Inklusion und Barrierefreiheit am Standort Paderborn
Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung mit episodischem Verlauf bietet die katho am Standort Paderborn eine individuell zugeschnittene Beratung. Diese ist vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht – auch innerhalb der Hochschule. Wenn Sie Unterstützungsangebote oder Nachteilsausgleiche nutzen möchten, kontaktieren Sie uns gern über die angegebenen Kontaktdaten.
Die katho am Standort Paderborn bietet unterschiedliche Unterstützungsangebote für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung und Behinderung. Wenn Sie sich hierzu informieren möchten bzw. zu einem Nachteilsausgleich beim Prüfungsamt oder im Verlauf des Studiums beraten werden möchten, können Sie die/den Inklusionsbeauftragte(n) jederzeit unter den unten genannten Kontaktdaten ansprechen.
Das Beratungsangebot ist immer vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht gegenüber Dritten:
- Beratung für Studierende und Studieninteressierte mit gesundheitlicher Beeinträchtigung und Behinderung zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen (z.B. in Form zusätzlicher Bearbeitungszeiten)
- Beratung zu grundsätzlich allen Themen und Anliegen, die im Bewerbungsverfahren für einen Studienplatz und im gesamten Studienverlauf von Bedeutung sind
- Vorwahlrecht bei Seminarwahlen aufgrund von chronischer, psychischer, körperlicher Beeinträchtigung und Behinderung
- Beratung bei allen Diskriminierungserfahrungen bzw. Erfahrungen von rassistischer, sexualisierter, homophober, ableistischer Gewalt
In der Prüfungsordnung § 19 (3) ist der „Nachteilsausgleich“ als das Instrument zur Umsetzung von Chancengleichheit für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen verankert. Mit dem Nachteilsausgleich ist es z.B. möglich, Prüfungen zeitlich zu verlängern, die Prüfungsform zu verändern, technische Hilfsmittel zu nutzen, einen eigenen Prüfungsraum zu erhalten und Abgabefristen zu verlängern. Der Nachteilsausgleich wird individuell beantragt und entschieden. Die/Der Inklusionsbeaufragte berät hierzu zeitnah und vertraulich und unterstützt auch im Widerspruchsverfahren.
Für einen Antrag auf Nachteilsausgleich ist folgendes notwendig bzw. zu beachten:
- das Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung, aus der hervorgeht, wie sich die gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. die Behinderung konkret im Studium und in Prüfungssituationen auswirkt und insbesondere in welcher Weise die Durchführung der Prüfungen im Vergleich zu anderen Studierenden erschwert ist und Benachteiligungen entstehen.
- Die/Der Inklusionsbeauftragte der katho, Abteilung Paderborn berät und unterstützt in allen Fragen des Nachteilsausgleiches und begleitet Studierende in dem Verfahren der Antragsstellung beim Prüfungsamt. Die Beratung ist vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.
Fachbereich Sozialwesen
Prof.in Dr.in Gulshat Ouadine
Professorin für Theorien, Konzepte und Methoden Sozialer Arbeit / Inklusionsbeauftragte
Paderborn, Sozialwesen
Fachbereich Theologie
Prof. Dr. Florian Kunz
Professur für Praktische Theologie mit Schwerpunkt Praxisreflexion und -entwicklung in Pastoral und Bildung
Paderborn, Theologie