Inklusion und Barrierefreiheit am Standort Aachen
Studierende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bzw. Behinderung haben ein Anrecht auf Unterstützungsmöglichkeiten und Nachteilsausgleiche im Hochschulstudium an der katho. Die Sicherung und Weiterentwicklung der Aufgabe, ein barrierefreies Studium an der katho zu ermöglichen, wird am Standort Aachen maßgeblich im offenen Arbeitskreis Inklusion & Barrierefreiheit unterstützt und vorangetrieben. Ansprechpartner für die Inklusionsarbeit ist der Inklusionsbeauftragte
Die katho am Standort Aachen bietet unterschiedliche Unterstützungsangebote für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung und Behinderung. Wenn Sie sich hierzu informieren möchten bzw. zu einem Nachteilsausgleich beim Prüfungsamt beraten werden möchten, können Sie den Inklusionsbeauftragten jederzeit unter den unten genannten Kontaktdaten ansprechen.
Das Beratungsangebot ist immer vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht gegenüber Dritten:
- Beratung für Studierende und Studieninteressierte mit gesundheitlicher Beeinträchtigung und Behinderung zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen (z.B. in Form zusätzlicher Bearbeitungszeiten)
- Beratung zu grundsätzlich allen Themen und Anliegen, die im Bewerbungsverfahren für einen Studienplatz und im gesamten Studienverlauf von Bedeutung sind
- Vorwahlrecht bei Seminarwahlen aufgrund von chronischer, psychischer, körperlicher Beeinträchtigung und Behinderung
- Beratung bei allen Diskriminierungserfahrungen bzw. Erfahrungen von rassistischer, sexualisierter, homophober, ableistischer Gewalt
In der Prüfungsordnung § 19 (3) ist der „Nachteilsausgleich“ als das Instrument zur Umsetzung von Chancengleichheit für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen verankert. Mit dem Nachteilsausgleich ist es z.B. möglich, Prüfungen zeitlich zu verlängern, die Prüfungsform zu verändern, technische Hilfsmittel zu nutzen, einen eigenen Prüfungsraum zu erhalten und Abgabefristen zu verlängern. Der Nachteilsausgleich wird individuell beantragt und entschieden. Der Inklusionsbeaufragte berät hierzu zeitnah und vertraulich und unterstützt auch im Widerspruchsverfahren.
Für einen Antrag auf Nachteilsausgleich ist folgendes notwendig bzw. zu beachten:
- das Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung aus der hervorgeht, wie sich die gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. die Behinderung konkret im Studium und in Prüfungssituationen auswirkt und insbesondere in welcher Weise die Durchführung der Prüfungen im Vergleich zu anderen Studierenden erschwert ist und Benachteiligungen entstehen.
- Der Inklusionsbeauftragte der katho, Abteilung Aachen berät und unterstützt in allen Fragen des Nachteilsausgleiches und begleitet Studierende in dem Verfahren der Antragsstellung beim Prüfungsamt. Die Beratung ist vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.
Die Abteilung Aachen der katho befindet sich auf dem Weg zu einer möglichst barrierefreien Hochschule – dieses ist ein langwieriger Prozess, an dem sich Interessierte aus allen Hochschulgruppen engagiert beteiligen. Die Verwirklichung eines barrierefreien und inklusiven Studiums für Studierende, die aufgrund von körperlichen, psychischen oder chronischen Erkrankungen Behinderung erleben, ist das leitende Anliegen des AK Inklusion und Barrierefreiheit und des Beauftragten für Inklusion. Insofern versteht sich der Arbeitskreis auch als Interessenvertretung auf institutioneller und diskursiver Hochschulebene.
Der AK Inklusion & Barrierefreiheit ist ein offener Arbeitskreis des Fachbereichsrats, zu dem alle Studierenden, Lehrenden und Mitarbeiter_innen der Hochschule herzlich eingeladen sind!
Aktuelle Anliegen betreffen u.a. die derzeitigen An- und Herausforderungen an Inklusion und Barrierefreiheit im Kontext der COVID-19-Pandemie. Außerdem wird über die aktuelle Inklusionsarbeit an der Aachener Abteilung informiert.
Prof. Dr. phil. Martina Schäfer
Professorin für Theorien und Konzepte Sozialer Arbeit
Aachen, Sozialwesen