Landesregierung erhöht erneut Regelstudienzeit für Studierende
Mit der Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit schafft das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen die landesseitigen Voraussetzungen dafür, dass sich die BAföG-Höchstbezugsdauer ebenfalls um ein Semester verlängert. Auch in zeitlicher Hinsicht schafft die Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit um ein Semester eine Entlastung für die Studierenden – etwa um Prüfungen abzulegen, die an Fristen gebunden sind – und soll so zusätzlich unterstützen. So geht es aus einer Pressemitteilung des Ministeriums hervor.
Darin sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen: „Uns ist bewusst, dass die anhaltende Pandemie für die Studierenden eine große Herausforderung darstellt. Die Ausbreitung der Omikron-Variante verschärft die Situation zusätzlich. Seit fast zwei Jahren legen die Hochschulen und die Studierenden großes Engagement und viel Flexibilität an den Tag, um die Folgen der Pandemie erfolgreich zu meistern. Deshalb verfolgt die Landesregierung das klare Ziel, pandemiebedingte Nachteile für die Studierenden abzumildern. Mit der Entscheidung, die individualisierte Regelstudienzeit erneut um ein Semester zu erhöhen, geben wir den Studierenden rechtzeitig vor Ende der Vorlesungen und dem Beginn der Prüfungsphase die notwendige Klarheit und Planungssicherheit.“
Aktuelle Informationen über Corona-Maßnahmen an der katho finden die Studierenden auf www.katho-nrw.de/corona. Ebenso erhalten die Studierenden wichtige, ihr Studium in Corona-Zeiten betreffende Informationen der Hochschulleitung über ihre katho-E-Mail-Adresse.