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Gleichstellung an der katho

Die Förderung von Gender und Diversity ist ein fest in der Hochschulentwicklung verankertes und im Hochschulgesetz sowie im Landesgleichstellungsgesetz grundgelegtes Anliegen, das durch eine diversitätsbezogene und intersektionale Perspektive geprägt ist.

Weltoffene Hochschule für alle

Die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Förderung von chancengerechter Karriereentwicklung von Frauen – insbesondere in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind – sind unabdingbare Grundlagen des gemeinsamen Arbeitens, Lehrens und Lernens in der katho. Da Gleichstellungspolitik auf ein egalitäres Geschlechterverhältnis zielt, das von der Anerkennung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt und Identitäten ausgeht, tritt neben die Frauenförderung damit auch die Aufgabe, die Studier-, Arbeits- und Lebensbedingungen von LGBTIQA+*-Personen als Studierende und Beschäftigte in den Blick zu nehmen und gender- bzw. diversitätsspezifische Themen als zentrale Querschnittsaufgaben in Forschung und Lehre zu verstetigen. Die katho ist eine weltoffene Hochschule für alle!

Um dieser an der katho willkommenen und gelebten Vielfalt auch sprachlich gerecht zu werden, pflegt die katho eine gendergerechte Sprache – denn Sprache schafft Wirklichkeit!

Familie in der Hochschule

Ein weiteres Anliegen ist die Förderung der partnerschaftlichen Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit: Arbeits- und Studienbedingungen möglichst familiengerecht zu gestalten, ist eine Daueraufgabe, der sich die katho bereits seit Jahren stellt und die sie auch in Zukunft fest im Blick hat. 2005 wurde die katho als erste Hochschule in Nordrhein-Westfalen durch „berufundfamilie“ mit dem Zertifikat „familiengerechte hochschule“ ausgezeichnet. Mit ihrem Beitritt zur „Charta Familie in der Hochschule" im Mai 2015 und der Mitgliedschaft im Verein „Familien in der Hochschule e.V." im Jahr 2019 verpflichtet sich die katho, ihre familienfreundlichen Ziele kontinuierlich weiterzuverfolgen. Sorgearbeit in diesem Sinne umfasst sowohl Erziehungs- als auch Pflegeverantwortung. Die katho schätzt die Vielfalt an Lebensformen und alle in der Gesellschaft gelebten, vielfältigen Formen von Familie!

Geschlechtergerechte Hochschule

Die an der katho angesiedelten mannigfaltigen gleichstellungsbezogenen Aktivitäten, die neben Fragen der Vereinbarkeit von Familienaufgaben mit Studium, Lehre, Forschung und wissenschaftsunterstützenden Tätigkeiten, den Umgang mit Sexismus, Vielfalt und Diversität der Studierendenschaft oder die Ausweitung von Gender-Themen in Lehrangeboten und Forschungsprojekten fokussieren, tragen dazu bei, dass die katho immer stärker eine geschlechtergerechte Hochschule wird. Hierbei strebt sie danach, die im Jahr 2020 von der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. veröffentlichten Standpunkte für eine geschlechtergerechte Hochschulpolitik möglichst umfassend zu realisieren. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung ist für die katho ein zentrales Anliegen!

Für eine Kultur des Respekts

Darüber hinaus positioniert sich die katho gegen Diskriminierung und für eine Kultur des Respekts: Fairness, Gleichbehandlung und Wertschätzung sind die wesentlichen Grundpfeiler des Miteinanders. Dazu gehört es auch, jedweder Form von abwertendem Verhalten, Belästigung, Diskriminierung und Gewalt aktiv entgegenzuwirken – diese haben an der katho keinen Platz!

Gemeinsam gegen Sexismus

Die katho soll als ein Ort erlebt werden, an dem alle Mitglieder gleichberechtigt teilhaben können – frei von Sexismus und sexualisierter Diskriminierung. Jede_r Hochschulangehörige hat das Recht, in einem Umfeld zu lernen und zu arbeiten, das frei von Diskriminierung und Belästigung ist. Um alle katho-Angehörigen dafür zu sensibilisieren und das Hochschul-Engagement zu unterstreichen, ist die katho im Herbst 2024 dem Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ beigetreten, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wird. In einer gemeinsamen Erklärung verpflichtet sich die katho, Sexismus und sexueller Belästigung wirksam entgegenzutreten.

„katho divers“

Vielfalt an der katho sichtbar machen und fördern

Das Projekt „katho divers – Entwicklung einer diversitätsreflexiven und diskriminierungskritischen Kultur und Struktur an einer Hochschule in katholischer Trägerschaft“ dient der Sensibilisierung und nachhaltigen Verankerung von Diversität auf allen Ebenen unserer Hochschule. „katho divers“ richtet sich an alle Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden und wurde im Wintersemester 2023/24 und Sommersemester 2024 vom Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Initiative „Vielfalt an deutschen Hochschulen“ gefördert. - Mehr Infos über das Projekt und die dazugehörigen Angebote auf katho-nrw.de/katho-divers

Dem Senat der katho obliegt die Zuständigkeit für die Förderung der Familie und der Gleichstellung von Mann und Frau an der Hochschule (§ 17 Abs. 1d der Grundordnung der katho. Zur Unterstützung dieser Tätigkeit, zur Beratung des_r Rektors_in und zur Vorbereitung von Beschlüssen des Senats bildet der Senat die ständige Kommission für Gleichstellungsaufgaben (§ 19 Abs. 1d GO). Den Vorsitz dieser Kommission hat die Gleichstellungsbeauftragte der katho, die aus dem Kreis der hauptberuflich Lehrenden gewählt wird (siehe § 19 Abs. 6 GO). Darüber hinaus sind die gewählten hauptberuflich Lehrenden der ständigen Kommission für Gleichstellungsaufgaben gleichzeitig die Gleichstellungsbeauftragten der jeweiligen Fachbereiche (§ 19 Abs. 7) und die Vertreter_innen der Gleichstellungsbeauftragten der katho. Die Kommission für Gleichstellungsfragen beschäftigt sich in den Kommissionssitzungen regelmäßig mit gleichstellungsrelevanten Themen wie beispielsweise der Vereinbarkeit von Familienaufgaben mit Studium, Lehre, Forschung und wissenschaftsunterstützenden Tätigkeiten, der Frauenförderung innerhalb der katho sowie antidiskriminierungsspezifischen Fragestellungen. Ihr Ziel ist es, die Gleichstellungsarbeit an der katho strategisch, konzeptionell und vernetzend voranzubringen.

Mitglieder der ständigen Senatskommission für Gleichstellungsaufgaben sind:

  • die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule
  • der_die Prorektor_in für Forschung und Weiterbildung
  • die Gleichstellungsbeauftragten der sechs Fachbereiche der katho
  • zwei wissenschaftliche Mitarbeitende
  • drei Studierende sowie
  • ein_e Vertreter_in der Verwaltung

Die Gleichstellungsarbeit gehört zum Zuständigkeitsbereich des_r Prorektors_in für Forschung und Weiterbildung. Er_Sie arbeitet dabei eng mit der Gleichstellungsbeauftragten zusammen und ist Mitglied in der ständigen Kommission des Senats für Gleichstellungsaufgaben.

Zentrale Gleichstellungsarbeit 

Die Gleichstellungsbeauftragte der katho wird aus dem Kreis der hauptamtlich Lehrenden gewählt (§ 19 Abs. 6 GO). Sie übernimmt den Vorsitz der ständigen Kommission des Senats für Gleichstellungsaufgaben (19 Abs. Abs. 1 d. sowie § 19 Abs. 6) und unterstützt die Hochschule bei der Umsetzung von Frauenförderung und Gleichstellung. Um diese Anliegen zu verwirklichen, ist sie in die Gremien- und Kommissionsarbeit der Hochschule involviert:

Sie nimmt gemäß § 18 Abs. 3 GO als beratendes Mitglied an den Sitzungen des Senats teil und wirkt bei gleichstellungsrelevanten Themen in den ständigen Kommissionen des Senats sowie Ausschüssen mit.

In Berufungsverfahren wirkt sie als beratendes Mitglied in der Berufskommission mit (siehe §§ 4 und 5 der Berufungsordnung vom 13.6.2020). Die Gleichstellungsbeauftragte ist in enger Kooperation mit der Hochschulleitung für die konzeptionell-strategische Etablierung und Weiterentwicklung der Gleichstellungsarbeit zuständig, wirkt am Gleichstellungsplan der Hochschule sowie dessen Umsetzung und Etablierung mit. Hierzu gehört auch die Beratung und Unterstützung im Hinblick auf sämtliche gleichstellungsrelevante Themen und Anliegen in der Hochschule insgesamt. Darüber hinaus wirkt sie in der scientific community mit und gestaltet die gleichstellungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit an der Hochschule.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist in diversen Gremien aktiv tätig:

Dezentrale Gleichstellungsarbeit

Die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche werden gemäß § 19 Abs. 3 GO vom Senat gewählt. In den Fachbereichsräten haben sie – sofern sie nicht gewähltes Mitglied sind – gemäß § 27 Abs. 5 GO Teilnahme-, Rede- und Antragsrecht. Sie unterstützen den Fachbereichsrat bei der Verwirklichung der Förderung der Familie und der Gleichstellung von Mann und Frau im Fachbereich (§ 25 Abs. 2e). Hierzu sind sie vor Ort die zentralen Ansprechpartner_innen in Beratungsfragen und setzen sich für die Vereinbarkeit von Familie und Studium – insbesondere auch im Hinblick auf die Entwicklung und Etablierung einer entsprechenden Infrastruktur – ein. Sie organisieren gleichstellungsbezogene Veranstaltungen, vernetzen sich mit weiteren gleichstellungsrelevanten Akteur_innen und gestalten die gleichstellungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit an den Fachbereichen. Die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche wirken zudem in Berufungsverfahren beratend mit (siehe § 6 ff. Berufungsordnung).

Die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche sind Mitglieder der Kommission für Gleichstellungsaufgaben und werden als solche vom Senat gewählt (GO §19 Abs. 3). Sie sind miteinander vernetzt und tragen wesentlich zu einer katho-weiten aber auch fachbereichsbezogene Etablierung und Weiterentwicklung der Gleichstellungsarbeit (strategisch, konzeptionell, vernetzend) bei.

Gleichstellung spielt an der katho eine zentrale Rolle und ist als wesentliches Element in der Hochschulentwicklung verankert. Der kontinuierlichen Reflexion mit bisher erreichten gleichstellungsbezogenen Zielen und der hierauf aufbauenden Weiterentwicklung ebendieser kommen dabei eine hohe Bedeutung zu. Bei der Verwirklichung der Gleichstellungsziele, die für Selbstverwaltung und Verwaltung gleichermaßen gedacht werden, wird eine diversitätsbezogene und intersektionale Perspektive eingenommen. Gender / Diversity / Inklusion werden dabei als Querschnittsthemen verstanden und bearbeitet.

Im Gleichstellungsbericht der Hochschule werden die Erreichung der vereinbarten Gleichstellungsziele sowie weitere gleichstellungsrelevante Themen dargelegt und deutlich werdende Bedarfe aufgezeigt. Hierauf aufbauend werden neue Gleichstellungsziele entwickelt und durch den Senat verabschiedet.

Die für den Zeitraum von 2020 bis 2024 vom Senat verabschiedeten Gleichstellungsziele und der aktuelle Gleichstellungsbericht stehen Ihnen hier zur Verfügung:

Der Beitritt zum Bündnis ‚Gemeinsam gegen Sexismus‘ im Herbst 2024 ist ein eindeutiges Statement der katho gegen Sexismus und sexualisierte Gewalt und für mehr Chancengerechtigkeit. In einer gemeinsamen Erklärung verpflichtet sich die katho, es zur Führungsaufgabe und zur Selbstverständlichkeit zu machen, bei sexistischem Verhalten oder sexueller Belästigung einzuschreiten. Dabei sollen klare Leitlinien zum Umgang mit dem Thema helfen. Um alle katho-Angehörigen zu sensibilisieren, soll breiter über Sexismus, sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt informiert werden. Auch die Beratungsangebote und individuellen Handlungsmöglichkeiten sollen verbessert werden. Dazu gehört auch, die Zugangsmöglichkeiten für Frauen in Führungspositionen weiterhin zu erleichtern.

Dabei umfasst die Bekämpfung von Sexismus und sexueller Belästigung in all ihren Erscheinungsformen auch sexistische Mehrfachdiskriminierungen bzw. intersektionale Diskriminierungen. Intersektionalität beschreibt die Verwobenheit verschiedener Diskriminierungen, wie z.B. aus Gründen des Geschlechts und der sexuellen Identität, der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung oder des Alters.

Zu weiteren Informationen über das Bündnis Gemeinsam gegen Sexismus

Bereits im Jahr 2013 wurde an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen eine „Leitlinie für den Umgang mit Formen sexueller Diskriminierung und Gewalt an der KatHO NRW“ erarbeitet und in Kraft gesetzt. Im Jahr 2018 wurde die Überarbeitung dieser Richtlinie aus einem Fachbereich heraus angeregt. Im Rahmen eines – durch den Senat beauftragten und maßgeblich von der Gleichstellungsbeauftragte geleiteten – fast zweijährigen intensiven internen Arbeitsprozesses wurde eine neue „Richtlinie zum Schutz vor und zum Umgang mit sexualisierter/sexueller Belästigung, Diskriminierung und Gewalt“ erarbeitet. Ihre Entwicklung wurde von internen Expert_innen begleitet, durch externe Expert_innen unterstützt und alle Statusgruppen der Hochschule waren beteiligt.

Zur Richtlinie und weiteren Informationen zum Verfahren

Vernetzung ist ein wesentlicher Bestandteil in der Gleichstellungsarbeit der katho, die Hochschule wirkt daher in verschiedenen Gremien und Bündnissen mit. Zentral sind hierbei die bukof und die LaKof:

Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) ist ein gemeinnütziger Verein als Plattform für geschlechterpolitische Themen im wissenschafts- und hochschulpolitischen Diskurs. Mitglieder der bukof sind alle, die Struktur und Kultur von Hochschulen in Deutschland geschlechtergerecht gestalten. Dazu gehören alle Gleichstellungsakteur_innen der verschiedenen Hochschulen sowie Landeskonferenzen.

Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und Universitätsklinika des Landes Nordrhein-Westfalen (LaKof NRW) ist eine Vereinigung der Gleichstellungsbeauftragten aus Nordrhein-Westfalen. Hierdurch wird hochschulübergreifend die Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter an Hochschulen auf Landesebene thematisiert und miteinander vorangebracht.

Unsere Hochschule wurde im Jahr 2005 als erste Hochschule in Nordrhein-Westfalen durch „berufundfamilie“ mit dem Zertifikat „familiengerechte hochschule“ ausgezeichnet. Im Jahr 2015 wurde die katho Mitglied im Best Practice-Club „Familie in der Hochschule" und ist im Jahr 2019 auch dem Verein „Familie in der Hochschule e.V." beigetreten.

Jede Mitgliedshochschule verpflichtet sich, die Vereinbarkeit von Familienaufgaben mit Studium, Lehre, Forschung und wissenschaftsunterstützenden Tätigkeiten in den folgenden Bereichen voranzubringen:

  • Führung und Betreuung
  • Forschung
  • Studienbedingungen
  • Arbeitsbedingungen
  • Gesundheitsförderung
  • Infrastruktur und Vernetzung

Weiteres dazu können Sie in der Charta Familie in der Hochschule lesen.

Die katho hat zur Verwirklichung dieser Anliegen folgende Ziele selbstformuliert:

  • Work-Life-Balance durch differenzsensible und lebensphasenorientierte Studien- und Arbeitsbedingungen ermöglichen
  • bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote für Angehörige der Hochschule fördern
  • die Hochschule als familienfreundliche Dienstgeberin sichtbarmachen
  • gesundheitsförderliche Maßnahmen für Angehörige der Hochschule weiterentwickeln

Diese Ziele spiegeln sich auch in den verabschiedeten Gleichstellungszielen wider. Die vielfältigen gleichstellungsbezogenen Aktivitäten an der katho tragen zu ihrer Verwirklichung bei.

Zu weiteren Informationen über Familie in der Hochschule

Studierende mit Kindern und zu pflegenden Angehörigen werden in der alltäglichen Studienorganisation durch besondere Optionen zur Studiengestaltung unterstützt:

  • Beurlaubung: Bei Schwangerschaft oder Familientätigkeit können Sie sich beurlauben lassen. Der Antrag auf Beurlaubung ist in Ihrem Studierendensekretariat erhältlich. Er ist für das jeweilige Folgesemester während der Rückmeldezeiten über die_den Dekan_in zu stellen. Auch während des Urlaubssemesters dürfen Prüfungen abgelegt werden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte ihres Fachbereichs.
  • Berücksichtigung von Schwangerschaft und Familientätigkeit in der Prüfungsordnung (siehe vor allem § 19 und § 21 der Bachelor- und Master-Prüfungsordnung)

Auch bevorzugte Seminarplatzvergaben und Kinder in Lehrveranstaltungen sind möglich. Bitte informieren Sie sich über diese und weitere Unterstützungsangebote auf den Seiten der Gleichstellungsarbeit an den Standorten.

Auch mit Kindern ist ein Auslandsstudium möglich!

Informationen und Erfahrungsberichte finden Sie unter: www.auslandsstudium-mit-kind.de

Sollten Sie als Studierende_r mit Kind Interesse an einem Auslandsaufenthalt haben, können Sie sich auch an die zuständigen Berater_innen für das Auslandsstudium wenden:

Matthias Kaufmann

Ansprechperson für die Abteilungen Aachen und Köln

Matthias Kaufmann

Mitarbeiter International Office, Abteilungen Aachen und Köln

Köln, Dezernat VI - Akademische Angelegenheiten

Katrin Verhorst

Ansprechperson für die Abteilungen Münster und Paderborn

Katrin Verhorst

Mitarbeiterin International Office, Abteilungen Münster und Paderborn

Paderborn, Sozialwesen, Dezernat VI - Akademische Angelegenheiten

(Beratungs-)Angebote der Standorte / Gleichstellungsarbeit an den Abteilungen

Im Folgenden finden Sie standortbezogene Informationen zur Gleichstellungsarbeit und erfahren, wer die Ansprechpersonen vor Ort sind, welche Angebote es gibt, welche Möglichkeiten zur Beratung und zum Austausch vorhanden sind.

ANSPRECHPERSONEN

Wenn Sie gleichstellungsbezogene Fragen oder Anliegen haben, kontaktieren Sie uns gerne!

Die Ansprechpersonen für abteilungsbezogene Themen finden Sie in der Rubrik „Gleichstellungsarbeit an den Standorten".

Mit allgemeinen Fragen und Anliegen, wenden Sie sich gerne an:

Prof. Dr. Judith Conrads

Gleichstellungsbeauftragte der katho

Prof. Dr. Judith Conrads

Professorin, Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Münster, Sozialwesen

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