Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren
Qualitative Erhebung im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes
Projektsteckbrief
Status |
|
---|---|
Laufzeit | 01.12.2020 – 31.12.2021 |
Themengebiete |
|
Standort |
|
Webseite | https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kindgerechte-justiz/kinderrechtsbasierte-kriterien-fuer-familiengerichtliche-verfahren/ |
Projektbeschreibung
Am 2. März 2016 hat das Ministerkomitee des Europarates mit der Sofia-Strategie (2016-2021) Leitlinien zur Umsetzung von Kinderrechten in Europa vorgelegt. Die durch das BMFSFJ geförderte Koordinierungsstelle Kinderrechte versteht sich als Schnittstelle in europäischen kinderrechtlichen Fragen. Für diese Koordinierungsstelle erheben Prof. Dr. Anja Kannegießer und Prof. Dr. Grit Höppner am katho-Standort Münster im Rahmen des Modellprojekts „Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren“, wie die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention in familiengerichtlichen Verfahren umgesetzt werden und welche Wirkung die Einführung kinderrechtsbasierter Kriterien in der familiengerichtlichen Praxis entfaltet.
In dieser prozessbegleitenden Evaluation, die auf einem dreiphasigen Forschungsdesign mit qualitativen und quantitativen Erhebungs- und Auswertungsinstrumenten basiert, erproben 15 Familienrichter_innen der Amtsgerichte Dortmund, Münster und Lübeck über sechs Monate hinweg die Anwendung der Kriterien sowie eines neu entwickelten Praxisleitfadens mit Hilfe eines begleitenden Evaluationsbogens in Kindschaftsverfahren. Zu Beginn und am Ende der Evaluation erfolgen darüber hinaus Expert_inneninterviews mit den teilnehmenden Familienrichter_innen zu ihren Erfahrungen und Bewertungen der kinderrechtsbasierten Kriterien und des Praxisleitfadens.
Prof. Dr. Anja Kannegießer
Dekanin / Professorin
Münster, Sozialwesen
Prof. Dr. Grit Höppner
Gleichstellungsbeauftragte
Münster, Sozialwesen
Wissenschaftliche Hilfskräfte
- Frau Brinkmann
- Frau Rüping
- Frau Claus