Inklusion und Barrierefreiheit am Standort Köln
Studierende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bzw. Behinderung haben ein Anrecht auf Unterstützungsmöglichkeiten und Nachteilsausgleiche im Hochschulstudium an der katho. Ansprechpersonen für die Inklusionsarbeit sind die Inklusionsbeauftragten der beiden Fachbereiche Sozialwesen und Gesundheitswesen.
Die katho am Standort Köln bietet unterschiedliche Unterstützungsangebote für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung und Behinderung. Wenn Sie sich hierzu informieren möchten bzw. zu einem Nachteilsausgleich beim Prüfungsamt beraten werden möchten, können Sie die Inklusionsbeauftragte Ihres Fachbereiches jederzeit unter den unten genannten Kontaktdaten ansprechen.
Das Beratungsangebot ist immer vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht gegenüber Dritten:
- Beratung für Studierende und Studieninteressierte mit gesundheitlicher Beeinträchtigung und Behinderung zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen (z.B. in Form zusätzlicher Bearbeitungszeiten)
- Beratung zu grundsätzlich allen Themen und Anliegen, die im Bewerbungsverfahren für einen Studienplatz und im gesamten Studienverlauf von Bedeutung sind
- Vorwahlrecht bei Seminarwahlen aufgrund von chronischer, psychischer, körperlicher Beeinträchtigung und Behinderung
- Beratung bei allen Diskriminierungserfahrungen bzw. Erfahrungen von rassistischer, sexualisierter, homophober, ableistischer Gewalt
In der Prüfungsordnung § 19 (3) ist der „Nachteilsausgleich“ als das Instrument zur Umsetzung von Chancengleichheit für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen verankert. Mit dem Nachteilsausgleich ist es z.B. möglich, Prüfungen zeitlich zu verlängern, die Prüfungsform zu verändern, technische Hilfsmittel zu nutzen, einen eigenen Prüfungsraum zu erhalten und Abgabefristen zu verlängern. Der Nachteilsausgleich wird individuell beantragt und entschieden. Die/Der Inklusionsbeaufragte des jeweiligen Fachbereichs berät hierzu zeitnah und vertraulich und unterstützt auch im Widerspruchsverfahren.
Für einen Antrag auf Nachteilsausgleich ist folgendes notwendig bzw. zu beachten:
- das Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung, aus der hervorgeht, wie sich die gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. die Behinderung konkret im Studium und in Prüfungssituationen auswirkt und insbesondere in welcher Weise die Durchführung der Prüfungen im Vergleich zu anderen Studierenden erschwert ist und Benachteiligungen entstehen.
- Die beiden Inklusionsbeauftragten der katho an der Abteilung Köln beraten und unterstützen in allen Fragen des Nachteilsausgleiches und begleiten Studierende in dem Verfahren der Antragsstellung beim Prüfungsamt. Die Beratung ist vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.
Fachbereich Sozialwesen
Prof. Dr. Karolin Kappler
Professorin für Digitalität
Köln, Sozialwesen
Fachbereich Gesundheitswesen
Prof. Dr. Ulrike Kuhn
Köln, Gesundheitswesen