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Blended Intensive Programmes (BIP)

Mit Blended Intensive Programmes (BIP) können seit der ERASMUS+-Programmgeneration 2021-2027 kurze Studien- und/oder Fortbildungsaufenthalte im Ausland gefördert werden, die im Rahmen einer gemeinsamen Lehrveranstaltung stattfinden. Bei der Konzipierung und Durchführung der Lehrprojekte kooperieren mehrere europäische Hochschulen miteinander. 
Zentraler Baustein der BIPs ist die obligatorische virtuelle Komponente zur inhaltlichen Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der kurzen Mobilitätsphase. 
Das innovative Format ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der teilnehmenden Hochschulen mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Ausland gemeinsame Lerneinheiten zu entwickeln, die in dieser Form der Zusammenarbeit weniger erfahren sind. Zugleich eröffnen die Kurzzeitprogramme neue Zugänge zur Auslandserfahrung für Studierende, gerade auch für jene, die aus persönlichen Gründen unter Umständen keine längeren Auslandsaufenthalte realisieren können. 
Ausführliche Informationen des DAAD zu den BIPs finden Sie hier

Allgemeine Voraussetzungen

Für die Bewilligung von Mitteln zur Umsetzung der Mobilitätsmaßnahme müssen folgende Kriterien mindestens erfüllt sein: 


•    Beteiligung von mindestens drei europäischen Hochschulen (mit einer gültigen ECHE, Erasmus Charter of Higher Education) aus drei unterschiedlichen Programmländern
•    Erarbeitung einer gemeinsamen Veranstaltung/Lerneinheit für Studierende und/oder Mitarbeitende
•    Durchführung einer physischen Lernphase von mindestens 5 bis maximal 30 Tagen in einem der Länder der teilnehmenden Hochschulen
•    Verpflichtende virtuelle Phase ohne festgelegte Dauer oder Umfang
•    Anreise von mindestens 10 mobilen Lernenden: Studierende (SMS) oder Hochschulpersonal zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
•    Für Studierende: Bescheinigung des Erwerbs von mind. 3 ECTS in einem Transcript of Records am Ende des BIPs

Idealerweise: Einbettung des BIPs in das Curriculum der teilnehmenden Hochschulen

Wenn Sie die Umsetzung eines BIPs planen, besprechen Sie Ihr Vorhaben bitte mindestens 6 Monate im Voraus mit uns (s. Ansprechpersonen). 

Die katho als entsendende Hochschule

Die katho nimmt an einem BIP teil, das von einer Partnerhochschule in einem europäischen Programmland koordiniert wird und entsendet mobile Studierende und Personal zum BIP. 
Die Teilnehmenden können mit Mobilitätspauschalen gefördert werden, wobei die Mittel aus dem regulären Erasmus+-Hochschulbudget der katho stammen. 
Jede Einzelmobilität muss mit der Erstellung eines Learning Agreements, einer Confirmation of Stay und eines Transcript of Records für die Teilnehmenden dokumentiert werden. 

MobilitätsdauerBetragMögliche Top-Ups*
Tag 1-1479 EUR / Tag

Teilnehmende mit geringen Chancen: 

100 EUR einmalig

Tag 15-3056 EUR / Tag

Teilnehmende mit geringen Chancen: 

150 EUR einmalig

  

Reisekostenpauschalen für Hin- und Rückreise 

bzw. bei Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel

* Teilnehmende mit geringen Chancen:  
•    Studierende mit einem GdB ab 20 oder mit einer chronischen Erkrankung
•    Erwerbstätige Studierende
•    Studierende mit Kind/ern
•    Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

Vgl.: Förderraten und Aufstockungsbeträge in der Mobilität von Einzelpersonen (KA 131).

Detaillierte Informationen zu Reisekostenpauschalen und der Zusatzförderung für teilnehmende mit geringen Chancen finden Sie im ILIAS auf den Seiten des International Office. 

Zielland

Förderbetrag

(Tag 1-14)

Förderbetrag

(Tag 15-30)

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland,

Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein,

Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

180 EUR 126 EUR

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal,

Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

160 EUR 112 EUR

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien,

Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

140 EUR 98 EUR

Vgl.: Förderraten für ST-Mobilitäten zwischen Programmländern nach Ländergruppen (KA 131), in: Erasmus+ Leitfaden der NA DAAD für Mobilitätsprojekte KA 131 und KA 171 der Aufrufe 2022, 2023, 2024 und 2025, S. 31. 

Die katho als koordinierende Hochschule

Die katho koordiniert das gesamte BIP, verantwortet die Organisation, die Beantragung und die Verwaltung des BIPs. Dafür erhält sie mit dem Zuwendungsvertrag OS-Mittel (Organisational Support). Deren Höhe richtet sich nach der geplanten Anzahl der mobilen Teilnehmenden, die bei mindestens 10 liegt und bei maximal 20 Personen gedeckelt ist. Zur Berechnung der genauen Fördersumme reichen Sie bitte eine mit dem Fachbereich abgestimmte Finanzierungsübersicht ein. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das International Office. 

Zugleich ist die katho entweder aufnehmende Hochschule, wenn das Projekt an der katho durchgeführt wird oder entsendende Hochschule, wenn das BIP an einer Partnerhochschule stattfindet. 

Die katho als aufnehmende Hochschule

Das BIP wird an der katho umgesetzt. Die Teilnehmenden der katho nehmen am BIP teil, zählen aber nicht zu der Mindestanzahl von 10 mobilen Lernenden. 

Übersicht der Rollen der Hochschulen bei der Umsetzung eines BIPs

BIPs an der katho

BIP mit 43 Studierenden aus vier Ländern (Portugal, Finnland, Belgien und Deutschland), davon 15 Studierende der katho zum Thema „Child Protection and Youth Welfare“. Das Programm umfasste Vorträge, Workshops und Besuche bei Praxiseinrichtungen. Bericht

BIP mit 35 Studierenden aus vier Ländern (Belgien, Portugal, Slowakei und Deutschland) zum Thema „Child Protection and Youth Welfare“. Das Programm umfasste Vorträge, Workshops und Besuche bei Praxiseinrichtungen. Bericht

Lisa Jungkamp

Ansprechpersonen

Lisa Jungkamp

Leitung International Office

Köln, Dezernat VI - Akademische Angelegenheiten

Juliane Wiemann
Juliane Wiemann

Mobilitätsprogramme und internationale Projekte

Köln, Dezernat VI - Akademische Angelegenheiten

Magdalena Koy
Magdalena Koy

Mitarbeiterin International Office, Abteilung Paderborn

Paderborn, Sozialwesen, Dezernat VI - Akademische Angelegenheiten

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