Studium und Lehre – Qualitätsentwicklung
Die Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre der katho gehört zu den Aufgabenbereichen der Prorektorin für Studium, Lehre und Weiterbildung. Diese ist zusammen mit der Senatskommission für Studium und Lehre (K 1) und dem Referat für Hochschulentwicklung für die konzeptionelle Weiterentwicklung sowie die operative Umsetzung des zentralen Qualitätsmanagementsystems in Studium und Lehre verantwortlich.
Die Fachbereiche werden in allen Belangen der Sicherung und Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre unterstützt. Dies umfasst die Qualitätssicherung von Studium und Lehre, insbesondere die Koordination der (Re-)Akkreditierungsverfahren und die Entwicklung und Durchführung von Evaluationen. Hinzu kommt die Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre. Sie beinhaltet die Unterstützung bei der Entwicklung neuer Studienangebote, neuer Lehr-Lernkonzepte, hochschuldidaktische Fort- und Weiterbildungen und die Entwicklung von Strategien zur Verbesserung des Studienerfolgs. Dabei steht die Optimierung qualitätsrelevanter Prozesse im Fokus der Aufmerksamkeit.
(Re-)Akkreditierung von Studiengängen: Eine Übersicht
Im Zuge des Bologna-Prozesses wurde Ende der 1990er Jahre in Deutschland ein Qualitätssicherungsverfahren für Studiengänge etabliert, das internationalen Standards entspricht und eine notwendige Voraussetzung für den Betrieb eines Studiengangs bildet: die sogenannte Akkreditierung. Die Ergebnisse des unten beschriebenen Evaluationssystems fließen in die Selbstberichte zur Akkreditierung ein.
Ziel einer Akkreditierung ist es, Hochschulen, Studierenden, Arbeitgeber_innen und der Öffentlichkeit eine verlässliche Orientierung über die Qualitätsstandards der Studiengänge zu geben. Diese Überprüfung erfolgte früher durch staatliche Institutionen. Heute erfolgt sie durch den Akkreditierungsrat, wobei die Vorbereitung des Akkreditierungsprozesses durch die Hochschule von Akkreditierungsagenturen begleitet wird, die die Hochschulen frei wählen dürfen. Diese organisieren unter anderem die Begehung der Hochschule / des Studiengangs durch ein externes Gutachterteam („Peer-Review-Verfahren“) und stellen den Akkreditierungsbericht zusammen.
Die externe Gutachtergruppe setzt sich in der Regel aus zwei Professor_innen anderer Hochschulen, einem_einer Vertreter_in der Berufspraxis sowie einem_einer Studierenden zusammen. Während einer sogenannten Programmakkreditierung prüft sie die Bereiche:
- Ziele des Studiengangs
- Qualität des Curriculums
- Studierbarkeit (inkl. Beratung, Betreuung, Organisation und Information)
- personelle und sächliche Ressourcen
- Berufsfeldorientierung
- Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
Geprüft wird auf Basis der Musterrechtsverordnung, in denen die Prüfkriterien festgelegt und operationalisiert werden.
Der Prozess beginnt jeweils mit der Erstellung eines Selbstberichts für den jeweiligen Studiengang durch die Hochschule., welcher von der Agentur formal und vom Gutachter_innenteam fachlich-inhaltlich geprüft wird. Nach Prüfung der Aktenlage findet eine Begehung an der Hochschule statt, bei der mit verschiedenen Statusgruppen (Hochschulleitung, Studierende, Absolvent_innen, Fachbereichs- und Studiengangsleitung, Lehrende) Gespräche geführt werden. Der abschließende Bewertungsbericht der Gutachter_innengruppe mündet dann in den Akkreditierungsbericht, den die formal prüfende Agentur erstellt, und bildet eine Entscheidungsbasis über die Akkreditierung des Studiengangs. Die Entscheidung fällt der Akkreditierungsrat, dem alle Dokumente vorgelegt werden und dessen Kommission diese auf Basis der Musterrechtsverordnung noch einmal rechtskräftig prüft. Die Akkreditierung erfolgt auf Zeit (zurzeit beträgt die Dauer acht Jahre) und kann mit oder ohne Auflagen erfolgen: Auflagen beziehen sich auf zu behebende Mängel des Studiengangs, die die Hochschule in einem vorgegebenen Zeitraum beseitigen muss.
Beschrieben wurde hier die sog. Programmakkreditierung. Daneben gibt es die sogenannte Systemakkreditierung, in dem nicht einzelne Studiengänge oder Studiengangsbündel geprüft werden, sondern eine ganze Hochschule bzw. deren Qualitätssicherungssystem.
Von diesen beiden Verfahren abzugrenzen ist die Institutionelle Akkreditierung, die ebenso die gesamte Hochschule betrifft. Die institutionelle Akkreditierung aber wird durch den Wissenschaftsrat durchgeführt, der mit einem eigenen Kriterienkatalog stärker auf Strukturen inkl. Verwaltung, Forschung etc. eingeht. Die institutionelle Erstakkreditierung der katho erfolgte 2014.
Hochschulpolitischer Hintergrund
Das Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die regelmäßige Evaluation von Studium, Lehre und Forschung als eine grundlegende Aufgabe der Hochschulen bestimmt. Damit sollen sie sich über den Stand der Umsetzung selbstgesetzter Zielvorstellungen und über den Stand der Qualitätsentwicklung vergewissern. Ferner dient die Evaluation der Rechenschaftslegung und ist eine wesentliche Grundlage für die (Re-)Akkreditierung von Studiengängen.
Evaluations- und Qualitätssicherung an der katho
An der katho wird Evaluation in erheblichem Umfang und in unterschiedlichen Formen in den sechs Fachbereichen bearbeitet. Standen bis 2002 vor allem die Evaluationsaktivitäten auf der Fachbereichsebene im Vordergrund, werden diese seitdem durch Evaluationen mit fachbereichsübergreifender Perspektive ergänzt und durch eine zentrale Koordination in Bezug auf Planung, Durchführung und Ergebnisverwertung der Maßnahmen gebündelt.
Ziel ist es, ein gemeinsames und zukunftssicheres Evaluationssystem zu etablieren, das hochschulinternen Maßstäben (beispielsweise bei Entscheidungsprozessen der Hochschulplanung) und externen Anforderungen (durch Akkreditierungsverfahren oder Anforderungen aus dem Wissenschaftsministerium) gleichermaßen gerecht wird.
Zentrale und dezentrale Elemente der Qualitätssicherung
Das Qualitätssicherungs(QS-)system der katho enthält zentrale, (hochschulweite) und dezentrale (fachbereichs- bzw. studiengangsspezifische) Elemente und ist subsidiär ausgerichtet. Die QS-Aufgaben werden immer dann dezentral in den einzelnen Fachbereichen geregelt, wenn keine zentrale Koordination erforderlich ist bzw. fachbereichs-/ studiengangsspezifische Besonderheiten eigene Lösungen erfordern. Umgekehrt wird aber auch dort, wo mehrheitlich mit zentralen Instrumenten evaluiert wird, fachbereichsspezifisch ergänzt. Hochschulweite Evaluationselemente betreffen insbesondere den Studiengang Soziale Arbeit (B.A./ M.A.), der mit gemeinsamer Studien- und Prüfungsordnung an allen vier Standorten angeboten wird, bzw. die Heilpädagogik (B.A./ M.A.), welche einen großen Polyvalenzbereich mit der Sozialen Arbeit teilt. Folglich gibt es eine gemeinsame Qualitätsberichterstattung. Zentral erfolgt auch immer die Analyse der hochschulstatistischen Grund- und Prüfungsdaten (Kennzahlen).
Die hochschulinterne Evaluations AG begleitet als zentrale Arbeitsgruppe diesen Prozess strategisch und operativ. Zur fortlaufenden Überprüfung von Maßnahmen und zur Nutzung der Ergebnisse für die Weiterentwicklung eines Studiengangs werden die folgenden Verfahren durchgeführt:
- Anfänger_innenbefragung
- Lehrveranstaltungsbewertung
- Modulevaluation
- Absolvent_innenbefragung
- Verbleibsuntersuchungen.
Zu allen diesen Verfahren wurden zudem Verfahrensanweisungen (Qualitätsmanagement) und Verfahrensverzeichnisse (Datenschutz) entwickelt. Die Ergebnisse dieser internen Evaluation werden in Form von Evaluationsberichten dokumentiert und veröffentlicht.
Weiterführende Links
ANSPRECHPERSONEN
Prof.in Dr.in Barbara Ortland
Prorektorin für Studium, Lehre und Weiterbildung
Münster, Sozialwesen
Lilli Barion
Referentin Hochschulentwicklung und Evaluation
Köln, Dezernat VI - Akademische Angelegenheiten
Dieter Brauns
Referent Hochschulentwicklung und Evaluation
Köln, Dezernat VI - Akademische Angelegenheiten
Lisa Jungkamp
Referentin für Hochschulentwicklung und Evaluation, Zentralverwaltung
Köln, Dezernat VI - Akademische Angelegenheiten