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Hochschulzusatzqualifikationen

Während Ihres Studiums der Sozialen Arbeit (B.A.) und Kindheitspädagogik (B.A.) haben Sie die Möglichkeit, hochschulintern eine studienbegleitende Hochschulzusatzqualifikation zu erwerben. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Angebot für Studierende. Um die jeweilige Qualifikation erfolgreich abzuschließen, müssen Sie weitere Lehrveranstaltungen und Seminare besuchen. Der Arbeitsaufwand der Zusatzqualifikationen entspricht einem Arbeitsaufwand von 30CP, zusätzlich erhalten Sie ein Zertifikat. Die Hochschulzusatzqualifikation können Sie in den folgenden Bereichen erlangen:

Hochschulzusatzqualifikation "Migration und Soziale Arbeit"

Migration ist ein globales Phänomen. Sie ist eine Konstante in der gesamten menschlichen Geschichte, wenngleich sie selbst Wandlungsprozessen unterliegt. Flucht und Vertreibung, Bildung und Arbeit, Heirat und Familienzusammenführung, aber auch Armut und Umweltkatastrophen sind mögliche Hintergründe, die Menschen dazu bewegen, ihre Heimat zu verlassen und sich im Aufnahmeland temporär oder auf Dauer neu zu beheimaten. Vor diesem Hintergrund ergeben sich zahlreiche soziale Chancen. Mehrsprachigkeit, transnationale Netzwerke und viele weitere Ressourcen und Perspektiven, die Zugewanderte mitbringen, sind nur einige Aspekte, die hier zu nennen sind. Gleichzeitig sind mit Migrationsbewegungen aber auch spezifische Problemlagen und Bedarfe verbunden, die sich zum einen für die Zugewanderten, zum anderen für die aufnehmende postmigrantische Gesellschaft ergeben.

Die studienbegleitende Zusatzqualifikation ermöglicht Ihnen:

  • die Herausforderungen und komplexen Problemlagen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte besser verstehen zu können,
  • über migrationsrechtliche Grundkenntnisse zu verfügen,
  • politische Zusammenhänge und Fragestellungen zum Thema Migration überblicken zu lernen,
  • die Chancen und Grenzen der Sozialen Arbeit in der Migrationsgesellschaft reflektieren und professionalisieren zu können,
  • notwendige Maßnahmen zur gesellschaftlichen Integration sowie zum Zusammenleben in der postmigrantischen Gesellschaft umsetzen zu können.

Theoretische Kenntnisse werden in fünf Lehrveranstaltungen erarbeitet, die sich explizit mit Fragen der Migration beschäftigen. Alternativ kann Workload im Umfang von bis zu zwei Veranstaltungen durch einen Sprachkurs „Arabisch“ und/oder durch den Besuch einer externen Fachtagung erbracht werden. Die besuchten Lehrveranstaltungen sind folgenden inhaltlichen Clustern zugeordnet:

  • Cluster 1: „Theorien, Konzepte und Methoden der Sozialen Arbeit“
  • Cluster 2: „Politik, Recht, Soziologie“
  • Cluster 3: „Psychologie, Philosophie, Theologie“

Praktische Kompetenzen werden erworben entweder durch:

  • ein mindestens sechswöchiges Praktikum im Feld der Sozialen Arbeit (z. B. Migrations‐ und Flüchtlingsberatungsstellen, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendmigrationsdienste, Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen, Sozialraumorientierte und andere Projekte zur Integration, Migrant_innen-Selbstorganisationen) oder
  • mindestens ein Jahr aktive Mitarbeit im Arbeitskreis „Welcome“ der katho, Abteilung Köln.

Das Curriculum umfasst einen zusätzlichen Workload von 30 Credit Points. Damit wird es Ihnen ermöglicht auch in Bundesländern mit 7-semestrigen Bachelor-Studiengängen nahtlos mit einem Master-Studium zu beginnen. Um die Hochschulzusatzqualifikation erfolgreich abzuschließen, müssen Sie sich bis zu Beginn des 3. Semesters anmelden und regelmäßig, sowie aktiv an den Lehrveranstaltungen im Studienverlauf, den zusätzlichen Seminaren und Praxiselementen teilnehmen. Den Abschluss bildet eine schriftliche Ausarbeitung zu einem frei wählbaren Thema in Absprache mit dem/der prüfenden Dozent_in (Umfang: mind. 5 Seiten), die in einem Abschlusskolloquium (Dauer: 30 min.) verteidigt wird.

Wenn Sie Interesse haben, diese Hochschulzusatzqualifikation zu absolvieren, wenden Sie sich bitte an: migrationundsozialearbeit(at)katho-nrw.de

Prof'in Dr.'in Annette Müller

Professorin

R130, Sozialwesen

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