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Inklusion – gleichberechtigter Zugang zur Hochschulbildung

„Inklusion“ an der katho bedeutet, Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen einen vollen und gleichberechtigten Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung und lebenslangem Lernen zu ermöglichen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, werden auf verschiedenen Ebenen schrittweise inklusionsorientierte Prozesse angestoßen und Maßnahmen initiiert. Damit orientiert sich die katho auch am Ziel der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), eine chancengleiche Teilhabe für alle Studierenden sicherzustellen. Bezugnehmend auf den Behinderungsbegriff im SGB IX, entstehen Behinderungen im Studium durch Barrieren, die sich auf sozialrechtliche Strukturen, (sozial-)räumliche Bedingungen, auf Vorgaben in Studien- und Prüfungsordnungen, auf Lehrveranstaltungen, auf digitale Tools und Anwendungen oder auf Einstellungen von Hochschulangehörigen beziehen. Insofern werden einstellungs- und umweltbedingte Barrieren im Studium zu Auslösern für Behinderungen und für Prozesse eines „Doing Dis_ability“.

Eine fortlaufende Aufgabe

Auf dem Weg hin zu einer inklusiven Hochschule gilt es, gemeinsam mit allen Hochschulangehörigen das Bewusstsein für Studierende mit Beeinträchtigungen und für studienrelevante Behinderungen zu schärfen und eine Sensibilität für in Prozessen und Strukturen eingelagerte Barrieren zu entwickeln. Inklusion wird hierbei nicht als ein irgendwann zu erreichendes Ziel verstanden, sondern als eine fortlaufende Aufgabe, welche in jeder Begegnung und mit jedem Ereignis mit aufgerufen wird. Inklusion gestaltet sich als ein Prozess, für dessen Realisierung sich die katho in allen Statusgruppen, Gremien und Aufgabenbereichen kontinuierlich einsetzt.

AUFGABEN DER INKLUSIONSBEAUFTRAGTEN

Die „Beauftragten für Inklusion und für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen“ (Inklusionsbeauftragten) beraten die Hochschule, damit diese sich zu einem diversitätssensiblen Lern-, Arbeits- und Lebensraum entwickeln kann, an dem Studierende, die von Beeinträchtigungen oder anderen Benachteiligungen betroffen sind, selbstverständlich und barrierefrei ein Studium absolvieren können. Sie sind Anlaufstelle für Studierende mit Beeinträchtigung. Durch individuelle Beratung und Unterstützung sowie die Initiierung von und Mitwirkung an strukturellen Änderungen, soll eine gleichberechtigte Teilhabe für alle Studierenden ermöglicht werden. In besonderer Weise haben die Inklusionsbeauftragten die Aufgabe, gemeinsam mit allen anderen Interessensgruppen, potentielle Ungleichheitsdimensionen unter Berücksichtigung einer intersektionalen Perspektive im Blick zu haben.

Zentraler Ort für die Gestaltung und Weiterentwicklung von Inklusion ist der Senatsausschuss Inklusion. Ihm gehören die Inklusionsbeauftragten der Fachbereiche, ein_e Vertreter_in des Rektorats und Vertreter_innen der Studierenden, der Wissenschaftlichen Mitarbeitenden und der Verwaltung an. Zudem kommen in den Arbeitskreisen einzelner Fachbereiche Interessierte zusammen, um die Umsetzung von Inklusion und Barrierefreiheit dezentral vor Ort mitzugestalten.

Inklusion an der katho zielt darauf, standortübergreifend Barrieren abzubauen und allen Studierenden eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Bei der Erarbeitung und Umsetzung von Inklusions- und Barrierefreiheitsmaßnahmen werden Betroffene als Expert_innen in eigener Sache einbezogen.

An allen Standorten der katho wird am Aufbau einer barrierefreien (digitalen) Infrastruktur gearbeitet. Bauliche Maßnahmen werden möglichst barrierefrei umgesetzt. Es werden Leitsysteme für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen installiert und Handreichungen zur Gestaltung barrierefreier Lehre und barrierefreier Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Zugänglichkeit und Barrierefreiheit sind auch in der Lehre zentrale Leitkategorien. Die Lehrenden werden in Weiterbildungsangeboten für diese Aufgabe sensibilisiert.

Zur Bündelung und Umsetzung von Barrierefreiheit werden die Maßnahmen koordiniert, ständig weiterentwickelt und regelmäßig evaluiert.

Studierende mit Behinderungen und gesundheitlicher Beeinträchtigung haben ein Recht darauf, dass die Hochschule angemessene Vorkehrungen trifft, um evtl. vorhandene Benachteiligungen bei der Studienorganisation oder bei Prüfungen abzubauen und die Bedingungen individuell anzupassen.

Das Beratungsangebot der Inklusionsbeauftragten sowie der „Leitfaden Nachteilsausgleich für Prüfungen an der katho“ soll Studierende dazu ermutigen, ihr Recht auf Nachteilsausgleich wahrzunehmen.

(BERATUNGS-)ANGEBOTE DER FACHBEREICHE

Die Inklusionsbeauftragten sind für Studierende am jeweiligen Standort der katho die zentralen Ansprechpersonen. Sie beraten die Studierenden bei allen prüfungsrelevanten Fragen zum Nachteilsausgleich, bei Fragen zum Studienverlauf und zur barrierefreien Teilnahme an Lehrveranstaltungen, zur Beantragung von Hilfsmitteln und Assistenz etc. Die Beratung ist vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.

Studierende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bzw. Behinderung finden das Unterstützungsangebot der katho in Aachen auf

Inklusion und Barrierefreiheit am Standort Aachen

Ansprechperson ist: Dr. Sina Eghbalpour (Kontakt siehe unten)

Für Studierende mit Beeinträchtigung und chronischen Erkrankungen bietet die katho am Standort Köln ein individuell auf die besondere Situation abgestimmtes Beratungsangebot an.

Ansprechpersonen sind: 

  • für den Fachbereich Sozialwesen: Dr. Karoline Kappler (Kontakt siehe unten)
  • für den Fachbereich Gesundheitswesen: Prof. Dr. Dorothee Lebeda (Kontakt siehe unten)

Studierende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bzw. Behinderung finden das Unterstützungsangebot der katho in Münster auf

Inklusion und Barrierefreiheit am Standort Münster

Ansprechperson ist: Prof. Dr. Ursula Böing (Kontakt siehe unten)

Für Studierende mit Behinderung bietet die katho am Standort Paderborn ein individuell auf die besondere Situation abgestimmtes Beratungsangebot an.

Ansprechpersonen sind:

  • für den Fachbereich Sozialwesen: Prof. Dr. Klaus Bendel (Kontakt siehe unten)
  • für den Fachbereich Theologie: Dr. Florian Kunz (Kontakt siehe unten)

ANSPRECHPERSONEN

Jeder Fachbereich an den vier Standorten hat eine_n „Beauftragte_n für Inklusion und für die Belange von Studierenden mit Behinderung und gesundheitlicher Beeinträchtigung“ als Ansprechperson.

Aachen
Prof. Dr. Sina Eghbalpour

Prof. Dr. Sina Eghbalpour

Professorin

Aachen, Sozialwesen

Köln
Prof. Dr. Karolin Kappler

Fachbereich Sozialwesen

Prof. Dr. Karolin Kappler

Professorin für Digitalität

Köln, Sozialwesen

Fachbereich Gesundheitswesen

Prof. Dr. Dorothee Lebeda

Professorin für Pflegepädagogik mit dem Schwerpunkt Beratung - Beauftragte für Inklusion und für die Belange von Studierenden mit Behinderung und gesundheitlicher Beeinträchtigung

Köln, Gesundheitswesen

Münster

Prof. Dr. Ursula Böing

Professorin

Münster, Sozialwesen

Paderborn

Fachbereich Sozialwesen

Prof. Dr. Klaus Bendel

Professor für Soziologie

Paderborn, Sozialwesen

Dr. Florian Kunz

Fachbereich Theologie

Dr. Florian Kunz

Professur für Praktische Theologie mit Schwerpunkt Praxisreflexion und -entwicklung in Pastoral und Bildung

Paderborn, Theologie

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