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Wissenschaftsrat: Promotionskolleg NRW soll Promotionsrecht erhalten

Der Wissenschaftsrat empfiehlt der nordrhein-westfälischen Landesregierung, dem „Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen“ (Promotionskolleg NRW) das Promotionsrecht zu verleihen. Diese Empfehlung folgt aus einer Begutachtung des Promotionskollegs, deren Ergebnisse der Wissenschaftsrat am Freitag, den 8. Juli 2022 vorstellte.

Das Promotionskolleg NRW wird von 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) aus allen Regionen Nordrhein‐Westfalens getragen. Auch die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen ist eine der Trägerinnen; eine stetig zunehmende Zahl ihrer Professor_innen und Promovend_innen engagiert sich im Promotionskolleg. Die Prorektorin für Forschung und Weiterbildung, Prof.in Dr.in Barbara Schermaier-Stöckl, sieht die hohe Qualität des Promotionskollegs bestätigt: „Die Vorsitzende des Gutachtergremiums Frau Dr. Lücking-Michel, hat in der Pressekonferenz am 8. Juli deutlich gemacht, dass die besondere Stärke von HAWs in der anwendungsorientierten Forschung liegt, die sich an höchsten (inter-)nationalen Qualitätsstandards orientiert. Ich freue mich sehr, dass das Engagement und die Forschungsleistungen der HAWs damit Anerkennung finden und unseren Absolvent_innen eine weitere Möglichkeit für eine Promotion eröffnet wird.“ Ein besonderer Dank gelte auch Prof.in Dr.in Liane Schirra-Weirich, ihrer Vorgängerin als Prorektorin. „Sie hat als stellvertretende Vorsitzende des Promotionskollegs und des früheren Graduiertenkollegs NRW diese mit aufgebaut und maßgeblich zum Erfolg beigetragen!“

Das Promotionskolleg NRW wurde im Dezember 2020 gegründet, damit es als zentrale Organisationseinheit der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen (HAW) eigenständige Promotionsverfahren ermöglicht und Doktortitel verleihen kann. Denn bislang können Studierende der HAWs nur in Kooperation mit einer Universität promovieren.

In seiner Begutachtung stellte der Wissenschaftsrat fest, dass die wissenschaftliche Qualität von Promotionen am Promotionskolleg NRW den höchsten Ansprüchen genügt und eine wissenschaftliche Gleichwertigkeit zu den Promotionen an Universitäten gewährleistet werden kann. Im nächsten Schritt wertet die Landesregierung die Empfehlung des Wissenschaftsrats aus und prüft abschließend die Verleihung des Promotionsrechts an das Promotionskolleg NRW. Nach Ablauf einer Probezeit von sieben Jahren wird der Wissenschaftsrat eine erneute Begutachtung vornehmen.

 

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