Zum Hauptbereich springen Zum Fußbereich springen
| katho, | Köln,

Landeskinderschutzgesetz: Jugendämter gestärkt, aber auch Unterstützung Betroffener muss geregelt sein

Der Ausschuss für Familien, Kinder und Jugend im NRW-Landtag hat erneut Prof. Dr. Heike Wiemert um eine Stellungnahme gebeten. Die Kinderschutz-Expertin wird in einer Anhörung am 10. März in Düsseldorf den Entwurf des Landeskinderschutzgesetzes NRW kommentieren. Wiemerts Fazit: Der Gesetzentwurf stellt die Bedeutung und Verantwortung der Jugendämter für Kindeswohl und Kinderschutz deutlich heraus, jedoch sollten auch Unterstützungsstrukturen und die Versorgung betroffener Kinder und Jugendlicher gesetzlich verbindlich geregelt werden.

Gefragte Kinderschutz-Expertin: Prof. Dr. Heike Wiemert

Außenansicht des Landtags NRW in Düsseldorf (Foto: Landtag NRW/Bernd Schälte)

Kinderschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gelinge nur im Team, sagt Wiemert. Deshalb müsse die Verantwortungsgemeinschaft gestärkt und die Zusammenarbeit an den Schnittstellen der verschiedenen Systeme Familie, Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Kultur und Sport, Gesundheitswesen, Politik, Polizei und der Justiz verbessert werden.

Wiemert betont die Bedeutung von Kooperation und die verbindliche Erstellung von Schutzkonzepten: „Wenn es darum gehen soll, nicht nur den Rahmen, sondern auch den fachlichen Ablauf der Kernprozesse gezielt zu verändern, müssen Konzepte verändert und die systemübergreifende Zusammenarbeit über Prozessformalisierung hinaus gefordert und gefördert werden“, heißt es in der Stellungnahme. Beispiele dafür seien Kinderschutzambulanzen und das Konzept der Childhood-Häuser, deren Etablierung in der Fläche zu begrüßen wären. 

Zudem empfiehlt Wiemert die Einrichtung kommunaler Koordinierungsstellen für Kinderschutz, die Bedarfe, Themen und Fragestellungen der Verantwortungsgemeinschaft bündeln, gute Praxis unterstützen sowie Öffentlichkeit und Transparenz über den kommunalen Kinderschutz herstellen könnten.

Mehr müsse das Landeskinderschutzgesetz den inklusiven Kinderschutz stärken: Hier soll das Gesetz konkrete Kriterien für diesen erweiterten Beratungsauftrag festlegen.

 

Kontakt

Prof'in Dr. Heike Wiemert

Dekanin / Professorin für Theorien, Konzepte und Methoden der Sozialen Arbeit, Schwerpunkt Inklusiver Kinderschutz

R103, Sozialwesen

2022 Soziales katho Köln Kinderschutz
Zum Kopfbereich springen