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Mehr als ein Gedenktag – Tag des Grundgesetzes am 23. Mai

Am 23. Mai feiert Deutschland den Tag des Grundgesetzes. An diesem Datum trat im Jahr 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Für die katho ist dieser Tag mehr als ein Jahrestag aus dem Geschichtsbuch.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 ist die Verfassung Deutschlands.

Helene Weber (@ullstein bild Dtl./gettyimages)

Der 23. Mai erinnert daran, dass Forschung und Lehre, Selbstbestimmung und Teilhabe, Offenheit und Dialog auf Werten beruhen, die das Grundgesetz schützt – und die nicht selbstverständlich sind.

Hochschulen profitieren in besonderem Maße von den Freiheitsrechten des Grundgesetzes. Die Freiheit von Forschung und Lehre, verankert in Artikel 5 Absatz 3, sichert interessenunabhängige wissenschaftliche Arbeit. Neue Erkenntnisse entstehen dort, wo offen hinterfragt, diskutiert und ausprobiert werden darf. Wissenschaft lebt vom freien Gedankenaustausch. Im Jahr 1949 wurde auch die Wissenschaftsfreiheit bewusst als Gegenentwurf zu den Erfahrungen von Willkür, Unterdrückung und Ausgrenzung festgeschrieben. Die Verfasserinnen und Verfasser des Grundgesetzes wollten eine Ordnung schaffen, welche die Würde des Menschen an erste Stelle setzt und die Demokratie langfristig schützt. 

Helene Weber – Pionierin der Sozialen Arbeit und der Gleichberechtigung

Eine der vier Verfasserinnen des Grundgesetzes war Dr. Helene Weber (1881 – 1962). Helene Weber war zunächst Lehrerin und leitete ab dem Jahr 1918 die Soziale Frauenschule am Standort Aachen – dies war die Vorgängereinrichtung der katho. Im selben Jahr zog sie für die Zentrumspartei in die Weimarer Nationalversammlung ein. 1920 wurde sie die erste weibliche Ministerialrätin Preußens. Von 1921 bis 1933 gehörte sie zunächst dem preußischen Landtag, dann dem Reichstag an. 1933 wurde sie aus politischen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Sie arbeitete fortan in der freien Wohlfahrtspflege und wurde Vorsitzende des Deutschen Caritasverbandes.

Helene Weber erreichte all dies in einer Zeit, in der die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau in weiter Ferne lag. Während ihres Studiums hatten Frauen noch kein Wahlrecht. Der Anteil weiblicher Studierender lag bei unter einem Prozent; das Staatsexamen legte sie als eine der ersten Frauen überhaupt ab. Zwar sprach die Weimarer Reichsverfassung von 1919 Männern und Frauen „grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“ zu. Im Ehe- und Familienrecht war die Rechtslage jedoch unverändert: „Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu; er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung“, „Das Vermögen der Frau wird durch die Eheschließung der Verwaltung und Nutznießung des Mannes unterworfen (eingebrachtes Gut)“, „Der Vater hat kraft der elterlichen Gewalt das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen“ – Dies sind nur einige Auszüge aus der Originalfassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1900.

Ebendiese Rechtslage galt weiterhin fort, während Helene Weber in den Jahren 1948 und 1949 als Mitglied des Parlamentarischen Rates an der Ausarbeitung des Grundgesetzes mitwirkte. Nach anfänglicher Zurückhaltung trat sie erfolgreich für den kompromisslosen Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ ein. Dieser Satz ist bis heute fest in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert. Insbesondere für das Ehe- und Familienrecht legte der Satz den wichtigen Grundstein für die notwendigen Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die – wenn auch mit zeitlicher Verzögerung – ab 1958 schließlich umgesetzt wurden.

Sozialgerichtsbarkeit als echtes Novum

Auch auf dem Gebiet des Sozialrechts leisteten die Mütter und Väter des Grundgesetzes echte Pionierarbeit. Eine Sozialgerichtsbarkeit – also eine unabhängige, richterliche Überprüfbarkeit von Verwaltungsentscheidungen im Sozialrecht – existierte zuvor nicht. Stattdessen gab es für Streitigkeiten im Rahmen der damaligen Sozialversicherungszweige eigene Rechtsschutzsysteme innerhalb der Verwaltung. Das Grundgesetz benannte erstmals eine Sozialgerichtsbarkeit als Teil der unabhängigen Judikative. Auf dieser Basis wurde im Jahr 1953 das Sozialgerichtsgesetz erlassen.

Heute entscheiden Sozialgerichte unter anderem über Fragen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie über Eingliederungshilfe, Grundsicherungen und Sozialhilfe. Damit stellen sie eine wichtige Säule der sozialen Teilhabe dar. Flankiert wird diese Teilhabe dadurch, dass die Verfahren in allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit, einschließlich vor dem Bundessozialgericht, für Versicherte, sonstige Leistungsempfänger_innen sowie Menschen mit Behinderungen, gerichtskostenfrei sind. Unmittelbare Einblicke in Gerichtsverhandlungen konnten Studierende der katho am 6. Mai 2026 bei einem Besuch des Sozialgerichts Aachen gewinnen. 

Demokratie ist ein Prozess

Rechtliche Gleichberechtigung und Sozialgerichtsbarkeit sind nur zwei von vielen Errungenschaften unseres Grundgesetzes. Das Grundgesetz lebt jedoch davon, dass Menschen seine Werte mittragen und verteidigen. Demokratie ist kein statischer Zustand, sondern ein gemeinsamer Prozess. Der Tag des Grundgesetzes erinnert deshalb nicht nur an ein historisches Datum, sondern auch an eine gemeinsame Verantwortung. 

Das 23. Mai bietet Anlass, sich demokratische Werte im Hochschulalltag und darüber hinaus zu vergegenwärtigen. Freie Wahlen, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit sind keinesfalls selbstverständlich. Diskurse über gesellschaftliche Herausforderungen sowie den weltweiten Druck auf demokratische Werte werden nicht nur in Parlamenten geführt, sondern auch in Seminarräumen, Dialogen und studentischen Initiativen.

Helene Webers Engagement verbindet in besonderer Weise demokratische Verantwortung, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe – Werte, die die katho auch heute prägen. Dies hebt auch Frau Prof.in Dr.in Ute Antonia Lammel, ehemalige Dekanin der katho in Aachen, hervor: „Helene Weber hat sich richtungsweisend und erfolgreich für die Frauenbildung und die politische Partizipation eingesetzt. Als katho sind wir bis heute stolz darauf, dass der Name dieser engagierten Frau eng verbunden mit der Gründungsgeschichte unserer Hochschule ist.“ 

Auch Helene Weber verstand Demokratie als einen ständigen Prozess, nicht als Zustand. In einem Interview an ihrem 75. Geburtstag sagte sie: 

„Ich kann mich noch nicht zurückziehen. […] Ich hoffe, […] dass ich noch wirken kann, zum Wohle vieler, für Deutschlands Schicksal, und, so groß das Wort auch klingen mag – an diesem Tag muss ich es aussprechen – für den Frieden in der Welt.“

Text: Prof. Dr. Clara Winkel, katho (Standort Aachen)

 

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