Beschwerdeverfahren bei sexualisierter/sexueller Belästigung, Diskriminierung und Gewalt
Bereits im Jahr 2013 wurde an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho) ein Beschwerdeverfahren im Fall sexualisierter Gewalt / sexueller Übergriffe bei einem möglichen Tatbestand im Verhältnis Dozierenden zu Studierenden und eine Dienstvereinbarung zu partnerschaftlichem Verhalten in Kraft gesetzt.
Im Jahr 2018 wurde die Überarbeitung dieser Regularien aus einem Fachbereich heraus angeregt. Im Rahmen eines – durch den Senat beauftragten und maßgeblich von der Gleichstellungsbeauftragten geleiteten – fast zweijährigen intensiven internen Arbeitsprozesses wurde die Richtlinie zum Schutz vor und zum Umgang mit sexualisierter/sexueller Belästigung, Diskriminierung und Gewalt erarbeitet.
Hierbei wurde insbesondere das Ziel anvisiert, ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das alle Statusgruppen und sowohl Prävention von und Umgang mit sexueller/sexualisierter Belästigung/Diskriminierung und Gewalt auf allen Ebenen umfasst. Zudem sollte dieses Gesamtkonzept niedrigschwellig und unter Einbeziehung fachlicher Expertise realisiert werden.
Vertrauensräte an den Abteilungen
Über diesen Link gelangen Sie in den internen Bereich (Campusportal) zu den Hochschulgremien. Unter "Arbeitskreise / sonstige Gremien" finden Sie eine aktuelle Liste der Mitglieder und Ansprechpersonen der Vertrauensräte aller Standorte.
Wenn Sie Kontakt zum Vertrauensrat in Aachen aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: vertrauensrat-ac(at)katho-nrw.de.
Co-Sprecherin des Vertrauenrates (Standort Aachen)
Prof'in Dr. Damaris Nübel
Professorin
Aachen, Sozialwesen
Co-Sprecher des Vertrauenrates (Standort Aachen)
Prof. Dr. phil. Markus Baum
Professor für Soziologie
Aachen, Sozialwesen
Anselm Kugelmeier
IT-Systemadministrator
Aachen, Dezernat IV - Information und Kommunikation
Stephan Würzberger
Mitarbeiter Informationstechnik / Mitarbeitendenvertretung Aachen
Aachen, Dezernat IV - Information und Kommunikation
Marian Borsch
Student, m.borsch(at)katho-nrw.de
Nele Hochkirchen
Studentin, n.hochkirchen(at)katho-nrw.de
Sprecherin des Vertrauensrats (Standort Köln)
Prof'in Dr. Karla Verlinden
Professorin
Köln, Sozialwesen
Prof. Dr. Oliver Tiemann
Professur für Gesundheitsökonomie/ BWL im Gesundheitswesen
Köln, Gesundheitswesen
Pati Toups
Praxisbüro Bachelor Soziale Arbeit
Köln, Sozialwesen, Studierendensekretariate
Judith Schulte-Höfl
Studentin, judith.schulte-hoefl(at)mail.katho-nrw.de
Sprecherin des Vertrauensrats (Standort Münster)
Prof. Dr. Andrea Tafferner
Prodekanin / Professorin für Theologie, Sozialphilosophie; Prodekanin
Münster, Sozialwesen
Stellvertretender Sprecher des Vertrauensrates
Prof. Dr. Heinrich Greving
Professor
Münster, Sozialwesen
Carolin Feß
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Münster, Sozialwesen
Marion Nettels
Dekanatsreferentin
Münster, Sozialwesen, Dezernat I - Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
Jana Mersmann
Studentin, jana.mersmann(at)mail.katho-nrw.de
Sprecherin des Vertrauensrats (Standort Paderborn)
Nicole Heppelmann
Fachbereichsreferentin für Studium und Praxis / Alumni-Arbeit
Paderborn, Sozialwesen, Dezernat I - Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
Prof. Dr. Diana Moesgen
Professorin für Sozial- und Klinische Psychologie
Paderborn, Sozialwesen
Prof. Dr. Patrick Isele
Dekan / Professor für Pädagogik der Kindheit
Paderborn, Sozialwesen
Anke Meinhardt
Koordination Masterstudiengang "Gesundheitsbezogene Soziale Arbeit"
Paderborn, Sozialwesen
Sara Schröder
Studentin, sara.schroeder(at)mail.katho-nrw.de
Johannes Haase
Student, johannes.haase(at)mail.katho-nrw.de
Der Vertrauensrat
Die bereits skizzierte starke Beteiligungsorientierung bildet sich auch in den, in der Richtlinie grundgelegten, Elementen zur Prävention von und zum Umgang mit sexualisierter/sexueller Belästigung/Diskriminierung und Gewalt ab: Ein zentrales Element sowohl in der präventiven Arbeit als auch im Beschwerdeverfahren bildet der Vertrauensrat. Er besteht aus Vertreter_innen aller Statusgruppen der jeweiligen Abteilung, welche von den Angehörigen der jeweiligen Statusgruppe gewählt werden. Vorsitzende und Vertretung werden aus dem Vertrauensrat heraus gewählt.
Zu den Aufgaben des Vertrauensrates jeder Abteilung gehört die Information und Beratung betroffener Personen sowie die Unterstützung Betroffener in einem Beschwerdeverfahren. Der Vertrauensrat bietet kollegiale Beratung in Fragen zur Prävention und zum Umgang mit sexualisierter/sexueller Belästigung, Diskriminierung und Gewalt und ist zuständig für die Bewertung der Sachlage in Beschwerdeverfahren. Außerdem fungiert er als Kontakt für externe Personen zu allen Fragen im Anwendungsbereich der Richtlinie.
Die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens obliegt einem im Einzelfall eingesetzten Beschwerdeausschuss, der bspw. für die Bewertung der entsprechenden Hinweise und die Entwicklung konkreter Vorschläge zum weiteren Vorgehen zuständig ist. Hierbei können auch externe Expert_innen sowie die Vertrauensräte anderer Abteilungen hinzugezogen werden.
Darüber hinaus kommen dem Vertrauensrat die wichtigen Aufgaben der Sensibilisierung für das Vorkommen sexualisierter/sexueller Belästigung, Diskriminierung und Gewalt sowie die Entwicklung präventiver Angebote zu.
Um einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen, können sich Personen, die an der Hochschule sexualisierte/sexuelle Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt erlebt haben, an jede beliebige Person aus dem Vertrauensrat wenden. Darüber hinaus können auch andere Personen aus der Hochschule angesprochen werden, die dann den Kontakt zum Vertrauensrat herstellen.
Entwicklung und Beteiligung
Für das Gelingen dieses Entwicklungsprozesses wurde – insbesondere zur Förderung der Anschluss- und Tragfähigkeit – eine partizipativ-dialogische Prozessgestaltung realisiert: Dies zum einen durch die Einbeziehung und Beteiligung der in der Hochschulstruktur verankerten und abteilungs- und fachbereichsübergreifend zusammengesetzten Gremien. Darüber hinaus wurde eine, die Gremien ergänzende, Beteiligungsstruktur geschaffen, welche eine abteilungs- und fachbereichs- sowie status- und funktionsgruppenübergreifende – also auch Selbstverwaltung und Verwaltung umfassenden – Beteiligung ermöglichte. Dieser intensive Entwicklungsprozess wurde auch durch externe Expert_innen unterstützt.
Ende 2020/Anfang 2021 wurde die Richtlinie zum Schutz vor und zum Umgang mit sexualisierter/sexueller Belästigung, Diskriminierung und Gewalt von allen Gremien verabschiedet und zum 01.01.2022 in Kraft gesetzt. Diese wird an allen vier Abteilungen mit den sechs Fachbereichen der katho umgesetzt.