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Dompropst Monsignore Joachim Göbel ist neuer Verwaltungsratsvorsitzender

Die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Verwaltungsratsvorsitzenden: Am Samstag, 28. März 2026, wählten die Mitglieder des Verwaltungsrats in ihrer Versammlung am Standort Köln Dompropst Monsignore Joachim Göbel vom Erzbistum Paderborn zum neuen Vorsitzenden.

Der frisch gewählte Verwaltungsratsvorsitzende Dompropst Monsignore Joachim Göbel (Mitte) mit seinem Stellvertreter Thomas Pitsch (links) und Geschäftsführer Bernward Robrecht.

Dompropst Monsignore Joachim Göbel ist der neue Vorsitzende des katho-Verwaltungsrats. Er löst damit den langjährigen Dompropst Hans-Bernd Köppen vom Bistum Münster ab, dessen Amtszeit im Dezember vergangenen Jahres endete. 

Dompropst Monsignore Joachim Göbel aus dem Erzbistum Paderborn war bereits Mitglied des katho-Verwaltungsrats. Seit 2014 steht er als Dompropst an der Spitze des Metropolitankapitels am Hohen Dom zu Paderborn. 

Zu seinem Stellvertreter wurde Thomas Pitsch vom Erzbischöflichen Generalvikariat Köln gewählt. Er hat dort die Bereichsleitung „Schule & Hochschule“ inne. Auch Pitsch begleitet die Arbeit für die katho bereits seit Längerem.

Geschäftsführer Bernward Robrecht von der katho gratulierte den beiden Gewählten und wünschte ihnen für die anstehenden Aufgabe gutes Gelingen.
 

Verwaltungsrat stellt Richtlinien für katho mit auf

Der Verwaltungsrat ist ein Organ der Trägergesellschaft der katho. Er setzt sich aus acht Personen zusammen, die ehrenamtlich drei Jahre für die Gesellschaft tätig sind. Von jedem Gesellschafter (das sind die Bistümer Aachen und Münster sowie die Erzbistümer Köln und Paderborn) wird ein_e Vertreter_in benannt, weitere vier Vertreter_innen werden gewählt. Alle Mitglieder sollen besonders geeignete sachkundige Persönlichkeiten sein.

Der katho-Verwaltungsrat stellt die Richtlinien für die Geschäftsführung der Gesellschaft auf und überwacht diese. Er beschließt über die Berufung und Anstellung der hauptamtlich Beschäftigten. Der Geschäftsführer legt dem Verwaltungsrat außerdem Rechtsgeschäfte zum Beschluss vor, die über den gewöhnlichen Rahmen des Geschäftsbetriebs hinausgehen.

 

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