Verleihung des Promotionsrechts an das Promotionskolleg NRW
„Ich freue mich sehr über diesen wichtigen Schritt für die Hochschulen in NRW“, sagte Rektor Hans Hobelsberger nach der Veranstaltung. „Vor allem für die Schwerpunkte unserer Hochschule, Sozial- und Gesundheitswesen ist es für die wissenschaftliche Entwicklung sowie für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zentral.“
Das Promotionskolleg NRW kann durch die Verleihung das Promotionsrechts künftig eigenständige Promotionsverfahren durchführen und Doktorgrade vergeben. Somit gibt es eine zentrale qualitätssichernde Instanz und ein umfassendes Qualifizierungsangebot für Promovierende in Nordrhein-Westfalen. „Promovierende müssen sich in Zukunft nicht mehr auf die mühsame Suche nach universitären Partnern für eine kooperative Promotion begeben, sondern erhalten einen verlässlichen strukturellen Rahmen und profitieren von einem interdisziplinären Forschungsumfeld, das wir durch unsere internen Angebote ergänzen“, fügte Barbara Schermaier-Stöckl, Prorektorin für Forschung und Weiterbildung, hinzu. „Dies ist ein weiterer Schritt zur Aufwertung des wissenschaftlichen Mittelbaus an HAWs.“
Hier geht es zur Pressemitteilung des Promotionskollegs NRW.