Erfolgreiche Bilanz des Pilotprojekts „Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren“
Im Auftrag der beiden Organisationen führten die beiden katho-Dozentinnen das einjährige Pilotprojekt durch. Währenddessen untersuchten sie einerseits, wie die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention in familiengerichtlichen Verfahren umgesetzt werden können. Andererseits ging es darum, wie sich die Einführung kinderrechtsbasierter Kriterien in der familiengerichtlichen Praxis entfaltet.
Fünfzehn Familienrichter_innen der Amtsgerichte Dortmund, Münster und Lübeck erprobten über sechs Monate hinweg die Anwendung dieser Kriterien sowie einer neu entwickelten Handreichung mit Hilfe eines begleitenden Evaluationsbogens in Kindschaftsverfahren. Die prozessbegleitende Evaluation unterteilte sich in ein dreiphasiges Forschungsdesign mit qualitativen und quantitativen Erhebungs- und Auswertungsinstrumenten: Das Projekt startete mit Expert_inneninterviews mit den teilnehmenden Familienrichter_innen zu ihren Erfahrungen in der kindschaftsrechtlichen Praxis ohne die Nutzung der kinderrechtsbasierten Kriterien und der Handreichung. Es folgte die Erprobung, die durch einen Evaluationsbogen begleitet wurde. Abschließend interviewten die beiden Forscherinnen die Familienrichter_innen erneut, um nun ihre Erfahrungen und Bewertungen der eingesetzten Instrumente zu erheben.
Die Ergebnisse des Pilotprojektes verdeutlichen, dass ein gezielter Fokus auf eine kindgerechte Justiz eine Verbesserung der familiengerichtlichen Praxis bewirkt, sowohl für die Kinder und die Gestaltung des Verfahrens, als auch für die Richter_innen selbst. Es zeigte sich unter anderem eine veränderte Haltung der Richter_innen in Bezug auf eine aktiv-koordinierende Rolle: weg von den eigenen, engen Strukturen hin zur individuellen Verfahrensgestaltung, die die Bedarfe des Kindes und der Familien besonders in den Blick nimmt. Zudem wurde deutlich, dass eine transparente, frühzeitige und kindgerechte Information der Kinder über ihre Rechte, Möglichkeiten und den Verfahrensverlauf die Gewähr für eine gelungene Beteiligung der Kinder bietet. Die zentrale Form der Beteiligung sahen die Richter_innen nach wie vor in der Kindesanhörung, die sie nun durch das Projekt noch sensibler und gezielter vorbereiten, durchführen und nachbereiten. Weiterhin brachte die Erprobung hervor, dass der Rolle von Verfahrensbeiständ_innen als Anwält_innen der Kinder und dem Alter von Kindern in gerichtlichen Verfahren eine besondere Bedeutung bei der Verfahrensgestaltung und Durchführung zukommt.
Gleichwohl wurde durch das Projekt auch deutlich, dass es einer Verbesserung der Rahmenbedingungen bedarf: Beispielsweise im Hinblick auf zeitliche Ressourcen der Richter_innen oder kindgerechten Räumlichkeiten bei Gericht, damit positive Effekte einer kindgerechten Justiz nachhaltig wirken können.
Diese und weitere Ergebnisse des Pilotprojektes wurden im Rahmen des digitalen Fachtages präsentiert und in Workshops vertiefend diskutiert. Den Abschlussbericht zum Projekt gibt es hier.
Text: Prof. Dr. Anja Kannegießer und Prof. Dr. Grit Höppner