Faire Vergütung des Praxissemesters in sozialen Studiengängen
Die Initiative „TV Prakt", in der sich Studierende der katho engagieren, wurde bereits im Rahmen der Evaluation des Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SobAG) von der Hochschule unterstützt. Sie bildet eine wertvolle Instanz, um Interessen der Studierenden in der Öffentlichkeit zu vertreten. Studierende setzen sich für angemessene strukturelle Rahmenbedingungen in Pflichtpraktika ein, insbesondere für eine faire Vergütung des Praxissemesters.
Herzstück des Studiums
Studierende sozialer Studiengänge sind im Rahmen ihres Studiums verpflichtet, ein 800 Stunden umfassendes Praktikum zu absolvieren. Dieses Pflichtpraktikum ist ein wesentliches Merkmal der staatlichen Anerkennung und bildet die zentrale Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis. Die durch die Hochschule und Praxiseinrichtungen begleitete Praxisphase bildet das Herzstück des Studiums, da sie die Qualität der Ausbildung sichert und die Professionalisierung des Berufsfeldes der Sozialen Arbeit stärkt.
Faire Vergütung innerhalb des Pflichtpraktikums
In vielen Praxiseinrichtungen sind Praktikant_innen eine wichtige Personalressource, die aufgrund der zeitlichen Belastung keinem anderen Nebenjob nachgehen und somit in prekäre Lebenslagen geraten können. Eine faire Vergütung dieser Leistung ist ein Mindestmaß an Anerkennung und sollte für alle Praxisstellen Standard sein – insbesondere auch für jene, mit denen wir an der Abteilung Köln so gut zusammenarbeiten.
Text: Mitglieder des Fachbereichs Sozialwesen, Standort Köln
Foto: Martin Bauer (R Mediabase)