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| Münster,

Gelingender Kinderschutz für junge Menschen mit Behinderungen

Das war der Titel der Werkstatt-Tagung des LWL am 17. Oktober 2023 im Wissenschaftspark Gelsenkirchen. Anlass war, dass junge Menschen mit Behinderung in der Diskussion und Ausgestaltung zum gelingenden Kinderschutz häufig übersehen werden. Im Rahmen der Tagung wurden die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Schutz, Beteiligung, Beschwerde- und Partizipationsmöglichkeiten sowie Entwicklung und Förderung aufgegriffen.

Prof.in Dr.in Judith Haase, katho Münster, und Katja Lasch, Amt für Soziales und Jugend Düsseldorf (v.l.n.r.)

Nach Vorträgen am Vormittag wurden in Workshops am Nachmittag ausgewählte Themenschwerpunkte vertieft. Gemeinsam mit Katja Lasch, Leitung des Sachgebiets Grundsatzangelegenheiten des Amtes für Soziales und Jugend Düsseldorf, konzipierte und moderierte Prof.in Dr.in Judith Haase von der katho den Workshop „Gelingender Kinderschutz für Kinder mit (drohender) Behinderung – Eine Herausforderung für die insoweit erfahrenen Fachkräfte“.

Die Bedeutung inklusiver Kinder- und Jugendhilfe stärken – Wissenslücken schließen

Katja Lasch führte zunächst in die relevanten gesetzlichen Grundlagen und auch Neuerungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes und des Landeskinderschutzgesetzes NRW ein. Anschließend stellte Judith Haase die Ergebnisse ihrer Mixed-Methods-Studie zu Rolle, Tätigkeit und Qualifikation der insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz vor.  Im Jahr 2022 wurden zunächst 380 insoweit erfahrene Fachkräfte mit einem Online-Fragebogen befragt. Anschließend nahmen Studierende der Masterstudiengänge Netzwerkmanagement in zwei Lehrforschungsprojekten vertiefende Analysen vor. Sechs Fachkräfte erstellten Netzwerkkarten, zwölf Fachkräfte wurden interviewt. Die Ergebnisse zeigen, dass die mit dem Anspruch an eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe verbundenen Anforderungen (noch) als wenig bedeutsam bewertet werden. So wurden beispielsweise in einem Ranking von 15 abgefragten Fachkompetenzen vertiefende Kenntnisse zu Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen als die unwichtigste Kompetenz eingeordnet.

Es folgte ein intensiver Austausch in Kleingruppen zu Heraus- und Anforderungen für insoweit erfahrene Fachkräfte mit Blick auf Kinder mit (drohender) Beeinträchtigung in der eigenen Beratung und der Kooperation und Netzwerkarbeit sowie in der Qualitätsentwicklung von Kinderschutz. Hier wurden vor allem Wissenslücken diskutiert: In Bezug auf die Bedarfe von Kindern mit (drohender) Beeinträchtigung, aber auch hinsichtlich der Fachkenntnisse von Netzwerkpartner_innen. Ebenso kam in mehreren Gruppen das Spannungsfeld zwischen fachlichen Anforderungen und praktischen Möglichkeiten – bedingt durch fehlende zeitliche, personelle, finanzielle, aber auch strukturelle Ressourcen – zur Sprache.

Qualitätsentwicklung am Beispiel der Stadt Düsseldorf

Weiterhin stellte Katja Lasch die Qualitätsentwicklung für und mit insoweit erfahrenen Fachkräften in der Stadt Düsseldorf vor. Das Spezifische ist hier, dass es bereits seit mindestens zehn Jahren einen regelmäßig tagenden Qualitätszirkel der insoweit erfahrenen Fachkräfte (QZ ieF) gibt, welcher vier Mal jährlich tagt und unter der Federführung des Amtes für Soziales und Jugend organisiert sowie durchgeführt wird. Der QZ ieF ist besetzt mit Mitarbeitenden aus den verschiedenen Abteilungen des Amtes für Soziales und Jugend, aber auch ämterübergreifend aus dem Gesundheitsamt oder dem Schulamt sind Mitarbeitende vertreten. Ebenso zählen die Träger der großen Wohlfahrtsverbände zu dem Teilnehmerkreis. Das Gremium beschäftigt sich mit verschiedenen Themen. So wurde das Jahr 2021/2022 genutzt, die bestehenden Qualitätskriterien für die insoweit erfahrenen Fachkräfte orientiert an den Empfehlungen des LWL/LVR für Düsseldorf zu überarbeiten und anzupassen mit dem Ziel, eine flächendeckend gleich gute Qualität in der Beratung von möglichen Kinderschutzfällen sicherzustellen. Zudem wird mit dem Inkrafttreten der SGB VIII Reform überlegt, wie die Expertise in der Beratung in Fällen mit Kindern/Jugendlichen und ihren Eltern, die von einer (drohenden) Behinderungen und/oder chronischen Erkrankung betroffen sind, sichergestellt werden kann. Hierzu wurde in jüngster Zeit eine Vereinbarung mit dem Gesundheitsamt geschlossen. Zudem wird auch das jährlich zu erstellende Berichtswesen angeschaut und diskutiert.

Zum Abschluss entspann sich eine Diskussion unter den Teilnehmenden zu den Impulsen, die sie für die Qualitätsentwicklung in ihrer Kommune mitnehmen. Dabei wurden sowohl Hürden als auch Möglichkeiten ausgelotet.

Text: Prof.in Dr.in Judith Haase

Prof. Dr.  Judith Haase

Prof. Dr. Judith Haase

Beauftragte für den Bereich Praxis & Supervision (Soz. Arbeit)

Münster, Sozialwesen

2023 Soziales Transfer Münster Nachbericht
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