Landeskinderschutzgesetz: Jugendämter gestärkt, aber auch Unterstützung Betroffener muss geregelt sein
Kinderschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gelinge nur im Team, sagt Wiemert. Deshalb müsse die Verantwortungsgemeinschaft gestärkt und die Zusammenarbeit an den Schnittstellen der verschiedenen Systeme Familie, Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Kultur und Sport, Gesundheitswesen, Politik, Polizei und der Justiz verbessert werden.
Wiemert betont die Bedeutung von Kooperation und die verbindliche Erstellung von Schutzkonzepten: „Wenn es darum gehen soll, nicht nur den Rahmen, sondern auch den fachlichen Ablauf der Kernprozesse gezielt zu verändern, müssen Konzepte verändert und die systemübergreifende Zusammenarbeit über Prozessformalisierung hinaus gefordert und gefördert werden“, heißt es in der Stellungnahme. Beispiele dafür seien Kinderschutzambulanzen und das Konzept der Childhood-Häuser, deren Etablierung in der Fläche zu begrüßen wären.
Zudem empfiehlt Wiemert die Einrichtung kommunaler Koordinierungsstellen für Kinderschutz, die Bedarfe, Themen und Fragestellungen der Verantwortungsgemeinschaft bündeln, gute Praxis unterstützen sowie Öffentlichkeit und Transparenz über den kommunalen Kinderschutz herstellen könnten.
Mehr müsse das Landeskinderschutzgesetz den inklusiven Kinderschutz stärken: Hier soll das Gesetz konkrete Kriterien für diesen erweiterten Beratungsauftrag festlegen.
Kontakt
Prof'in Dr. Heike Wiemert
Dekanin / Professorin für Theorien, Konzepte und Methoden der Sozialen Arbeit, Schwerpunkt Inklusiver Kinderschutz
R103, Sozialwesen