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Für Studierende: Einmalzahlung nach Energiepreispauschalengesetz

Zum 21. Dezember 2022 ist das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG) in Kraft getreten. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, allen Berechtigten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zukommen zu lassen, um auch sie von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten.

Anspruchsberechtigt nach dem EPPSG sind alle Studierenden, die zum Stichtag des 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben waren. Weitere Voraussetzung ist das Vorliegen eines Wohnsitzes in Deutschland zum genannten Stichtag.

Umfassende Informationen zum Ablauf, zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion, zur Einrichtung eines BundID-Kontos und zur Antragstellung finden Sie auf www.einmalzahlung200.de. Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung lesen Sie bitte zunächst die FAQ unter www.einmalzahlung200.de/faq. Sofern Sie hiernach weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende www.einmalzahlung200.de/kontakt

Die Durchführung des EPPSG obliegt den Ländern. Mit dem Ziel einer möglichst unbürokratischen und zügigen Auszahlung tragen Bund und Länder gemeinsam dafür Sorge, dass die Berechtigten im Rahmen einer bundesweit zentral bereitgestellten Online-Plattform ihren Antrag auf die Einmalzahlung stellen können und es dann im Rahmen dieser IT-gestützten Anwendung auch zur Auszahlung der 200 Euro kommt.

Wo und wann kann ich einen Antrag stellen?

Bund und Länder bereiten intensiv eine neue bundesweit zentrale digitale Antragsplattform vor, die ab dem 15.03.2023 über www.einmalzahlung200.de erreichbar sein wird. Die Antragsstellung wird voraussichtlich bis zum 30.09.2023 möglich sein. Sie benötigen zwingend einen Zugangscode.

Wie erhalte ich meinen Zugangscode?

Der Zugangscode wird voraussichtlich ab dem 15.03.2023 per E-Mail an das studentische katho E-Mailpostfach übermittelt.

Wie erhalte ich meinen Zugangscode, wenn ich bereits exmatrikuliert bin?

Sofern Sie ab dem 15.03.2023 keine weiteren Informationen per E-Mail erhalten, wenden Sie sich unter Angabe Ihrer Matrikelnummer, Vorname, Nachname und Geburtsdatum an eppsg(at)katho-nrw.de.

Ich benötige außerdem eine PIN, da ich meine Identität nicht elektronisch nachweisen kann.

Von der katho wird allen anspruchsberechtigten Studierenden neben den Zugangscode außerdem eine PIN zur Verfügung gestellt. Diese wird nur dann bei der Antragsstellung benötigt, wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Identität elektronisch nachzuweisen.

 

Wichtig: Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihr studentisches E-Mail-Postfach für weitere Informationen.

 

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