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Rechtsprechung live miterleben - Exkursion zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Waren behördliche Entscheidungen gegenüber Bürger_innen z.B. im Hochschul-, Beamten-, Ordnungs- oder Umweltrecht rechtmäßig? Dies prüfen die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Um die Arbeit des obersten Gerichts der Verwaltungsgerichtsbarkeit kennenzulernen, besuchten 14 Studierende des katho-Standorts Aachen am 10./11. Juni 2026 gemeinsam mit Frau Prof. Dr. Clara Winkel das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Die Kuppelhalle des Bundesverwaltungsgerichts

Einige Studierende auf der Richterbank - diese Gerichtssaal dient heute als Reichsgerichtsmuseum

Die Exkursionsgruppe vor dem Bundesverwaltungsgericht

Ein Teil der Exkursionsgruppe vor dem Alten Rathaus in Leipzig

Der Besuch umfasste eine Führung durch das historische Gerichtsgebäude sowie die Teilnahme an einer öffentlichen Gerichtsverhandlung.

Besichtigung des ehemaligen Reichsgerichtsgebäudes

Zu Beginn der Exkursion besichtigte die Gruppe das historische Gebäude. Dieses wurde zwischen 1888 und 1895 als Sitz des damaligen Reichsgerichts, also der obersten Instanz im Zivil- und Strafrecht, errichtet. Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Überprüfung behördlicher Entscheidungen gegenüber den Bürger_innen existierte zu jener Zeit noch nicht. Das Bundesverwaltungsgericht wurde erst 1952 konstituiert; 2002 zog es in das ehemalige Reichsgerichtsgebäude.

Bereits beim Betreten des Gebäudes fiel die weitläufige, monumentale Kuppelhalle ins Auge. Bezeichnend für die Architektur sind die Säulen, die breiten Treppenaufgänge sowie die symbolischen Verzierungen und Skulpturen.

Während der Besichtigung wurde deutlich, dass das Gebäude ein Zeugnis der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse seiner Entstehungszeit ist. Aus heutiger Sicht ist die monumentale Gestaltung kritisch in den historischen Kontext einzuordnen. Gerade dieser Kontext macht den Bau heute jedoch zu einem bedeutenden Ort der Auseinandersetzung mit deutscher Rechts- und Verfassungsgeschichte.

Teilnahme an Gerichtsverhandlung

Im Anschluss an die Führung nahm die Gruppe an einer öffentlichen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts teil. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob ein Beamter im Beamtenstatus verbleiben kann, nachdem er in einer WhatsApp-Gruppe rassistische und nationalsozialistische Inhalte geteilt hatte. Die Verhandlung behandelte damit ein Thema von erheblicher gesellschaftlicher und rechtlicher Bedeutung.

Anders als in Gerichtsverfahren in unteren Instanzen ging es hier vor allem um abstrakte, rechtliche Fragestellungen. Diskutiert wurde unter anderem, inwieweit eine WhatsApp-Gruppe als geschützte Privatsphäre zu werten ist und ob einem Beamten nachgewiesen werden muss, dass die von ihm geteilten Inhalte auch subjektiv von einer verfassungsfeindlichen Einstellung getragen wurden.

Im Rahmen des Prozesses konnte zudem eine Besonderheit des deutschen Verwaltungsrechts beobachtet werden: die Teilnahme des Vertreters des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI). Neben den eigentlichen Prozessparteien trat dieser aktiv im Verfahren auf und agierte als Hüter des Gemeininteresses.

Der Besuch vermittelte einen anschaulichen Eindruck von den Abläufen einer höchstrichterlichen Verhandlung. Im Ergebnis verwies der Senat die Sache zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz zurück – der Ausgang des Falls ist also weiterhin offen.

Abschluss der Exkursion

Nach dem Ende der Verhandlung nutzte die Gruppe die Gelegenheit, die gewonnenen Eindrücke bei einem kurzen Rundgang durch die Leipziger Innenstadt und einem gemeinsamen Essen Revue passieren zu lassen. Auch auf der anschließenden Zugfahrt zurück nach Aachen setzte sich der rege Austausch fort. In lockerer Runde wurde dabei nicht nur über den möglichen Ausgang des beobachteten Verfahrens spekuliert, sondern auch über die Rolle der Justiz in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung diskutiert.

Insgesamt bot die Exkursion nach Leipzig für die Studierenden eine wertvolle Gelegenheit, die theoretischen Inhalte des Rechts in der juristischen Praxis zu erleben. Der Tag am Bundesverwaltungsgericht zeigte eindrücklich, wie komplex und gleichzeitig gesellschaftlich relevant die Auslegung und Gewichtung von Grundrechten im Alltag ist. Die Exkursion war eine Erfahrung, die den weiteren Studienverlauf und auch das spätere Berufsleben nachhaltig bereichert. Ein besonderer Dank gilt Frau Prof. Dr. Clara Winkel für die Organisation und Ermöglichung dieser lehrreichen Exkursion.

 

Text: Marco Henn

Prof. Dr. iur. Clara Winkel

Prof. Dr. iur. Clara Winkel

Professorin | Recht in der Sozialen Arbeit

Aachen, Sozialwesen

2026 Soziales Studium katho Aachen Nachbericht
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