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Prof. Dr. iur. Clara Winkel

Akademischer Werdegang

  • 01/2023: Zweites juristisches Staatsexamen vor dem LJPA Düsseldorf
  • 10/2021: Promotion durch die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Auszeichnung der Dissertation mit zwei Promotionspreisen der Universität Bonn
  • 10/2017: Erstes juristisches Staatsexamen vor dem OLG Köln
  • 06/2014: Diploma in Legal Studies, University of Oxford

Beruflicher Werdegang

  • Seit 2026: Professorin für das Lehrgebiet Recht in der Sozialen Arbeit, Katholische Hochschule NRW, Abteilung Aachen, Fachbereich Sozialwesen
  • 2023-2026: Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht, zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • 2020-2023: Rechtsreferendarin mit Tätigkeiten u.a. im Bundeskanzleramt (Referat für Arbeitsrecht und Arbeitsmarktpolitik) sowie am Gerichtshof der Europäischen Union (Kabinett Prof. Dr. Dr. h.c. von Danwitz)
  • 2017-2020: Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Lehrende an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung, Lehrstuhl Prof. Dr. Stefan Greiner
  • 2017-2020: Ehrenamtliche Deutschlehrerin im Programm DeutschkursPLUS der Katholischen Hochschulgemeinde Bonn
  • 2012-2015: Studentische Mitarbeiterin an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung, Lehrstuhl Prof. Dr. Stefan Greiner

Recht in der Sozialen Arbeit mit den Schwerpunkten Sozial- und Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht

Informationen zu den aktuellen Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs Sozialwesen, Abt. Aachen.

  • Nationales und europäisches Arbeitsrecht
  • Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
  • Bürgerliches Recht

Monografie

  • Betriebsbegriffe. Eine Analyse zum deutschen und europäischen Massenentlassungs- und Betriebsübergangsrecht, Mohr Siebeck 2022 
    • Gefördert durch Promotionsstipendien des Maria von Linden-Förderprogramms der Universität Bonn sowie der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
    • Ausgezeichnet mit zwei Promotionspreisen der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn für die beste Promotionsleistung im Bereich des Arbeitsrechts sowie im Bereich des Zivil- und Zivilprozessrechts (2022)

Aufsätze, Urteilsanmerkungen und didaktische Beiträge

  • Die Unwirksamkeit der Kündigung als Fehlerfolge im Massenentlassungsverfahren, NZA 2024, 728
  • Abberufungsschutz von Datenschutzbeauftragten – Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 9.2.2023 – Rechtssachen X-FAB Dresden und KISA (Zweckverband Sachsen) (mit Prof. Dr. Greiner), EuZA 2023, 433
  • Semesterabschlussklausur – Zivilrecht: Schuldrecht – Das Verhältnis von §§ 243 II und 300 II BGB (mit Prof. Dr. Greiner), JuS 2021, 327
  • Gemeinsame Anmerkung zu BAG 27.2.2020 − 8 AZR 244/19 und 8 AZR 215/19 (Änderung der Rechtsprechung zum Betriebsbegriff im Sinne des § 17 KSchG, AP BGB § 613a Nr. 48
  • Der Datenschutzbeauftragte und sein Schutz vor Benachteiligung, Abberufung und Kündigung – Ein Wegweiser durch DS-GVO und BDSG (mit Prof. Dr. Greiner), NZA 2020, 201
  • NZA E-learning zu dem Aufsatz Der Datenschutzbeauftragte und sein Schutz vor Benachteiligung, Abberufung und Kündigung – Ein Wegweiser durch DS-GVO und BDSG (mit Prof. Dr. Greiner), NZA 2020, Heft 4
  • Kirchliche Loyalitätsobliegenheiten objektiv überprüfbar: Folgen der „Chefarzt“-Entscheidung des BAG, Anmerkung zu BAG, Urt. v. 20.2.2019 − 2 AZR 746/14 (mit Prof. Dr. Greiner), MedR 2020, 54
  • Zum außerordentlichen Kündigungsrecht für Gewerkschaft in Sanierungstarifvertrag für den Fall der Insolvenzantragstellung, LAG München, Urt. v. 24.5.2019 − 3 Sa 808/18, EWiR 2019, 735
  • Konzerndimensionales Vorbeschäftigungsverbot? − Die Leitentscheidung des BVerfG zu § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG und ihre Konsequenzen für das Befristungsrecht, Anmerkung zu dem Beschluss des BVerfG v. 6.6.2018 − 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 (mit Prof. Dr. Greiner), RdA 2019, 236
     

Beauftrage für Beratung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) der katho, Abt. Aachen

  • Mitglied des Vereins Arbeitsrecht Bonn e.V. - Verein zur Förderung des Dialogs zwischen Wissenschaft und Praxis
  • Alumna und Prüferin in Auswahlverfahren der Studienstiftung des Deutschen Volkes e.V. sowie der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
  • Mitglied der Oxford German Society

Gerne stelle ich Ihnen die erforderlichen Bescheinigungen der Hochschule für Ihre (Weiter-)Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) aus. Schicken Sie mir hierfür bitte eine kurze E-Mail mit Ihrem Anliegen. Bitte fügen Sie der E-Mail bei:

  • Eine aktuelle Leistungsübersicht.
  • Einen Beleg über Ihr aktuelles Studiensemester.
  • Das vorausgefüllte Formblatt (insbesondere Formblatt 05 oder Formblatt 10). Die Formblätter finden Sie hier.
  • Für Masterstudierende: Das für Sie maßgebliche Modulhandbuch.
  • Gerne auch eine Telefonnummer für Rückfragen.

Hinweis: Besteht Ihr Anliegen allein in der Beantragung eines Flexibilitätssemesters nach § 15 Abs. 4 S. 1 BAföG, so können Sie dies ohne Bescheinigung der Hochschule beantragen.

Sie haben Fragen zur BAföG-Antragstellung und finden die passende Antwort nicht auf www.bafoeg.de: Das Studierendenwerk Aachen bietet hierfür ein individuelles Kontaktformular an.

Sie haben weitergehende Fragen zu Ihrer sozialen oder wirtschaftlichen Situation? Das Studierendenwerk Aachen bietet vertrauliche Einzelsprechstunden an: www.studierendenwerk-aachen.de/de/sozialberatung.html .

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Prof. Dr. iur. Clara Winkel

Professorin | Recht in der Sozialen Arbeit Aachen, Sozialwesen
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