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Gleichstellung am Standort Münster

Neben der zentralen Gleichstellungsarbeit bietet auch jeder katho-Standort Ansprechpersonen und Angebote vor Ort. Lesen Sie hier, welche Angebote es in Münster gibt, welche Möglichkeiten zur Beratung und zum Austausch vorhanden sind.

Prof. Dr. Grit Höppner

Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs

Prof. Dr. Grit Höppner

Gleichstellungsbeauftragte

Münster, Sozialwesen

  • Eltern-Kind-Raum: Raum 116 im Erdgeschoss – Dieser Raum bietet die Möglichkeit, Kindern unterschiedlichen Alters eine Spiel- und Rückzugsmöglichkeit zu geben. Betreuung und Aufsicht erfolgt selbstorganisiert durch Studierende.
  • Still- und Wickelmöglichkeit im Eltern-Kind-Raum (Raum 116)
  • Wickeltisch in den Toiletten neben Raum 131 und 231
  • Hochstühlchen in der Cafeteria
  • Spielteppich und Spielekoffer in der Bibliothek (zum Ausleihen)
  • Federwippe im Innenhof
  • WC für Alle
  • Wenn andere Betreuungsmöglichkeiten ausfallen, können Kinder nach Rücksprache mit den Dozierenden in Lehrveranstaltungen mitgebracht werden.

Die individuelle Beratung für Studierende mit Kind oder pflegebedürftigen Angehörigen übernimmt die Gleichstellungsbeauftragte (siehe Ansprechperson).

Sie berät nach Terminvereinbarung Studierende, Studieninteressierte und Kolleg_innen vertraulich zu Fragen

  • zum Mutterschutz,
  • zur Vereinbarkeit von Studium bzw. Erwerbsarbeit und Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen,
  • zur Beurlaubung bei Schwangerschaft oder Familientätigkeit,
  • zu Diskriminierungserfahrungen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter den weiteren Beratungsangeboten auf der Beratungsseite des Standorts Münster.

Studierende mit Kindern und zu pflegenden Angehörigen werden in der alltäglichen Studienorganisation durch besondere Optionen zur Studiengestaltung unterstützt:

  • Seminarplatzvergabe: Als Studierende_r mit Kind und/oder pflegebedürftigen Angehörigen besteht die Möglichkeit, beim Online-Wahlverfahren bei einigen Seminarplätzen bevorzugt berücksichtigt zu werden. Hierzu ist ein entsprechender Antrag per E-Mail bei der Gleichstellungsbeauftragten der Abteilung Münster zu stellen.
  • Kinder in Lehrveranstaltungen: Wenn andere Betreuungsmöglichkeiten ausfallen, können Kinder nach Rücksprache mit den Dozierenden in Lehrveranstaltungen mitgebracht werden.
  • Beurlaubung bei Schwangerschaft oder Familientätigkeit – für nähere Infos siehe zentrale Gleichstellungsseite
  • Berücksichtigung von Schwangerschaft und Familientätigkeit in der Prüfungsordnung (siehe vor allem § 19 und § 21 der Bachelor- und Master-Prüfungsordnung)
  • Praxismodul in Teilzeit: In den Bachelor-Studiengängen Soziale Arbeit und Heilpädagogik kann das Praxismodul im 5. Semester in Teilzeit absolviert werden.

Zur inhaltlichen Vertiefung von Themen im Bereich Gender und Gleichstellung werden in den Bachelorstudiengängen Soziale Arbeit und Heilpädagogik regelmäßig Lehrveranstaltungen angeboten.

AK „Gleichstellung & Familie in der Hochschule" – Termine werden per E-Mail bekanntgegeben.

Info- und Austauschtreffen für Studierende mit Kind(ern) oder mit pflegebedürftigen Angehörigen finden regelmäßig statt. Termine werden per E-Mail und über das schwarze Brett (Intranet) bekanntgegeben.

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