaten stellen Lehrende Literatur zusammen, die sie für ein jeweiliges Seminar empfehlen. Diese Medien können nur für einen Tag ausgeliehen werden.
  • Systematik: siehe Aufstellungssystematik

V

  • Verlängerung: siehe Ausleihe
  • Vormerkung: Entliehene Medien können im KatalogPlus vorgemerkt werden. Eine weitere Verlängerung durch die ausleihende Person ist dann nicht mehr möglich. Bei Rückgabe des Buches wird der_die Vormerkende benachrichtigt.
  • VPN: Elektronische Medien und Datenbanken können via VPN-Zugang auch von zu Hause oder unterwegs genutzt werden. Eine Anleitung zur Nutzung ist im ILIAS hinterlegt.

STANDORTBIBLIOTHEKEN

An jedem der vier katho-Standorte gibt es eine Hochschulbibliothek. Weitere Informationen zu den Standortbibliotheken (zum Beispiel Ansprechpersonen oder Öffnungszeiten) finden Sie auf deren jeweiligen Seiten.

Hochschulbibliothek Aachen

Wer in Ruhe lesen oder in der umfassenden Medienauswahl recherchieren will, der ist in der Hochschulbibliothek am Standort Aachen genau richtig.

Hochschulbibliothek Köln

In der Kölner Hochschulbibliothek – mit einer Auswahl von über 90.000 gedruckten Medien – werden Sie bei Ihrer Literaturrecherche mit Sicherheit fündig.

Hochschulbibliothek Münster

Fehlen Ihnen noch wichtige Details für Ihre Hausarbeit? Müssen Sie sich zu Ihrer Vorbereitung auf eine Klausur noch tiefer in ein Thema einarbeiten? Dann auf zur Hochschulbibliothek Münster!

Hochschulbibliothek Paderborn

Sie ist eine Ruheoase inmitten des trubeligen Studienalltags und zugleich eine Informationsquelle, die den Studierenden der katho bei den Recherchen weiterhilft: die Hochschulbibliothek Paderborn.

Ansprechperson

Viola Springer

Leiterin Hochschulbibliothek

Köln, Hochschulbibliothek

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